"Mein Kind lebt nicht bei mir: Trotzdem Mutter und Vater sein - Herkunftseltern in der Erziehungspartnerschaft" Referat von Prof. Dr. Josef Faltermeier in Heft 1 'Pflegekinder'
Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.
Die Menschen haben in aller Regel ein tiefliegendes Interesse daran zu erfahren, wer ihre Vorfahren waren, was diese gemacht und wie sie gelebt haben. Auch Adoptierte haben dieses Interesse und ein Recht, zu erfahren, wer ihre biologischen Eltern sind.
Herkunftseltern müssen darüber aufgeklärt werden, was es bedeutet, ein Kind in einer Pflegefamilie unterzubringen. Sie müssen sich klar darüber sein, dass sich ihr Kind nach einem gewissen Aufenthalt eng an die Pflegefamilie binden wird. Für die Herkunftseltern ist es wichtig, dass sie nach der Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie auch weiterhin durch Fachkräfte betreut werden. Für das Pflegekind ist es wichtig, dass sich die Erwachsenen um es herum einig zeigen.
Seit Oktober 2012 hat die Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen offiziell mit ihrem neuen Projekt „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ begonnen. Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, dem Institut für Vollzeitpflege und Adoption e.V. wird zurzeit die Erhebungsphase vorbereitet.
Janina hat in ihrer Herkunftsfamilie Gewalt in hohem Außmaß erlebt. Als ihr leiblicher Vater aus der Haft entlassen wird, stellt sich für die Pflegefamilie die Frage, wie sie Janina schützen kann.
Nach vielen Problemen mit dem Pflegekind stellte sich heraus, dass seine Pflegeeltern sehr wenig von ihm wussten. Das zuständige Jugendamt wusste auch wenig, die Übergabeakte des damals vermittelnden Jugendamtes für das nun zuständige Amt war sehr dünn. Magere Sätze beschrieben einen Sorgerechtsentzug wegen ständiger Streitigkeiten und Gewalt der Eltern, eine Unterbringung in einem Heim und nach einem Jahr in der Pflegefamilie. Es hatte in all den Jahren keinerlei auch nur irgendwie gearteten Kontakt von Peter zur Herkunftsfamilie gegeben.
Wir Menschen wollen es wissen – wollen wissen, was mit uns warum passierte. Unser Leben ist in uns, wir tragen es in uns – aber oft „wissen“ wir es nicht bewusst und deutlich. Dann werden Gefühle und Handlungen bestimmt durch etwas, was wir uns nicht erklären, vielleicht erahnen aber oft angstvoll nicht zubilligen können.
Peter kam mit einer seltenen Chromosomenstörung auf die Welt. Seine leiblichen Eltern konnten seine Behinderung nicht annehmen und gaben ihn zur Adoption frei. Er lebte gut drei Jahre in einem Heim für Schwerstkörper- und Geistigbehinderte. Mit dem Ziel der Adoption kam er in unsere Familie.
Die Herkunftseltern haben als Eltern des Kindes ein berechtigtes Interesse an Kontakten und Informationen über ihr Kind. Daher werden sie zum Hilfeplangespräch eingeladen- es sei denn, diese Einladung würde das Kindeswohl gefährden.
Julia ist meine große Schwester, sie ist 10 Jahre alt - ja erst 10. Ich bin 5 Jahre alt und mein Bruder Otto ist 9 Jahre alt. Meine Mutter, die schläft noch. Julia macht immer alles. Sie ist so gesagt meine Schwester und Mutter. Es ist selten, dass meine Mutter mal aufsteht und mich zum Kindergarten bringt.
Leider habe auch ich die traurige Erfahrung der Rückführung eines Kindes gemacht und möchte darüber berichten. Die Eltern von Patrick, ein Mann weit über die 40 und eine junge Frau von Anfang 30, lebten zuvor gemeinsam mit dem Jungen in einer Einraumwohnung. Der Mann war Alkoholiker und die Frau psychisch krank und sehr labil. Die Herausnahme des Kindes aus der Familie erfolgte wegen Vernachlässigung des Jungen. Bei einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten beim Jugendamt gelang es den Eltern dann ohne weiteres, das Jugendamt davon zu überzeugen, dass eine baldige Rückführung angedacht war.