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10.06.2020

Umgangsbestimmungen durch Vormund*innen und Zusammenwirken mit den sozialen Diensten und Betroffenen

Die vorliegende Expertise wurde im Auftrag der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen (Koordinierungsstelle des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft) vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF e. V.) und vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS e. V.) erstellt. Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern nach § 1684 BGB. Eltern haben nicht nur ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind, sondern auch die Pflicht. Bei Kindern unter Vormundschaft stellt sich die Frage, wer in welcher Form für die Planung und Vorbereitung, Gestaltung und ggf. Begleitung des Umgangskontaktes mit den Eltern (oder anderen Angehörigen) oder aber für einen Ausschluss des Umgangs verantwortlich ist, da im Falle von Kindern und Jugendlichen unter Vormundschaft mehrere Institutionen und Fachkräfte in den Hilfeprozess und Hilfeplan involviert sind.
Einleitung aus der Expertise

Kinder und Jugendliche, die unter Vormundschaft stehen, leben in der Regel in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, d. h., sie leben getrennt von ihren Eltern, da diese die Sorge für ihr Kind – aus unterschiedlichen Gründen – nicht mehr wahrgenommen haben oder nicht mehr wahrnehmen können. 1 Für die weitere Entwicklung des Kindes ist die Aufrechterhaltung und Stabilisierung der Beziehung zu seinen Eltern (und weiteren Angehörigen der Herkunftsfamilie wie bspw. Geschwister oder Großeltern) oder zumindest ein Wissen über die eigene Herkunft von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund ist der Kontakt des Kindes zu seinen Eltern, unabhängig davon, ob diese die elterliche Sorge noch wahrnehmen oder ob ihnen diese entzogen wurde, verfassungsrechtlich geschützt.

Auch wenn Vormund*innen umgangsbestimmungsberechtigt sind, bestehen über den rechtlichen Rahmen des „Umgangsbestimmungsrechts“ von Vormund*innen sowie zur tatsächlichen Realisierung dieser Befugnis in der Praxis häufig noch einige Unsicherheiten. Aus diesem Grund soll in dieser Expertise zum einen aus der Perspektive von Amtsvormund*innen verschiedener Jugendämter in Deutschland skizziert werden, wie Vormund*innen mit Fragen zu Umgangskontakten umgehen und mit welchen Herausforderungen sie dabei konfrontiert sind (Kapitel 2). Zum anderen wird der rechtliche Rahmen der Umgangsbestimmung dargelegt (Kapitel 3) und am Ende dieser Expertise mit den Erkenntnissen aus der Praxis der Vormund*innen verwoben (Kapitel 4). Zur Skizzierung der Praxis der Vormund*innen im Rahmen der Umgangsbestimmung wurden sechs Interviews mit Amtsvormund*innen verschiedener Jugendämter aus Deutschland geführt, anschließend transkribiert sowie inhaltsanalytisch ausgewertet.

In den Interviews wurden Fragen zu handlungsleitenden Aspekten im Rahmen der Umgangsbestimmung, Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen, Kooperationsaufgaben, Schwierigkeiten und Konfliktlinien sowie Weiterentwicklungsbedarfen gestellt. In Kapitel 2 werden diese Fragen anhand der Aussagen der Interviewten aufgegriffen und beantwortet. In Kapitel 4 wird abermals auf diese Fragen zurückgegriffen und mithilfe des rechtlichen Rahmens (Kapitel 3) diskutiert.  

  • Woran orientieren sich Vormund*innen im Rahmen von Entscheidungen zum Umgang von Jugendlichen mit ihrer Herkunftsfamilie? (Kapitel 2.1, Kapitel 4.2)
  • Welche konkreten Aufgaben/Zuständigkeiten fallen in den Verantwortungs-/Aufgabenbereich der Vormund*innen im Rahmen der Umgangsbestimmung? (Kapitel 2.2, Kapitel 4.1)
  • Kooperieren Vormund*innen mit den sozialen Diensten, wenn ja, wie gestaltet sich die Kooperation? (Kapitel 2.2, Kapitel 4.1)
  • Mit welchen Schwierigkeiten sind Vormund*innen im Rahmen der Umgangsgestaltung konfrontiert? (Kapitel 2.3, Kapitel 4.3)
  • Formulieren Vormund*innen Bedarfe im Zuge der Umgangsgestaltung, wenn ja, welche sind das? (Kapitel 2.4, Kapitel 4.4)

Die Expertise gibt einen Einblick in bestehende Unsicherheiten und Unklarheiten auf Seiten der interviewten Amtsvormund*innen im Umgang mit dem Umgangsbestimmungsrecht in ihrer Praxis, die zum einen in Bezug auf die Verwendung und Differenzierung zentraler Begrifflichkeiten wie Kindeswohl und Kindeswille, zum anderen in Bezug auf den Umgang mit den Rechten und Pflichten von Eltern im Kontext der Bestimmung und Gestaltung des Umgangskontaktes bestehen. Die Interviews mit Amtsvormund*innen zeigen eine aus ihrer Perspektive bestehende unterschiedliche Wertigkeit der Bedürfnisse und Rechte von Eltern und Kindern in Zusammenhang des Umgangsrechtes auf. Damit weisen sie auf eine Problematik hin, der mit einer breiteren Folgebefragung oder einem Diskurs aus Fachkräften aus der Praxis und Expert*innen des Themengebietes nachgegangen werden sollte.

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