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11.02.2001
Gerichtsbeschluss
vom: 
12.02.1990

Ersetzung der Einwilligung in die Adoption

Die elterliche Einwilligung zur Annahme als Kind darf wegen des weitreichenden Eingriffs in das Elternrecht nur dann ersetzt werden, wenn das Verhalten des Elternteils als besonders schweres vollständiges Versagen in seiner Verantwortung gegenüber seinem Kind anzusehen ist.