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28.07.2020
Politik

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das DIJuF und das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft haben jeweils in ihren Synopsen alte und neue Regelungen bzw. Vorschläge des Gesetzentwurfs für das Vormundschafts- und Betreuungsrechts gegenüber gestellt. Das DIJuF bezieht sich auf die Änderungen im SGB VIII und das Bundesforum Vormundschaften und Pflegeschaften auf die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Die Synopsen beziehen sich den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (Stand: 23.6.2020).

Die Gegenüberstellung des DIJuF bezieht sich auf das SGB VIII, also auf die Arbeit und Aufgaben der Jugendhilfe im Rahmen von Vormundschaft. Sie umfasst die Paragrafen:
  • § 53 Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern durch das Familiengericht
  • § 53a Beratung und Unterstützung von Vormündern
  • § 54 Anerkennung als Vormundschaftsverein
  • § 55 Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts
  • § 56 Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt 
  • § 57 Mitteilungspflichten des Jugendamts 
  • § 58 Sorgeregister; Bescheinigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister 
  • § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen 
  • § 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben 
  • § 85 Sachliche Zuständigkeit 
  • § 87c Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die Bescheinigung nach § 58
Die Synopse des Buundesorum Vormundschaft und Pflegschaft beschäftigt sich mit den nachfolgenden Paragrafen des BGB 
  • § 1773 BGB-E Voraussetzung der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds 
  • § 1774 BGB-E Vormund 
  • § 1776 BGB-E Zusätzlicher Pfleger 
  • § 1777 BGB-E Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson als Pfleger 
  • § 1779 BGB-E Eignung der Person; Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds 
  • § 1780 BGB-E Berücksichtigung der beruflichen Belastung des Berufs- und Vereinsvormunds 
  • § 1781 BGB-E Bestellung eines vorläufigen Vormunds 
  • § 1783 BGB-E Übergehen der benannten Person 
  • § 1784 BGB-E Ausschlussgründe 
  • § 1785 BGB-E Übernahmepflicht, weitere Bestellungsvoraussetzungen 
  • § 1789 BGB-E Sorge des Vormunds; Vertretung und Haftung des Mündels 
  • § 1790 BGB-E Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht
  • § 1794 BGB-E Haftung des Vormunds 
  • § 1795 BGB-E Gegenstand der Personensorge; Genehmigungspflichten 
  • § 1797 BGB-E Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson
  • § 1798 BGB-E Grundsätze und Pflichten des Vormunds in der Vermögenssorge 
  • § 1799 BGB-E Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte 
  • § 1800 BGB-E Erteilung der Genehmigung 
  • § 1801 BGB-E Befreite Vormundschaft 
  • § 1802 BGB-E Allgemeine Vorschriften
  • § 1803 BGB-E Persönliche Anhörung; Besprechung mit dem Mündel 
  • § 1804 BGB-E Entlassung des Vormunds 
  • § 1805 BGB-E Bestellung eines neuen Vormunds 
  • § 1808 BGB-E Vergütung und Aufwendungsersatz 
  • § 1810 BGB-E Pflegschaft für ein ungeborenes Kind 
  • § 1811 BGB-E Zuwendungspflegschaft 
Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern vom 23. Juni 2020
  • § 3 VBVG Stundensatz des Vormunds 
  • § 5 VBVG Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine 

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