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Rückführung in die Herkunftsfamilie

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Rückkehr in die Ursprungsfamilie

Die Rückkehr in die Ursprungsfamilie muss in einem für das Kind vertretbaren Zeitraum erfolgen und darf nicht zu einem erneuten Bruch im Leben des Kindes führen. Es ist daher notwendig, gewisse Kriterien und Bedingungen an eine Rückkehr zu stellen.

Verschiedenes

Projekt

Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie

Seit Oktober 2012 hat die Forschungsgruppe Pflegekinder der Universität Siegen offiziell mit ihrem neuen Projekt „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie“ begonnen. Gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner, dem Institut für Vollzeitpflege und Adoption e.V. wird zurzeit die Erhebungsphase vorbereitet.
Hinweis

Kommentierung von zwei Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes

Zwei interessante Artikel zu zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes von 'Rechtslupe'. Ein Urteil beschäftigte sich mit der Frage einer möglichen Rückführung eines Pflegekindes. Das zweite Urteil beinhaltete rechtliche Klarstellungen zum Umgangsausschluss von Eltern.
Hinweis

Kindeswohl und Elternrecht bei einer Forderung nach Rückführung

Die Website 'Rechtslupe' veröffentlichte einen Artikel zu juristischen Grundfragen möglicher Rückführungen von Pflegekindern zu ihren Herkunftseltern "Rückführung eines in einer Pflegefamilie lebenden Kindes – und das Elternrecht".
Erfahrungsbericht

Die Rückführung eines Pflegekindes

Leider habe auch ich die traurige Erfahrung der Rückführung eines Kindes gemacht und möchte darüber berichten. Die Eltern von Patrick, ein Mann weit über die 40 und eine junge Frau von Anfang 30, lebten zuvor gemeinsam mit dem Jungen in einer Einraumwohnung. Der Mann war Alkoholiker und die Frau psychisch krank und sehr labil. Die Herausnahme des Kindes aus der Familie erfolgte wegen Vernachlässigung des Jungen. Bei einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten beim Jugendamt gelang es den Eltern dann ohne weiteres, das Jugendamt davon zu überzeugen, dass eine baldige Rückführung angedacht war.
Projekt

Projekt „Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilien"

Die Universität Siegen hat einen Forschungsauftrag zu Rückkehrprozessen von Pflegekindern bekommen.
Erfahrungsbericht

Leben mit traumatisierten Kindern - 3. Beispiel

Mit neun Monaten kommt Marie in die Pflegefamilie. Nach einem dreiviertel Jahr ist die Rückführung geplant. Als ihre Mutter sie holen komm, wehrt sie sich vehement dagegen, in den Kinderwagen gesetzt zu werden. Nur unter lautem Protest verlässt sie die Pflegeeltern.
Erfahrungsbericht

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

Rückführung eines illegal adoptierten Kindes nach sechs Jahren?

Ein Richter aus Guatemale fordert die Rückgabe des Kindes von seinen amerikanischen Adoptiveltern. "Illegale Adoptionen kennen nur Verlierer", sagt Rudi Tarneden vom Kinderhilfswerk Unicef.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
03.03.2022

Kindeswohlgefährdung

Die Beurteilung, ob die Rückführung eines kurz nach der Geburt in Obhut genommenen Kindes zu seinen Herkunftseltern zu einer Kindeswohlgefährdung führt, bedarf regelmäßig eines psychologischen Gutachtens. Dies gilt insbesondere, wenn sich das Jugendamt und der Verfahrensbeistand des Kindes sich gegen eine Kindesrückführung aussprechen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hob deshalb mit heute veröffentlichter Entscheidung einen Beschluss des Amtsgerichts auf, mit welchem u.a. der Antrag der Pflegeeltern auf Anordnung des Verbleibes des Kindes bei ihnen zurückgewiesen worden war.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der Pflegefamilie zu den leiblichen Eltern

Das Bundesverfassungsgericht hebt auf Antrag der Verfahrenspflegerin eines Pflegekindes ein Urteil zur Rückführung des Kindes auf.
Fachartikel

herausgegeben von:

