Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
Oftmals besteht ein großer Unterschied zwischen den Ansprüchen von Konzepten, Rechtsprechung und Gesetzeslage und den realen Gegebenheiten, in denen sich das Pflegekind bewegt.
Über das Taschengeld gibt es sicherlich in jeder Familie hin und wieder mal Diskussionen. Meist sind die Kinder zufrieden – wenn sich jedoch neue Wünsche auftun, dann werden sie gern mal wieder in neue Verhandlungen über die Höhe des Taschengeldes eintreten und vielleicht mit dem (natürlich höheren) Taschengeld des Schulfreundes argumentieren.
In diesem Schwerpunktthema befassen wir uns mit Verhaltensauffälligkeiten von Kindern. Das Verhalten des Pflege- und Adoptivkindes hat natürlich etwas zu tun mit dem, was er in seiner Ursprungsfamilie erlebt hat, also mit dem „früher“. Das Verhalten hat aber auch etwas zu tun mit dem „Hier und Jetzt“ d.h. mit dem, wie die jetzigen Erwachsenen um das Kind herum auf sein Verhalten reagieren.
Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel.
So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.
Der Tod eines Kindes ist immer eine Tragödie. Der Tod eines Pflegekindes ist neben der Tragödie auch noch tiefgehender Schreck und Fassungslosigkeit. Ein Kind in öffentlicher Obhut kommt ums Leben? Das darf doch nicht sein. In Hamburg ist nach dem Tod des Pflegekindes Chantal ein wirrer, verwirrender und sich überschlagender Aktionismus ausgebrochen. Verantwortliche wiegelten erst ab, verloren dann ihre Posten. Der Senat bat zur Anhörung, ein Untersuchungsausschuss verrichtete seine Arbeit. Alles begleitet von einer wachen Presse.
Pflegeeltern sein bedeutet, sich als ganzer Mensch in all seinem Wesen und seiner Privatheit einem Kind zur Verfügung zu stellen und mit diesem Kind eine Familie zu sein. Familie bedeutet Nähe und besonders - Gefühle.
Vor etwa 35 Jahren begannen Pflege- und Adoptiveltern sich in Gruppen und später in Vereinen zu treffen. Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass es unbedingt notwendig wurde, das Denken im Pflege- und Adoptivkinderwesen um die Erfahrungen und Vorstellungen der betroffenen Pflege- und Adoptivfamilien zu erweitern. Es entstand ein umfassender Selbsthilfebereich auf verschiedenen regionalen Ebenen.
Durch Hinzukommen neuer Begrifflichkeiten zu Unterbringungsformen von Pflegekindern wird deren korrekte Verwendung unübersichtlich. Dieser Artikel versucht Licht ins Dunkel zu bringen.
Wenn Menschen sich dafür interessieren, ein Pflegekind in ihre Familie aufzunehmen, dann tun sie dies aus ganz persönlicher Motivation heraus. Schon bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Aufgabe erfahren Pflegeelternbewerber, dass amtliches Tun einen wesentlichen Anteil haben wird in der Aufgabe, die sie sich ausgesucht haben. Sie werden ‚Beteiligte‘ in einem jugendamtlichen Handeln. Daher besteht ein Sinn dieses Heftes darin, Ihnen die Handlungsstrukturen des Jugendamtes näher zu bringen, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen oder aufgenommen haben.
Die BZgA hält eine Vielzahl von Broschüren, Unterrichtsmaterialien, Filmen, Plakaten, Ausstellungen und Arbeitsmappen bereit, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in der Regel kostenlos abgegeben werden
Aktuelle Veröffentlichungen: Schutzkonzepte in der Hilfeplanung, Kinder haben Rechte, Vereinsvormundschaften – Änderungen der Richtlinien des Landesjugendamtes Rheinland, Kinderschutz im Internet
Die Broschüre möchte für eine professionelle, aktive und achtsame, ideenreiche und kreative Unterstützung für Pflegekinder und ihre Familien werben. Sie enthält 15 Texte, die Kernthemen der Pflegekinderhilfe aufgreifen.
Die Stiftung Deutsche Wirtschaft hat eine Broschüre für junge Leute, ihre Eltern und Lehrer herausgegeben, in der 5 goldene Ankerpunkte für den Übergang von Schule zur Ausbildung beschrieben werden.
Das DIJuF hat im August 2017 ein Arbeitsheft mit dem Titel "Beschwerdemöglichkeiten des Jugendamts in Kindschaftsverfahren vor dem Familiengericht" veröffentlicht. Hier erhalten Sie nun eine ausführliche Übersicht.
In jüngerer Zeit erschienene Broschüren: Jugendhilfereport des Landschaftsverband Rheinland und "Liken. Teilen. Hetzen. Neo-Nazi-Kampagnen in Sozialen Netzwerken"
Seit einer Gesetzesänderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes von 26. Nov. 2015 müssen Vermittlungsakten ab dem Geburtsdatum des adoptierten Kindes 100 Jahre aufbewahrt werden.
Die zehn Jugendämter des Rhein-Erft-Kreises haben vor achtzehn Jahren einen Arbeitskreis gegründet, um die Rahmenbedingungen der Pflegekinderhilfe in ihren Kommunen zu verbessern und gemeinsam Dinge zu ermöglichen, die ein einzelnes Jugendamt nicht schaffen könnte. Ein Höhepunkt dieses Netzwerkes war der gemeinsame Pflegefamilientag aller Kommunen des Rhein-Erft-Kreises.
Seit einigen Jahren qualifiziert der PFAD-Niedersachsen e.V. erfahrene Pflegeeltern zu Beiständen im Sinne des § 13 SGB X, damit diese andere Pflegeeltern in schwierigen Situationen begleiten können, wobei immer das Interesse des Pflegekindes im Vordergrund steht.
Das sogenannte 'Kentler-Experiment' bedeutete Ende der 60er / Anfang der 70er Jahre in Berlin die Unterbringung einiger 13 - 17 jährigen Jungen bei pädophilen - wegen sexuellem Missbrauchs verurteilten - Männern in Vollzeitpflege. In 2013 machten Berliner Medien auf das ‚Experiment‘ aufmerksam und forderten eine Aufarbeitung der Geschehnisse vom Berliner Senat.
Dieser Erfahrungsbericht macht auf eine Versicherungslücke für Pflegeeltern und Pflegekinder aufmerksam, denn hier geht es um einen Schaden, der vom Kind mit möglicher Einsicht in die Verantwortlichkeit seines Verhaltens (oder auch mit Mutwilligkeit) verursacht wurde.
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Neuer Anlauf - neues Glück?