Der Begriff ‚Kindeswohl‘ und auch eine detaillierte Beschreibung des Begriffes ‚Kindeswohlgefährdung‘ ist gesetzlich nicht zu finden. Beide Begriffe sind so genannte ‚unbestimmte Rechtsbegriffe‘. Dies bedeutet, dass in jedem einzelnen Fall beschrieben werden muss, was los ist und dann interpretiert wird, ob diese Situation noch für das Kindeswohl ausreicht oder schon in die Richtung der Kindeswohlgefährdung geht.
Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine neue aktualisierte Auflage der Broschüre - " Die Rechte der Kinder" von logo! einfach erklärt - herausgebracht.
In meiner Begleitung von Pflegefamilien und Pflegeelterngruppen wurde es immer wieder extrem deutlich, wie belastend für viele Pflegekinder ihre Lebenssituation und ihr Status als Pflegekind sind. Das System Pflegekinderhilfe kam an seine Grenzen, wenn es gerichtliche Beschlüsse und Anordnungen gab, die die Auswirkungen auf das Kind entweder nicht sehen oder nicht ernst nehmen wollten. Ein sehr berührendes Beispiel dafür ist das Pflegekind Marie.
Wenn ein Kind längere Zeit in Familienpflege lebt und das Kind auf Wunsch der Sorgeberechtigten die Pflegefamilie verlassen soll, dann können die Pflegeeltern gemäß § 1632 BGB einen Antrag auf Verbleib des Kindes in ihrer Familie stellen. Dies ist ein sehr individueller Antrag bezogen auf die persönliche Situation des Pflegekindes und der Pflegeeltern sowie der Herkunftseltern. - Aktualisierte Fassung des Artikels nach der Gesetzesänderung durch das KJHG 2021 - .
Der Fall Lügde zeigt deutlich welche Veränderungen im Pflegekinderrecht vorgenommen werden müssen, um das Kindeswohl zu sichern und es nicht aus dem Blick zu verlieren. Klar formulierte Gesetze bezüglich Datenübermittlung und eine Vereinfachung der Zuständigkeiten würden dazu beitragen.
Eine zentrale Institution, die an der Grenze zum Einflussbereich der Jugendhilfe steht, wenn es um das Kindeswohl geht, ist das Gericht. Eine ergänzende und verpflichtende Ausbildung in Fragen des Kinderschutzes, sollte analog den Anforderungen zum Kinderschutz in der Jugendhilfe (siehe §8a, SGB VIII) für FamilienrichterInnen verbindlich werden.
Um dem Kindeswohl wirklich gerecht werden zu können und aufgrund sehr diskussionswürdiger Beschlüsse in Kindschaftsangelegenheiten plädiert der Artikel dafür, Familienrichter zu Fortbildungen zu verpflichten.
Bundesfamilienministerin Schwesig möchte durch die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz besonders Pflegekinder schützen. Hierdurch entsteht eine Diskussion zu Elternrechten.
Interview mit den Reportern Gesine Enwaldt und Kersten Schüßler im Gespräch mit NDR.de zu ihrer Panorama-Sendung über Pflegekinder und damit verbundenen Jugendamtsentscheidungen.
Professor Christian Pfeiffer, Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen erklärt in einem Interview mit der Rhein-Necker-Zeitung Online, dass die Zahl der Kindestötung in Familien stark abgenommen hat.
Rede der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries MdB bei der Jahrestagung von
Kindernetzwerk e.V. – Lobbyarbeit für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen am 27. Juni 2009 in Aschaffenburg
Der Bundesrat will mit klaren rechtlichen Vorgaben das Wohl der Kinder gewährleisten, die in einer fremden Familie oder in einer Einrichtung betreut werden. Er hat die totalrevidierte Pflegekinder-verordnung, die in Kinderbetreuungsverordnung umbenannt wird, bis am 15. September 2009 in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem ein erweitertes Führungszeugnis für die Personen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, eingeführt werden soll.
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Das Kindeswohl im Schatten der rechtlichen Interpretationen im Pflegekinderwesen am Beispiel des Missbrauchsfall Lügde