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11.02.2001
Gerichtsbeschluss
vom: 
04.06.1997

Ermittlungspflicht des Gerichts bei Ersetzung der Einwilligung zur Adoption

1. Zur Ermittlungspflicht des Gerichts bei einem Antrag des Kindes auf Ersetzung der Einwilligung zur Adoption.2. Die Nichtzahlung von Unterhalt allein begründet keine gröbliche Pflichtverletzung.3. Die Belehrung und Beratung durch das Jugendamt im Fall der Einwilligungsersetzung wegen Gleichgültigkeit eines Elternteils kann im Ersetzungsverfahren nachgeholt werden.