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11.02.2001
Gerichtsbeschluss
vom: 
14.09.1989

Unverhältnismässiger Nachteil bei Unterbleiben der Adoption

Die Ersetzung der Einwilligung gemäss {BGB § 1748 III} ist nicht grundsätzlich unzulässig, wenn das Kind auch bei Unterbleiben der Annahme in einem Dauerpflegverhältnis aufwachsen kann.