Die vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat einen Regelungstext für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, die die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorsieht. Der Deutsche Bundesjugendring hält die Formulierung des Textes für unzureichend.
Das Bundesjugendministerium publiziert die beiden Broschüren. Eine Broschüre wendet sich an die Kinder direkt, die andere Broschüre ist für Erwachsene.
Das Bundesfamilienministerium hat eine Broschüre herausgegeben, in der die ZDF-Kindernachrichtensendung logo! die Rechte der Kinder - definiert in der Kinderrechtskonvention - einfach und verständlich für alle erklärt.
Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderkommission, KiKo) ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.
Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Das erste völkerrechtlich verpflichtendes Dokument, das Rechte für Kinder und Jugendliche auf internationaler Ebene vereinbart, war geboren. In diesem Schwerpunktthema werfen wir einen Blick auf Kinderrechte.
Die vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung eingesetzte Arbeitsgruppe hat einen Regelungstext für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beschlossen. Damit setzt sie eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, die die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorsieht. Der Deutsche Bundesjugendring hält die Formulierung des Textes für unzureichend.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert, dass noch immer kein gemeinsamer Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorliegt. Vor genau einem Jahr hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Vorschlag vorgelegt, dessen Diskussion hinter verschlossenen Türen ins Stocken geraten ist. Die Tatenlosigkeit der Regierungsverantwortlichen führt dazu, dass ein parlamentarisches Verfahren schon aus zeitlichen Gründen kaum noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss gebracht werden kann.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Bundesregierung aufgefordert, die im Koalitionsvertrag verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz zügig voranzutreiben.
Bericht zum Projekt "geRECHT in NRW" mit Auszügen und Links zur Internetseite des Projektes.
Mit einem großen Fachtag ist das Modellprojekt „geRECHT in NRW“ in die letzte Projektphase gegangen. Mit einem Überblick über Kinderrechte.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert Bundestag und Bundesrat dazu auf, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. Dazu hat das Aktionsbündnis am 16. November vor der Bundespressekonferenz in Berlin einen Formulierungsvorschlag vorgestellt.
Die Länder möchten die spezifischen Rechte von Kindern stärken. Mit einer heute gefassten Entschließung haben sie daher die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.
Neben der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz sprechen sich die Sozialdemokraten zudem für die Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Der Bundesrat möchte dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen um Kinderlärm von vornherein zu vermeiden und Abwehransprüche auf seltene Einzelfälle zu beschränken.
Zum 30. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention machte die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ weiterhin auf gravierende Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte aufmerksam.
Kinderrechte sollen ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor. Die hierzu eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat nun ihre Arbeiten abgeschlossen und ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
Die Kinderkommission hat sich in ihren öffentlichen Expertengesprächen mit dem Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland befasst und diese Gespräche als Basis ihrer Stellungnahme genutzt - u.a. auch zur Situation von Pflegekindern und zur klaren Positionierung einer inklusiven Lösung.
Dem Kinderreport 2015 zufolge bestehen in Deutschland erhebliche Defizite sowohl bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention als auch bei der Bekanntheit der Kinderrechte selbst. Der Report basiert auf einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.
von:
Stellungnahme der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland