Die meisten Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, wachsen bei ihren Verwandten auf. Durch Änderungen im SGB VIII wurden auch die Verwandten in die Jugendhilfe als mögliche Pflegeeltern aufgenommen.
Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.
Der überregionale Arbeitskreis zur Verwandtenpflege hat im Rahmen eines 'Düsseldorfer Papiers' Verfahrensstandards für die Überprüfung von Verwandtenpflege erarbeitet.
Hier finden Sie Auszüge und eine Zusammenfassung aus dem Konzept der Stadt Düsseldorf zur Verwandten- und Netzwerkpflege. Dieses Konzept ist Anfang des Jahres 2013 beschrieben und Mitte des Jahres durch den Jugendhilfeausschuss der Stadt genehmigt worden.
"Verwandtenpflegefamilien brauchen Unterstützung und Anerkennung". Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Beschreibung und Auszüge aus den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Verwandtenpflege vom Juni 2014. Die Stellungnahme wurde von der Arbeitsgruppe „Pflegekinderhilfe“ erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss „Jugend und Familie“ am 18. Juni 2014 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Das Oberlandgericht Schleswig hat sich zur Frage von möglicher Kürzung des Pflegegeldes bei der Aufnahme eines Pflegekindes durch seine Großmutter geäußert.
Die Verwandtenpflege ist schon seit längerem ein diskutiertes Thema in der Jugendhilfe und damit auch für die Wirtschaftliche Jugendhilfe, die sich immer wieder mit Änderungen und neuen Sichtweisen auseinandersetzen muss.
Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht zum Urteil AZ BVerwG 5 C 36.15 v. 19.5.2016 - Der Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Unterhalt gegenüber seinem Ehegatten ist bei der Berechnung des Pflegegeldes zu berücksichtigen -
Das Landesjugendamt hat einen neuen Fragebogen für Verwandtenpflegebewerber und eine "Checkliste" zur abschließenden Einschätzung der Eignung erarbeitet.
Gerade, wenn Pflegepersonen mit dem Pflegekind verwandt sind, kommt es in der Praxis immer noch zu Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des Pflegegeldes. Dies betrifft vornehmlich Fälle, in welchem die Pflegeeltern oder ein Pflegeelternteil mit dem Kind in gerader Linie verwandt sind, also meistens Anträge auf Pflegegeld einer Großmutter oder eines Großvaters. Aber auch in anderen Verwandtschaftsbeziehungen (etwa Pflege durch Onkel, Tante, Geschwister usw.) erlebt der Unterzeichner hier immer wieder Probleme.
Normaler als man denkt: Wenn Pflegekinder beim Onkel oder den Eltern ihrer Freunde leben