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DIJuF-Synopse zum Regierungsentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes
Auszüge aus den Infos des DIJuF
Der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums vom März 2026 sah die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII ab dem 1.1.2028 vor.
Der vom Bundeskabinett am 12.8.2026 beschlossene Regierungsentwurf sieht dagegen lediglich eine Experimentierklausel zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit vor.
Weiterhin beschlossen wurde insbesondere die Einführung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, die Entfristung des Verfahrenslotsen und das Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote bei Kindern und Jugendlichen sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen. Der Regierungsentwurf wird nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Auf der u.a. Infoseite des DIJuF können Sie sowohl den Gesetzesentwurf als auch die Synopse des DIJuF einsehen und herunterladen.







