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Fam-Ki, Institut für Familienrecht und Kindeswohl


Regelmäßige Fortbildungen sind von enormer praktischer Relevanz
Jedes Jahr sind rund 200.000 minderjährige Kinder von der Trennung und Scheidung ihrer Eltern und einer Veränderung ihrer familiären Situation betroffen.
Etwa 50.000 Kinder werden jährlich in Obhut genommen. Sie leben anschließend in Einrichtungen oder Pflegefamilien.
Welche Regelung im Interesse des Kindes sind, wird häufig vor dem Familiengericht entschieden.
Erkenntnisse wissenschaftlicher Forschung haben Einfluss auf juristische Normen. Wie der unbestimmte Begriff Kindeswohl ausgelegt wird, hängt jedoch auch von den beteiligten Personen ab. Daher sind regelmäßige Fort- und Weiterbildungen unerlässlich.
Bei familiengerichtlichen Entscheidungen soll das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
Viele an familiengerichtlichen Entscheidungen beteiligte Personen sollen gemeinsam eine kindeswohlorientierte Entscheidung treffen und mittragen.
Das geht nur, wenn man sich ausreichend mit dem Kindeswohl beschäftigt. Nicht nur juristisch.
Gerade beim Familiengericht spielen Kenntnisse aus anderen Fachgebieten und viel Wissen um die kindliche Entwicklung eine große, oft entscheidende Rolle.
Entscheidungen basieren somit auch auf den Kenntnissen der beteiligten Personen.
Das Wissen in diesen familiengerichtlichen „Nebengebieten“ bei den beteiligten Personen zu vermitteln und zu stärken, hat sich Fam-Ki zur Aufgabe gemacht.

Telefonnummer: 0421 241 933 64
E-MAIL: info@fam-ki.de
Ansprechpartner:
Dr. Christine Böttger - E-Mail: boettger@fam-ki.de
Matthias Westerholt - E-Mail: westerholt@fam-ki.de