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12.07.2013
Geänderte Rechtslage

Das Kinder- und Jugendhilfeverwaltungs vereinfachungsgesetz (KJVVG) ist verabschiedet.

Die Änderungen im Kostenbeitragsrecht treten drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt, die übrigen Änderungen am 1. Januar 2014 in Kraft.

Durch das Gesetz gibt es im SGB VIII einige Veränderungen und Ergänzungen. Im SGB XII wird die Möglichkeit des § 54, ein Kind mit Behinderungen bei einer geeigneten Pflegeperson unterzubringen bis Ende 2018 verlängert. Bisher lag diese Grenze bei Ende 2013. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Bestimmungen im Rahmen einer Synopse erarbeitet.

Hier finden Sie die Synopse des DIJuF

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