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Prozesskostenhilfe

Moses Online Themenheft
Zum dreizehnten Mal publizieren wir auch im Jahre 2023 unser erfolgreiches Themenheft über Finanzangelegenheiten - wie in jedem Jahr frisch aktualisiert und ergänzt um aktuelle Regelungen und Informationen. Nutzen Sie die zahlreichen Tipps und Hinweise - so erhalten Sie alle staatlichen Leistungen für Sie und Ihr Pflegekind, die Ihnen zustehen - und erfahren Sie, was Sie alles auf Ihre Steuern und Abgaben anrechnen lassen können, um Geld zu sparen. Jetzt vorbestellen - die Lieferung erfolgt ungefähr Mitte März.

Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema

Begriffserklärung

Was ist Prozesskostenhilfe?

Wann können Sie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen? Informationen aus der Wissensdatenbank.

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

Ausschluss eines Umgangs für ein Pflegekind - Urteil des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht beachtet in diesem Urteil über eine abgelehnte Prozesskostenhilfe für eine Verfassungsbeschwerde die auf ernsthaften Gründen beruhende ablehnende Haltung des Kindes gegenüber Umgangskontakten zu seinen leiblichen Eltern.
Gerichtsbeschluss erklärt

Erziehungskostenanteil im Pflegegeld ist Einkommen

Der Anteil der Erziehungskosten im Pflegegeld gilt als Einkommen im Rahmen der Prozess- und Beratungshilfe. (Urteil OLG Bremen)

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
08.02.2013

Erziehungskostenanteil im Pflegegeld ist Einkommen

Der Erziehungskostenanteil des für ein Pflegekind nach §§ 27, 33, 39 SGB VIII gewährten Pflegegeldes ist Einkommen im Sinne des § 115 ZPO.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
20.01.1999

Gutachtenkosten im Herausgabeverfahren

Die Pflegeeltern sind unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt als Kostenschuldner im Sinne des § 2 KostO. anzusehen. Sie brauchen für ein Gutachten im Rahmen einer Verbleibensanordnung keine Gutachtenkosten erstatten.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
04.08.1999

Gutachtenkosten im Herausgabeverfahren

Beschwerdeführer sind nicht Kostenschuldner
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.12.2008

Streitwert und Kosten bei Verfahren um elterliche Sorge für Pflegeeltern

Der Regelwert wird reduziert - Gerichtskosten werden zwischen den Beteiligten geteilt.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
27.02.2007

Ablehnung von Prozesskostenhilfe bei Rechtswidrigkeit eines Bescheides zu HzE

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet, da die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 Satz 1 ZPO).
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.01.2012

Keine Prozesskostenhilfe für jungen Volljährigen, der seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.

Der Antragsteller hat auch mit der Beschwerde keine Bereitschaft bekundet, sich mit ambulanter Betreuung durch das Jugendamt verselbständigen zu lassen oder sich zumindest auf den Versuch einer solchen Verselbständigung einzulassen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
03.04.2012

Pflegeeltern sind zur Tragung von Gerichtskosten nur bei Aussichtslosigkeit oder schuldhaftem Verhalten verpflichtet.

Pflegeeltern sind nur dann zur Tragung von Gerichtskosten im Rahmen des § 1632 Abs. 4 BGB verpflichtet, wenn diese die Aussichtslosigkeit des Verfahrens von vornherein erkannt haben oder das Verfahren durch grob schuldhaftes Verhalten veranlasst haben
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
19.07.2011

Prozesskosten für Pflegeeltern bei einem Verbleibensantrag nicht die Regel

In Verfahren gem. § 1632 Abs. 4 BGB (Herausgabe oder Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie) ist die Erhebung von Gerichtskosten nicht die Regel, sondern bedarf der besonderen Begründung