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27.03.2013
Gerichtsbeschluss erklärt

Ausschluss eines Umgangs für ein Pflegekind - Urteil des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht beachtet in diesem Urteil über eine abgelehnte Prozesskostenhilfe für eine Verfassungsbeschwerde die auf ernsthaften Gründen beruhende ablehnende Haltung des Kindes gegenüber Umgangskontakten zu seinen leiblichen Eltern.

Vom BVerfG wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. weil die Erzwingung eines Umgang mit den leiblichen Eltern eine Kindeswohlgefährdung darstellen würde.

Eine Zusammenfassung und weitere Informationen finden Sie hier:

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Voraussetzungen eines Ausschlusses des Umgangs der leiblichen Eltern mit einem Pflegekind

Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Ausschluss des Umgangs der Eltern mit ihrem in einer Pflegefamilie untergebrachten Sohn. Die Eltern haben einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts gestellt.