Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe
Jana Paul aus Aachen hat gemeinsam mit anderen jungen Menschen vor Kurzem eine Onlinepetition gestartet. Als Interessengemeinschaft "Jugend vertritt Jugend NRW" fordern sie die Abschaffung der sogenannten Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen. Wer das Ansinnen der jungen Menschen unterstützen möchte, kann natürlich diese Online-Petition mit unterschreiben. Es werden bis Ende September noch viele Stimmen benötigt.
Seit einiger Zeit wird der § 94 SGB VIII (Umfang der Kostenheransziehung bei stationären Leistungen der Jugendhilfe) diskutiert und hin und her bewegt. Den kompletten Paragrafen können Sie in unserem gerade veröffentlichen Artikel: "Ergänzung des Paragrafen 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen".
Es geht um Punkt 6 dieses Paragrafen, in dem es heißt: "Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § 19 nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.
In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass die Hilfe für junge Volljährige insgesamt für viele Jugendämtern eher eine unliebsame Leistung darstellt, die oft abgewehrt wird. Der Anspruch des jungen Menschen wird nicht anerkannt. Manche Jugendämter müssen erst durch Gerichtsurteile oder intensive Hilfen der Ombudsstellen zu dieser Hilfe bewegt werden. Natürlich erfahre ich auch von Jugendämtern, die diese Hilfe überzeugt leisten.
Während die grundsätzliche Hilfe für junge Volljährige (§ 44 SGB VIII) zur Zeit nicht mehr generell infrage gestellt wird, entbrennt eine überaus heftige Debatte über das Ausmaß der Kostenheranziehung, wenn junge Menschen selbst Geld verdienen. Wenn ich die Debatte verfolge, zeigt sich, dass es nicht darum geht, den jungen Menschen völlig aus der Verantwortung zu entlassen, sondern es geht um die Frage des Umfangs dieser Verantwortung: WIEVIEL soll der jungen Mensch erstatten? Was ist zumutbar, was ist eine Zumutung?
Die Petition verlangt, dass die jungen Menschen völlig von Kostenbeiträgen zu den Kosten der Jugendhilfe freigestellt werden. Ich halte diese Forderung für berechtigt, wenn es sich um Einkommen durch Schülerjobs oder Ferienjobs handelt. Ebenso um Aktivitäten eines sozialen Jahres oder ähnlichem. Aber das Gesetz ermöglicht auch heute schon, in diesem Bereichen förderlich für den jungen Menschen handeln zu können. So kann ein Kostenbeitrag verringert oder gar nicht erhoben werden, wenn solches Geld verdient wird. Wie immer erleben wird in der Praxis in dieser Hinsicht Entscheidungen der Jugendämter von "75 % von Allem" bis hin zum völligen Erlassen des Beitrages.
Wenn der jungen Mensch jedoch ein regelmäßiges Einkommen z.B. aus einer Ausbildung erzielt, dann wird die Frage des Kostenbeitrages sehr akut. Ich gehe davon aus, dass die meisten jungen Menschen, die Geld verdienen und noch zuhause leben, einen mit den Eltern vereinbarten Teil dieses Geldes an diese abgeben. Ich bin mir fast sicher, dass dies nicht 75 % des Verdienstet sein werden. Und darum geht es. Wieviel gibt ein junger Mensch zuhause ab? Wofür will er Geld sparen?( Führerschein, eigene Wohnung etc) Wieviel braucht er für sich, seine Freizeit, mögliche Hobbys etc.? Wie immer müsste eigentlich auch hier auf die individuelle Entwicklung und die individuellen Bedürfnisse des jungen Menschen geschaut werden.
Letztendlich geht es also um die Höhe des Kostenbeitrages. 75 % sind einfach zu viel! Aus meiner Sicht sollten wir die Stimmen, die 25 % vorschlagen unterstützen. Mit denen, die mehr im Sinn haben diskutieren und richtig gut hinschauen, was der Gesetzgeber in einer möglichen Änderung des SGB VIII in diesem Sinne vorhat. Darüber wissen wir leider nur sehr wenig, und das macht mich wirklich nervös.
Mit dieser Petition soll erreicht werden, dass die Kostenheranziehung (sog. 75% Regelung) nach § 94 Abs. 6 SGB VIII abgeschafft wird. Dieser Paragraph besagt, dass alle geldverdienenden Jugendliche und junge Erwachsene aus stationären Einrichtungen und Wohngruppen 75% ihres Einkommens aus Ausbildung oder Nebenjob an den Staat abgeben müssen. Diese Petition wurde am 5. August 2019 gestartet und es bleiben noch fünf Wochen für die Sammlung der Unterschriften.
Durch die Aufnahme eines Pflegekindes in die Kernfamilie muss sich die Familie und alle ihre Mitglieder verändern. Die leiblichen Kinder müssen in dieser Veränderung berücksichtigt und begleitet werden.
1. Die drei Regierungsfraktionen in Rheinland-Pfalz drängen auf eine völlige Abschaffung der Regelung
2. Bei einer Veranstaltung mit Angela Merkel - 70 Jahre Grundgesetz / Bürgerdialog Wuppertal - wird die Bundeskanzlerin auf dieses Thema hin angesprochen (youtubefilm)
Dieser Erfahrungsbericht macht auf eine Versicherungslücke für Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, denn hier geht es um einen Schaden, der vom Kind mit möglicher Einsicht in die Verantwortlichkeit seines Verhaltens (oder auch mit Mutwilligkeit) verursacht wurde.
