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10.12.2024
Politik

Aktueller Gesetzesentwurf zum IKJHG

Das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - hat die letzten Änderungen im Regierungsentwurf zum IKJHG vom 27. November 2024 in einer Synopse zusammengefasst. (Stand 6. Dezember 2024)

Aus der Webseite des DIJuF

Das Bundeskabinett hat am 27.11.2024 den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) beschlossen. Dabei hat es entscheidende handwerkliche Unstimmigkeiten geglättet und inhaltliche Weiterentwicklungen gegenüber dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 16.9.2024 vorgenommen.

Zum besseren Verständnis hat das DIJuF erneut eine Synopse erstellt, die nicht nur den neu hinzugefügten oder gelöschten Text sichtbar, sondern auch die Verschiebung von inhaltlich unveränderten Regelungen innerhalb des SGB VIII bzw. Formulierungen aus dem SGB IX in das SGB VIII grafisch schnell erfassbar macht (ohne Gewähr für die Vollständigkeit). 

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