Um die Angelegenheit von Kindern in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum beenden zu können, wurde in das Kindschaftsrecht ein Vorrangigkeits- und Beschleunigungsgebot eingeführt. Informationen aus der Wissensdatenbank.
Um dem Kindeswohl wirklich gerecht werden zu können und aufgrund sehr diskussionswürdiger Beschlüsse in Kindschaftsangelegenheiten plädiert der Artikel dafür, Familienrichter zu Fortbildungen zu verpflichten.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags fordert mehr verpflichtende Fachkenntnisse aller an familiengerichtlichen Verfahren Beteiligten. Richter, Sachverständige und Verfahrensbeistände sollen durch verpflichtende Qualifizierung und eine Handreichung zu Kindesanhörungen in die Lage versetzt werden, das Kindeswohl stärker zu beachten, als es heute vielfach geschieht. Kinder und Jugendliche sollen über ihre Rechte bei Gericht und Inobhutnahme aufgeklärt werden und eine Beschwerdemöglichkeit erhalten.
Bündnis 90/Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Veränderung und Ergänzung des Deutschen Richtergesetzes erarbeitet und dies in den Bundestag eingebracht. Hierbei geht es generell um das Recht und die Pflicht auf Fortbildung für Richter und Staatsanwälte.
Strafverfahren sind für Kinder und Jugendliche, die sexuelle Gewalt erlitten haben, oft sehr belastend. Deshalb hat der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Kriterien für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den Abschlussbericht zu dem von ihm geförderten Pilotprojekt „Professionelle Selbstkontrolle (Online Peer-Review-Verfahren)“ des Kompetenzzentrums für Gutachten – Recht, Psychologie, Medizin – veröffentlicht. Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte hierzu: „Gutachten von Sachverständigen kommen in Kindschaftssachen eine große Bedeutung zu. Von ihrer Qualität hängt häufig die gerichtliche Entscheidung ab, die erheblich in das Leben von Kindern und Familien eingreift. Qualitätssicherung ist deshalb im Familienverfahren enorm wichtig.
Am 17. September 2011 endete der 19. Deutsche Familiengerichtstag. Als erstes Ergebnis der intensiven Arbeit und Diskussionen werden die von den 24 Arbeitskreisen erarbeiteten Thesen zur Verfügung gestellt.
Als erstes Ergebnis der intensiven Arbeit und Diskussionen können die Verantstalter die von den 24 Arbeitskreisen erarbeiteten Thesen zur Verfügung stellen.
Alle Ergebnisse des 20. Deutschen Familiengerichtstages vom 18. - 21. Sept. 2013 in Brühl sind als 18. Band der Brühler Schriften zusammengefaßt und veröffentlicht.
Ein Positionspapier des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) nimmt die Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung in den Blick und rückt dabei „das Kind“ in den Mittelpunkt.
Zurückweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht wegen schwerer Verfahrensmängel
1. Eltern und betroffene Kinder wurden nicht angehört
2. das Gericht hat seine Entscheidung nicht begründet.
Verpflichtung zu Fortbildungen für Familienrichter