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Eckpunkte für eine weitere Reform des Vormundschaftsrechts
Beteiligte:
Themen:
Auf der Internetseite des DIJuF heißt es dazu:
Das Vormundschaftsrecht bleibt in Bewegung. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMVJ) hat Eckpunkte für die weitere Reform des Vormundschaftsrechts vorgelegt. Im Einverständnis mit dem Ministerium stellt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF) ) seinen Mitgliedern und allen Fachkräften, die beruflich Vormundschaften/Pflegschaften führen, an dieser Stelle die Eckpunkte vor. Die Eckpunkte sind im BMJV in einem ausführlichen Diskussionsprozess und unter Beratung von Expert/inn/en und Praktiker/inn/en im Laufe der Jahre 2013/2014 erarbeitet worden. Sie sind die Richtschnur für die nunmehr anstehende Formulierung eines Gesetzentwurfs zur weiteren umfassenden Reform des Vormundschaftsrechts.
Die Praxis der Vormundschaft erhält so die spannende Gelegenheit, die Reforminhalte schon frühzeitig kennenzulernen und erste Überlegungen dazu anzustellen und auszutauschen. Das Institut sowie das Ministerium werden die Diskussion im Forum mit Interesse verfolgen.
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