Das Thema sexueller Kindesmissbrauch beschäftigt viele Jugendämter in NRW. Das geht aus einer Erhebung bei allen NRW-Jugendämtern hervor, die der WDR nach den Kindesmissbrauchsfällen von Lügde durchgeführt hat. An der WDR-Umfrage nahmen 139 von insgesamt 186 Ämtern teil. Demnach verzeichneten Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 2018 mindestens 566 Verdachtsmeldungen auf sexuellen Kindesmissbrauch. Die WDR-Erhebung machte darüber hinaus deutlich, dass Personalausstattung und Standards nicht einheitlich und die Arbeitsbelastung der Sozialarbeiter in den Allgemeinen Sozialen Diensten regional extrem unterschiedlich ist. Ebenso unterschiedlich ist die Unterbringung der Kinder, die in Obhut genommen wurden, in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Kinderdörfern: von 76 % in Heimunterbringung (Bergisch Gladbach) bis 83 % Unterbringung in einer Pflegefamilie (Kreis Wesel).
Meine Begleitung von Mira bei der Regelung von Besuchskontakten und einer von der Mutter gewünschten Rückkehr des Kindes. Der Bericht ist sehr ausführlich und umfasst daher mehrere Teile.
Immer wieder erleben Pflegeeltern ein Verhalten ihres Pflegekindes, das sie überrascht und oft unverständlich für sie ist - bis ihnen klar wird (oder sie zumindest vermuten), dass das Kind seine Erfahrungen von früher auf heute überträgt. Wie gut könnten die Pflegeeltern ihr Pflegekind verstehen, wie hilfreich wäre es für eine angemessene Reaktion auf das kindliche Verhalten, wenn die Pflegeeltern über die Geschichte des Kindes doch noch mehr wüssten. Hier finden Sie einige Beispiele von zuerst irritierendem Verhalten eines Pflegekindes.
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Petition: Pflegekinder fordern Streichung ihres Kostenbeitrages zur Jugendhilfe
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Seit einiger Zeit wird der § 94 SGB VIII (Umfang der Kostenheransziehung bei stationären Leistungen der Jugendhilfe) diskutiert und hin und her bewegt. Den kompletten Paragrafen können Sie in unserem gerade veröffentlichen Artikel: "Ergänzung des Paragrafen 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen".
In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass die Hilfe für junge Volljährige insgesamt für viele Jugendämtern eher eine unliebsame Leistung darstellt, die oft abgewehrt wird. Der Anspruch des jungen Menschen wird nicht anerkannt. Manche Jugendämter müssen erst durch Gerichtsurteile oder intensive Hilfen der Ombudsstellen zu dieser Hilfe bewegt werden. Natürlich erfahre ich auch von Jugendämtern, die diese Hilfe überzeugt leisten.
Während die grundsätzliche Hilfe für junge Volljährige (§ 44 SGB VIII) zur Zeit nicht mehr generell infrage gestellt wird, entbrennt eine überaus heftige Debatte über das Ausmaß der Kostenheranziehung, wenn junge Menschen selbst Geld verdienen. Wenn ich die Debatte verfolge, zeigt sich, dass es nicht darum geht, den jungen Menschen völlig aus der Verantwortung zu entlassen, sondern es geht um die Frage des Umfangs dieser Verantwortung: WIEVIEL soll der jungen Mensch erstatten? Was ist zumutbar, was ist eine Zumutung?
Die Petition verlangt, dass die jungen Menschen völlig von Kostenbeiträgen zu den Kosten der Jugendhilfe freigestellt werden. Ich halte diese Forderung für berechtigt, wenn es sich um Einkommen durch Schülerjobs oder Ferienjobs handelt. Ebenso um Aktivitäten eines sozialen Jahres oder ähnlichem. Aber das Gesetz ermöglicht auch heute schon, in diesem Bereichen förderlich für den jungen Menschen handeln zu können. So kann ein Kostenbeitrag verringert oder gar nicht erhoben werden, wenn solches Geld verdient wird. Wie immer erleben wird in der Praxis in dieser Hinsicht Entscheidungen der Jugendämter von "75 % von Allem" bis hin zum völligen Erlassen des Beitrages.
Wenn der jungen Mensch jedoch ein regelmäßiges Einkommen z.B. aus einer Ausbildung erzielt, dann wird die Frage des Kostenbeitrages sehr akut. Ich gehe davon aus, dass die meisten jungen Menschen, die Geld verdienen und noch zuhause leben, einen mit den Eltern vereinbarten Teil dieses Geldes an diese abgeben. Ich bin mir fast sicher, dass dies nicht 75 % des Verdienstet sein werden. Und darum geht es. Wieviel gibt ein junger Mensch zuhause ab? Wofür will er Geld sparen?( Führerschein, eigene Wohnung etc) Wieviel braucht er für sich, seine Freizeit, mögliche Hobbys etc.? Wie immer müsste eigentlich auch hier auf die individuelle Entwicklung und die individuellen Bedürfnisse des jungen Menschen geschaut werden.
Letztendlich geht es also um die Höhe des Kostenbeitrages. 75 % sind einfach zu viel! Aus meiner Sicht sollten wir die Stimmen, die 25 % vorschlagen unterstützen. Mit denen, die mehr im Sinn haben diskutieren und richtig gut hinschauen, was der Gesetzgeber in einer möglichen Änderung des SGB VIII in diesem Sinne vorhat. Darüber wissen wir leider nur sehr wenig, und das macht mich wirklich nervös.
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Online-Petition "Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen in stationären Einrichtungen"