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15.11.2012
Geänderte Rechtslage

Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in NRW bleibt vorläufig bestehen

Am 23.10. wurde vom Landtag NRW die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens über den 31.10.2012 hinaus bis zum 31.12.2013 verlängert.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 26 vom 30.10.2012 Seite 471 bis 486

heißt es dazu -

"Artikel 10 - Änderung des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen

In § 110 Absatz 1 Satz 1 des Justizgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 26. Januar 2010 (GV. NRW. S. 30), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Oktober 2011 (GV. NRW. S. 539), wird das Datum „31. Oktober 2012“ durch das Datum „31. Dezember 2013“ ersetzt".

In 2014 muss die Aufhebung der Widerspruchsmöglichkeit also noch einmal überprüft werden.

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