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Kindeswohl in familiengerichtlichen Verfahren

Am 11. März 2022 beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.