Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Stiefkindadoption
Das Bundesverfassungsgericht prüft aktuell eine Verfassungsbeschwerde (1 BvR 673/17) gegen die Versagung einer Stiefkindadoption, wenn der Stiefelternteil mit dem leiblichen Elternteil nicht verheiratet oder verpartnert ist. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat dazu eine Stellungnahme erarbeitet.
Das DIJuF kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich aus dem Grundgesetz zwar keine Verpflichtung ableiten lässt, eine Adoption eines Kindes auch durch eine/n nicht verheiratete/n oder verpartnerte/n Lebenspartner/in zuzulassen. Allerdings sieht das Institut in der Versagung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG und hebt hervor, dass sich die Entscheidung für oder gegen eine Adoption allein nach der Kindeswohldienlichkeit im Einzelfall zu richten hat.
Das DIJuF hat das Arbeitspapier "KJSG: Umsetzungsaufgaben der Jugendämter" erarbeitet. In dem Arbeitspapier fasst das DIJuF die Aufgaben zusammen, die von den Jugendämtern nach dem KJSG in die Praxis umgesetzt werden müssen.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine Synopse zum Bundeskinderschutzgesetz und der sich daraus ergebenden Veränderungen des SGB VIII ab 2012 erarbeitet.
Im Fall von sexueller Gewalt bzw. dem Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen ein Kind oder ein*e Jugendliche*n stellen sich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Einleitung und den Ablauf eines Strafverfahrens zahlreiche Fragen. Das DIJuF hat auf Basis eines in seiner Fachzeitschrift 'Jugendamt' erscheinenden Artikels immer wiederkehrende Fragen und entsprechende Antworten zum Thema in einem Arbeitspapier zusammengefasst und auf seine Webseite gestellt.
Ein Positionspapier des Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) nimmt die Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens bei Kindeswohlgefährdung in den Blick und rückt dabei „das Kind“ in den Mittelpunkt.
Ein Zusammenschluss von fachkompetenten Persönlichkeiten - vereint im "Team Fostercare 2020" - hat einen Artikel zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet und darin die Qualitätsstandards zur Diskussion gestellt, die in Verantwortung von Jugendämtern in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe partizipativ entwickelt werden sollen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das DIJuF.
Das Deutsche Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF) hat am 14. September 2020 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Das Institut äußert sich in seiner Stellungnahme besonders zu den geplanten Veränderungen in familiengerichtlichen Verfahren und zu den Straftatbeständen bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Ebenso hat der Paritätische Gesamtverband im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Gesetzentwurf Stellung genommen.
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Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Stiefkindadoption
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Das DIJuF kommt in seiner Stellungnahme zu dem Schluss, dass sich aus dem Grundgesetz zwar keine Verpflichtung ableiten lässt, eine Adoption eines Kindes auch durch eine/n nicht verheiratete/n oder verpartnerte/n Lebenspartner/in zuzulassen. Allerdings sieht das Institut in der Versagung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG und hebt hervor, dass sich die Entscheidung für oder gegen eine Adoption allein nach der Kindeswohldienlichkeit im Einzelfall zu richten hat.