Das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - hat eine Stellungnahme zu dem am 12.8.2026 beschlossenen Regierungsentwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes verfasst, die Vorschläge für weniger Verwaltung, mehr Inklusion und angemessene Finanzierung unterbreitet.
Das DIJuF-Stellungnahme hat sowohl eine Langfassung mit 28 Seiten als auch eine Kurzfassung mit drei Seiten. Die Kurzfassung befasst sich konzentriert mit den Schwächen des Regierungsentwurfes und mit Vorschlägen zur Nachbesserung.
Auszug aus der Einleitung der Langfassung der Stellungnahme:
Wesentliche Inhalte Statt einer weitgehenden Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII ist im Regierungsentwurf (RegE) nunmehr nur noch eine Erprobungsklausel vorgesehen, die es ausgewählten Kommunen erlauben soll, die Gesamtzuständigkeit „zu erproben“ (§ 10c SGB VIII-E). Gleichzeitig sieht der RegE weiterhin das schon im Referentenentwurf (RefE) von der Fachöffentlichkeit kritisierte Vorranggebot von Regel- und Infrastrukturleistungen vor Hilfen zur Erziehung (HzE) sowie die regelhafte Deckung von Kita- oder Schulbegleitungsbedarfen durch eine neu einzuführende infrastrukturelle Bildungsassistenz vor, allerdings nur für Kinder und Jugendliche mit (drohender) seelischer Behinderung.1 Die Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für dieses Angebot ist gegenüber dem RefE sogar noch gestärkt worden: So ist die Vorgabe an den Landesgesetzgeber, die Beteiligung der in den Ländern für die Finanzierung der Schulen verantwortlichen Stellen an den Kosten zu regeln, entfallen. Eine Weiterentwicklung des Vereinbarungs- und des Kostenheranziehungsrechts ist im RegE nicht, sondern erst für das 2. KJHSRG vorgesehen.2 Die geplante bußgeldbewährte Wohnsitznahmeverpflichtung für junge Geflüchtete ist aufgegeben worden. Die weiteren im RefE enthaltenen Vorschläge, etwa im Bereich Pflegekinderhilfe oder Örtliche Zuständigkeit, sind weitgehend übernommen worden.
Neben der bereits Anfang Oktober veröffentlichen Synopse, hat nun das DIJuF - Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - auch eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes erarbeitet, ebenso wie die IGFH. Die IGFH hat im Rahmen des 'Dialogforums Pflegekinder' intensiv auf die Praxissituation und die sich darauf ergebenden notwendigen Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Pflegekinderhilfe hingewiesen. Inzwischen hat es eine Vielzahl von Stellungnahmen der verschiedenen Institutionen gegeben, auf die wir hier hinweisen.
Das DIJuF ( Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht) hat von Juli 2007 bis Ende 2009 das Projekt zur örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt. Der im Jan. 2010 geschriebene Abschlussbericht für das Bundesfamilienministerium ist nun online.
DIJuF-Gesamtsynopse zur Entwurfsfassung v. 3.2.2017 und eine kritische Stellungnahme der DGKJP/BAG KJPP/BKJPP, insbesonders zur Öffnungsklausel zur Umsetzung der inklusiven Lösung auf Länderebene.
Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) veröffentlicht.
Auf Initiative des BMFSFJ hat das DIJuF ergänzende Hinweise zu den rechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Babyklappe erarbeitet, da im neuen Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt dazu nichts erwähnt ist.
Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
am 28. November 2012 hat Dr. Thomas Meysen vom DIJuF Hinweise für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erarbeitet.
Das DIJuF veröffentlicht eine Stellungnahme zur Anrechnung von Kinderbonus, sowie Energiepreis- und Heizkostenpauschalen an ältere oder erwachsener junge Menschen in Pflegefamilien, die z.B. Bafög oder BAB erhalten. Die Anrechnung des Kinderbonus ist gesetzlich ausgeschlossen. Das DIJuF sieht eine Anrechnung der Heizkostenpauschalen nur dann, wenn vorher die steigenden Heizkostenpreise im Pflegegeld angehoben und tatsächliche ausgeglichen wurden.
Im Fall von sexueller Gewalt bzw. dem Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen ein Kind oder ein*e Jugendliche*n stellen sich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Einleitung und den Ablauf eines Strafverfahrens zahlreiche Fragen. Das DIJuF hat auf Basis eines in seiner Fachzeitschrift 'Jugendamt' erscheinenden Artikels immer wiederkehrende Fragen und entsprechende Antworten zum Thema in einem Arbeitspapier zusammengefasst und auf seine Webseite gestellt.
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf
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Das DIJuF-Stellungnahme hat sowohl eine Langfassung mit 28 Seiten als auch eine Kurzfassung mit drei Seiten. Die Kurzfassung befasst sich konzentriert mit den Schwächen des Regierungsentwurfes und mit Vorschlägen zur Nachbesserung.
Auszug aus der Einleitung der Langfassung der Stellungnahme: