Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Die Westfälischen Pflegefamilien sind eine Form der Erziehungshilfe. Sie bieten auf Grundlage des § 33 Satz 2 SGB VIII (KJHG) beste Voraussetzungen, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche – in der Regel auf Dauer – in familiäre Lebensräume zu vermitteln.
Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Eine Broschüre der Diakonie Rheinland/Westfalen/Lippe in der die Erziehungshilfe in familienanalogen Wohnformen an der Schnittstelle zwischen § 33 und § 34 SGB VIII betrachtet werden.
Das Erziehungsbüro Rheinland (EBR) hat Erklärvideos produziert zur Frage der "Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Pflegefamilien", zur Erläuterung von "Erziehungsstellen" und zur Erklärung des "Fetalen Alkoholsyndroms".
Wir erhalten seit längerer Zeit Sonderpflege für ein Pflegekind. Was steht uns alles zu? Sind wir dann eine sonderpädagogische Pflegestelle? Wir wohnen im Land Brandenburg.
Personensorgeberechtigte und Pflegeeltern/Erziehungsstellen sind verpflichtet sich über die minderjährigen Kinder zu kümmern und nach besten Kräften Schäden zu verhindern.
Die Umgangsregelung bei Kindern im Kinderheim oder in der Pflegefamilie/Erziehungsstelle muss sich an den Gründen und Zielsetzungen der Unterbringung orientieren. Der Aufenthalt im Heim und in der befristeten Vollzeitpflege ist zeitlich begrenzt mit der klaren Perspektive, dass das Kind zu der Herkunftsfamilie zurückkehren wird. Der Aufenthalt in der unbefristeten Vollzeitpflege ist eine auf Dauer angelegte Lebensform, die dem Kind neue Bindungen und Beziehungen in einer anderen Familie ermöglichen soll und Umgangskontakte dies dem Kind nicht unmöglich machen dürfen.
Der vorliegende Bericht ist Teil eines umfassenden Forschungsprojekts, in dem die Unterbringung von 154 jungen Menschen in Erziehungsstellen längsschnittlich untersucht wird. Die allgemeine Fragestellung der Untersuchung lautet:
„Welchen spezifischen Beitrag leistet die Erziehungsstelle (als Verbund von Erziehungsstellen-Familie, trägerintegriertem Fachdienst und Beratung der Herkunftsfamilie) zur Verwirklichung stabiler, kontinuierlicher, sicherer und förderlicher Lebens- und Entwicklungsbedingungen für die ihr anvertrauten jungen Menschen? Worin unterscheidet sie sich somit von anderen Formen der Fremderziehung, wo liegen ihre Chancen und Grenzen?“
Vorträge und Materialien der Fachtagung "Mit zwei Familien leben – Professionelles Handeln in Erziehungsstellen und der Pflegekinderhilfe" wurden auf der Seite der IGFH veröffentlicht.
Die Diakonie in Düsseldorf ist seit rund 80 Jahren in der Adoptions- und Pflegekindervermittlung tätig. Bis zu zehn Prozent der zu vermittelnden Kinder sind durch Krankheit und Behinderung belastet. Im Rahmen der „normalen“ Pflegekinderarbeit ist eine dem Bedarf entsprechende Begleitung dieser Kinder und ihrer Pflegefamilien aufgrund der hohen Fallzahlen (1:30) nicht zu gewährleisten. Bereits seit langem wurde deutlich, dass es notwendig war, hierfür einen gesonderten Vermittlungs- und Beratungsdienst vorzuhalten. Folgerichtig hat sich die Diakonie in Düsseldorf daher vor 10 Jahren zur Errichtung für einen speziellen Fachdienst für die Vermittlung und Betreuung von chronisch kranken und behinderten Pflegekindern entschieden.
§ 33 Satz 2 SGB VIII verpflichtet die Jugendämter zur Schaffung besonderer Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte junge Menschen. Jedoch erhalten heilpädagogische Pflegefamilien diesen Status (und die mit ihm verbundene höhere Honorierung) keineswegs immer, weil sie ein besonders entwicklungsbeeinträchtigstes Kind aufnehmen, sondern allein auf Grund der Tatsache, dass eine der Pflegepersonen über eine – regional sehr unterschiedlich interpretierte – besondere Qualifikation verfügt.
Westfälische Pflegefamilien (WPF) sind eine besondere Form der Vollzeitpflege gem. § 33 Satz 2 SGB VIII für besonders entwicklungsbeeinträchtigten und/oder behinderte Kinder und Jugendliche. In diesen Westfälischen Pflegefamilien leben die Kinder und Jugendlichen in einem familiären Rahmen.
In seiner langjährigen Praxis hat der Autor ein Modell für Fachberater, Pflegefamilien, Adoptivfamilien und Erziehungsstellen zur Entwicklung von Pflegekindern und ihren Krisen entwickelt.
Frauke Zottmann-Neumeister, Sachgebietsleiterin Sonderpädagogische Pflegestellen der Diakonie Düsseldorf, stellt das Hilfeangebot der Sonderpädagogischen Pflegstellen vor und informiert über die hierbei auftretende Problematik der ungeklärten Rechtssituation.
Paula Zwernemann ist seit 1962 im Pflegekinderwesen tätig. Mit einem historischen Rückblick kommt sie zu dem Schluss, dass eine professionelle Begleitung für Pflegeeltern unbedingt notwendig ist.
von:
Weiterentwickelte Empfehlungen des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge zur Vollzeitpflege/Verwandtenpflege