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24.08.2026
Politik

Fragenaktionen zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Die LAGF - Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Sachsen-Anhalt und der Verband Sonderpädagogik e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt haben an die Parteien des Landtages von Sachsen-Anhalt Fragen geschickt und um Antworten gebeten. Die LAGF hat überwiegend Fragen zur Unterstützung von Familien und Bildung und der Verband Sonderpädagogik Fragen zur Schulpädagogik, Inklusion, zu traumatisierten oder beeinträchtigten Schülern gestellt. Besonders für viele Adoptiv- und Pflegekinder und ihre Familien sind die inzwischen eingegangenen Antworten auf diese Fragen von großer Bedeutung und gehen über die politischen Grundaussagen eines einzelnen Bundeslandes weit hinaus.

Im Landtag von Sachsen-Anhalt sind die CDU, SPD, Linke, FDP, BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN und die AfD vertreten. Seit dem 28. Januar 2026 ist die Regierung aus CDU, SPD und FDP unter Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) im Amt. Alle Parteien haben Antworten auf die Fragen der LAGF gegeben. Die Fragen des Verbandes Sozialpädagogik wurden vom BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN nicht beantwortet. 

Antworten der Parteien auf die LAGF-Fragenaktion zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Die LAGF hat inzwischen die Antworten auf ihrer u.a. Webseite veröffentlicht. 

Der CVJM Familienarbeit Mitteldeutschland e.V. hat die Antworten aller im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien darüber hinaus in einem u.a. Blog  zusammengefasst. 

Auszüge aus den Antworten der Parteien und dem Blog

Bei der Bedeutung von Familienzentren, wohnortnahen Kitas oder dem Leben auf dem Land sind sich die Parteien grundsätzlich einig, nur die Wege sind unterschiedliche. 

Unterschiedliche Planungen zur Schulsozialarbeit

Grundsätzlich unterschiedlich sieht es bei der Schulsozialarbeit aus. Die FDP will z.B. die Schulsozialarbeit in flexible Pro-Kopf-Schulbudgets überführen und die Entscheidung den Schulen überlassen. Die AFD ist grundsätzlich gegen die Schulsozialarbeit. "Sozialarbeit ist keine Aufgabe der Schule" und hätte nur Platz an Brennpunktschulen.

In der Schulpolitik zeigen sich klare Unterschiede. 

Alle Parteien, außer der AFD versuchen zukunftsorientierte Vorschläge zu entwickeln.  

Die AfD stellt sich gegen diesen Modernisierungskonsens: „Bildung lebt nicht von Innovation, sondern von Tradition.“ Digitale Kompetenzen existierten nicht als eigenständige Fähigkeit, neue Kompetenzbegriffe täuschten über „Bildungsverfall“ hinweg. Zudem will die Partei die Inklusion beenden, Sonderklassen für Flüchtlingskinder einrichten und Schulen zu „politischer Neutralität“ verpflichten. Eltern sollten wissen: Hinter der Vokabel „Tradition“ steht hier ein Umbau des Schulsystems, der Kinder mit Behinderung und Kinder mit Fluchtgeschichte aus dem gemeinsamen Unterricht herausnehmen würde.

Fragenaktion des Verbandes Sonderpädagogik an die Parteien

Fragen zur Landtagswahl 2026 

Frage 1: Inklusion in Sachsen-Anhalt 

Frage 2: Kinder und Jugendliche mit herausfordernden Verhaltensweisen 

Frage 3: Teilhabe von Kindern mit Beeinträchtigungen (Lernen, Sehen, Hören, Sprache & Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung, Autismus, geistige Entwicklung, emotional-soziale Entwicklung). 

Frage 4: Flächendeckende sonderpädagogische Expertise

Frage 5: Übergänge Kita-Schule-Beruf 

Frage 6: Unterstützung traumatisierter oder schwer belasteter Schüler*innen

Frage 7: Digitale Bildung in Sachsen-Anhalt 

Antworten der Parteien auf die Fragen zur Landtagswahl 2026

Die päzisen Antworten finden Sie unter dem u.a. Link. Die Antworten der AfD zeigen zu den Fragen der Inklusion, der Kinder mit besonderen Bedarfen und der zukunftsorientierten Bildungsinhalte eine grundsätzlich andere Haltung als die anderen Parteien. 

So heißt es zB.

Zur Frage der Inklusion:

Wir wollen die Inklusion insofern sichern, als kognitiv normalbegabte Kinder, die aber körperlich behindert sind, unter allen Umständen am Regelunterricht teilnehmen sollten. Wenn allerdings eine kognitive Behinderung vorliegt, ist ein Besuch der Regelklassen, der eine gewisse Mindestbegabung voraussetzt, aus in der Sache selbst liegenden Gründen nicht möglich.

Zur Frage der Schulsozialarbeit:

Wir wollen uns mit den Zuständen, die Schulsozialarbeit notwendig machen, nicht abfinden. Deshalb werden wir Schulsozialarbeit nur noch finanzieren, wenn ein handfester Bedarf nachgewiesen werden kann. Im nächsten Schritt werden wir dann die Ursachen der Missstände, soweit das möglich ist, bekämpfen. Liegt eine Schule beispielsweise in einem Stadtviertel mit hohem Migrantenanteil und treten deshalb soziale Probleme auf, wird unsere Remigrationspolitik die Ursache der Probleme beheben. 

Zur Frage von herausfordernden Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen:

Sollte mit „herausfordernden Verhaltensweisen“ ein strafbares Verhalten gemeint sein und sollten die Schüler das 14. Lebensjahr erreicht haben und also strafmündig sein, werden wir mit der vollen Härte des Gesetzes reagieren. Handelt es sich um kein strafbares Verhalten und/oder sind die Kinder unter 14 Jahre alt, werden wir die bereits jetzt vorgesehen, aber zu selten angewendeten Erziehungsmittel voll ausschöpfen. Zeigen die Erziehungsmittel keine Wirkung ist als letztes Mittel die Versetzung an einer Spezialschule vorgesehen. 

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