Am 11. März 2022 beschloss der Bundesrat, einen eigenen Gesetzentwurf mit Änderungen am geltenden Recht in den Deutschen Bundestag einzubringen. Der Bundesrat möchte Familiengerichte in die Lage versetzen, das Kindeswohl bestmöglich zu schützen.
Wie können Kinder im rechtlichen Verfahren eingebunden werden? Wie spricht man kindgerecht mit Ihnen? Was müssen Richter*innen berücksichtigen? Welche Aufgabe kommt Mitarbeitenden vom Jugendamt zu? Mit der Neuregelung des § 158a FamFG sollen auch Verfahrensbeiständ*innen u.a. über kindgerechte Gesprächstechniken verfügen.