Wir haben Petra kennen gelernt weil sie mit unserer Tochter zusammen in der Realschule war. Die beiden Mädchen waren 10 Jahre alt, sie haben sich angefreundet und sich gegenseitig besucht. Bei einem dieser Besuche erzählte uns Petra, dass sie schon im Kinderheim und auch in einer Pflegefamilie war und dass sie nun seit einem halben Jahr wieder bei der Mutter lebt. Wir haben uns dabei nichts gedacht.
Am 12. Mai 2016 sprachen Care Leaver im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals selbst über ihre Lebenssituationen, Rechte und Zukunftsvorstellungen.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat sich mit dem erlittenem Unrecht und Leid, das Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Kinderheimen in der Zeit zwischen 1945 und 1970 widerfahren ist auseinandergesetzt und will mit einem runden Tisch dem Anliegen und der Bedeutung des Geschehenen gerecht werden.
Ein Kooperationsverbund zwischen dem Deutschen Jugendinstitut e.V., dem Deutschen Verein und der Bertelsmann Stiftung möchte im Rahmen eines Projektes - Laufzeit: 01.11.2016 - 31.10.2018 - die Qualität von stationären Unterbringungen untersuchen.
"Übergänge in die Zeit nach dem Heim" ist der Titel einer Langzeituntersuchung, die in Kooperation zwischen der Fachhochschule Münster und der Diakonie RWL / dem Evangelischen Fachverband für Erzieherische Hilfen RWL durchgeführt wurde.
Die IGFH fordert die ersatzlose Abschaffung aller geschlossenenen Unterbringung und freiheitsentziehender Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe und hat dazu eine Petition eingereicht.
Die Umgangsregelung bei Kindern im Kinderheim oder in der Pflegefamilie/Erziehungsstelle muss sich an den Gründen und Zielsetzungen der Unterbringung orientieren. Der Aufenthalt im Heim und in der befristeten Vollzeitpflege ist zeitlich begrenzt mit der klaren Perspektive, dass das Kind zu der Herkunftsfamilie zurückkehren wird. Der Aufenthalt in der unbefristeten Vollzeitpflege ist eine auf Dauer angelegte Lebensform, die dem Kind neue Bindungen und Beziehungen in einer anderen Familie ermöglichen soll und Umgangskontakte dies dem Kind nicht unmöglich machen dürfen.
Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Die Fortschreibung der Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII wurde am 11. März 2014 vom Bayerischen Landesjugendhilfeausschuss beschlossen und jetzt als Broschüre herausgegeben.
Die FH-Dortmund hat im Fachbereich Angewandte Sozialwissenschaften im Rahmen einer Studie zu 'Strafen in Stationären Erziehungshilfeeinrichtungen' 1280 Mitarbeiter befragt.
Was macht Pflegeeltern zu Pflegepersonen im Sinne des SGB VIII und wieso sind Kinderdorfeltern keine Pflegepersonen? Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz sieht im Gegensatz zum OVG NRW (Urteil vom 7.06.2005) bei Unterbringungen nach § 34 SGB VIII keine Notwendigkeit eines Zuständigkeitswechsels nach § 86.6 - sondern ausschließlich bei Unterbringungen nach § 33 SGB VIII.
Wann und für wen ist ein Leben ausserhalb der eigenen Familie sinnvoll?
Wenn Kinder oder Jugendliche nicht in ihren Ursprungsfamilien aufwachsen können, oder wenn aus ärztlicher Sicht eine Gefährdung innerhalb der Ursprungsfamilie besteht oder droht, kann es indiziert sein, Kontakt zu Behörden mit dem Ziel einer Fremdplatzierung aufzunehmen. Die Kenntnis der Grundlagen und Strukturen von Platzierungsprozessen sowie der Faktoren, die zu einem Gelingen der Fremdplatzierung aus Sicht aller Beteiligten beitragen können, erleichtert den Umgang mit den betroffenen Kindern und ihren Familien enorm.
Das DJI-Thema 10/2009 beschäftigt sich mit den Gründen und der Entwicklung von Heimerziehung bzw. Hilfe zur Erziehung im Rahmen von Heimunterbringung, betreutem Wohnen und auch am Rande mit der Unterbringung in Pflegefamilien.
Die Ausgangsfrage der Fachtagung: „Wann ist Heimerziehung erfolgreich?“ ist nicht neu, aber stets neu zu stellen. Denn Heimerziehung ist die älteste und in der Jugendhilfe fest verankerte Form der Erziehungshilfen mit einem hohen professionellen Anspruch, aber auch mit erheblichen Kosten.
20 Jungen, 24 Mädchen und 31 Fachkräfte aus insgesamt 30 verschiedenen Einrichtungen in Bayern folgten der Einladung des Bayerischen Landesjugendamts und arbeiteten drei Tage intensiv zum Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung.
Das Bundesministerium der Finanzen hat ein Schreiben zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Sach-und Unterhaltskostenpauschale bei Geldleistungen für Kinder bei Unterbringung nach § 34 SGB VIII herausgegeben.
Die bei diesen Mischformen sich stellende Frage eines Zuständigkeitswechsels kann nicht durch eine mehr oder weniger schematisierende Einordnung der jeweiligen Organisationsform (nur) unter § 33 SGB VIII oder (nur) unter § 34 SGB VIII erfolgen. Dies würde der Vielgestaltigkeit derartiger Organisationsformen, in denen schützenswerte Beziehungen und Bindungen bis hin zu neuen Eltern-Kind- Verhältnissen faktisch entstehen können. Von Anfang an hat die Unterbringung den Zweck gehabt hat, dem Jungen eine auf Dauer in einer anderen Familie angelegte Lebensform zu bieten. Bei diesem Sachverhalt gilt der § 86.6 SGB VIII.
von:
Aufruf gegen freiheitsentziehende Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe