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10.04.2018

Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Stiefkindadoption

Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 673/17) gegen die Versagung einer Stiefkindadoption, wenn der Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil nicht verheiratet oder verpartnert ist. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet.

 Das DIJuF kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich aus dem Grundgesetz zwar keine Verpflichtung ableiten lässt, eine Adoption eines Kindes auch durch eine/n nicht verheiratete/n oder verpartnerte/n Lebenspartner/in zuzulassen. Allerdings sieht das Institut in der Versagung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG und hebt hervor, dass sich die Entscheidung für oder gegen eine Adoption allein nach der Kindeswohldienlichkeit im Einzelfall zu richten hat.