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11.02.2001
Gerichtsbeschluss
vom: 
12.02.1990

Ersetzung der Einwilligung in die Adoption

Die elterliche Einwilligung zur Annahme als Kind darf wegen des weitreichenden Eingriffs in das Elternrecht nur dann ersetzt werden, wenn das Verhalten des Elternteils als besonders schweres vollständiges Versagen in seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind anzusehen ist.

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Ermittlungspflicht des Gerichts bei Ersetzung der Einwilligung zur Adoption

1. Zur Ermittlungspflicht des Gerichts bei einem Antrag des Kindes auf Ersetzung der Einwilligung zur Adoption.2. Die Nichtzahlung von Unterhalt allein begründet keine gröbliche Pflichtverletzung.3. Die Belehrung und Beratung durch das Jugendamt im Fall der Einwilligungsersetzung wegen Gleichgültigkeit eines Elternteils kann im Ersetzungsverfahren nachgeholt werden.
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