Ein Pflegekind bleibt rechtlich ein Kind seiner leiblichen Eltern. Pflegekinder wachsen nur mit zwei Familien auf. Sie leben in der Pflegefamilie und haben Kontakte zu ihren leiblichen Eltern. Im Unterschied zur Adoption behalten die leiblichen Eltern ihre Rechte weitgehend und treten nur die Pflege und Erziehung des Kindes an das Jugendamt ab, das dann die Pflegeeltern damit beauftragt.
Das Burgenland (Österreich) bietet Pflegeeltern eine Anstellung durch das Land analog des bereits bestehenden Anstellungsmodells für pflegende Angehörige. Das Burgenland sieht sich damit als Vorreiter in der Kinder- und Jugendhilfe und will einen sozialpolitischen Meilenstein setzen.
Das Österreichische Institut für Familienforschung an der Universität Wien – ÖIF - hat Mitte 2015 einen Forschungsbericht zur rechtlichen und sozialen Situation von Pflegeeltern in Österreich veröffentlicht.