Rückkehr oder Verbleib - Eine Analyse der Rechtsprechung zu Herausgabekonflikten bei Pflegekindern

(UPDATE: Der defekte Link in diesem Artikel ist korrigiert.) Das DJI in Zusammenarbeit mit dem DIJUF hat mit Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine wissenschaftliche Arbeit zur Rechtsprechung bei Rückkehr oder Verbleib von Pflegekindern veröffentlicht.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

Das Kind eignet sich nicht mehr für neue Wagnisse

Ein Kind hat im elterlichen Haushalt mehrfach schwere Verletzungen erlitten und lebt daher in einer Pflegefamilie. Nach Urteil eines Amtsgerichts sollte dieses Kind zunächst wieder zu den leiblichen Eltern zurückgeführt werden, es gab wieder vermehrten Umgang. Das OLG Koblenz hat diesen vermehrten Umgang nun abgelehnt und damit das Amtsgerichtsurteil aufgehoben. Die Begründung lesen Sie hier.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Nach Hause? : Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie

Der Praxisforschungsbericht zum Projekt ist nun auch im Internet verfügbar.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückführung

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rückführung von Kindern zu den leiblichen Eltern nach dreieinhalb Jahren in einer Pflegefamilie, wenn die Fremdunterbringung auf unverschuldetem Elternversagen beruhte.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Nach Hause? - Rückkehrprozesse von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilie

Informationen zum Abschlussbericht des Praxisforschungsprojektes des Instituts für Vollzeitpflege und Adoption e.V. (iva) und der Forschungsgruppe Pflegekinder der Uni Siegen vom Februar 2015

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.05.2014

Rückführung von Pflegekindern zu ihren leiblichen Eltern

Das Bundesverfassungsgericht erläutert in seiner Entscheidung welche Prüfungsmaßstäbe bei einer dauerhaften Trennung des Kindes von seinen leiblichen Eltern anzulegen sind.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
24.01.1995

Rückführung bei freiwilliger In-Pflege-Gabe durch die Mutter

1. Zum Umfang der Ermittlungspflichten des Vormundschaftsgerichtes im Verfahren über eine von Pflegeeltern beantragte Verbleibensanordnung 2. Hat die nichteheliche Mutter ihr etwa zwei Jahre altes Kind freiwillig in Pflege gegeben und will sie es wieder zu sich nehmen, so rechtfertigt allein der Zustand, dass das Kind acht Jahre lang bei den Pflegeeltern verblieben ist, nicht den Erlass einer Verbleibensanordnung, wenn das Kind eine persönliche Beziehung zu der Mutter hat, in der Person und der Familie der Mutter geeignete Voraussetzungen für eine weitere gedeihliche Entwicklung des Kindes gegeben sind, sowie bei einer Herausgabe an die Mutter schwere und nachhaltige Schädigungen des körperlichen und seelischen Wohlbefinden des Kindes nicht zu erwarten sind. 3. Zur Bestellung des Verfahrenspflegers für das Kind im Sorgerechtsverfahren.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.08.2000

Trennung des Kindes von der Pflegefamilie

Bei einer Entscheidung nach §§ 1666, 166a BGB ist die Tragweite einer Trennung des Kindes von seiner Pflegefamilie - unter Berücksichtigung der Intensität entstandener Bindungen - einzubeziehen und die Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern auch im Hinblick auf ihre Eignung zu berücksichtigen, die negativen Folgen einer eventuellen Traumatisierung des Kindes gering zu halten
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
23.08.2012

Aufhebung des Entzugs der Personensorge für ein Pflegekind zum Zwecke einer Rückführung

Zu den Voraussetzungen einer Aufhebung des Entzugs der Personensorge für ein Kind, das im Säuglingsalter in Obhut genommen worden ist und enge Bindungen zu seinen derzeitigen Pflegeeltern entwickelt hat und das die Mutter wieder zu sich nehmen möchte.

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