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02.06.2010
Fachartikel

Schütteltrauma - eine unbekannte Form der Kindesmisshandlung!?

Eine Arbeit von Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening über die Schwierigkeiten, das Schütteltrauma als rechtlich zu wertende Kindesmisshandlung mit dem Recht auf Opferentschädigung zu verstehen.

Autorin: Dr. Gudrun Doering-Striening

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Opferanwältin für Kinder
Seit 2006 Vorsitzende des Vereins der Anwälte und Anwältinnen im Familienrecht e.V.
Praktiziert in Essen in der Anwältinnen-Praxis Dr. Gudrun Doering-Striening und Imke Schwerdtfeger
Internetseite: www.rue94.de hier

Schütteltrauma eine unbekannte Form der Kindesmisshandlung!?

Oder - Bitte nicht schütteln

Inhalt des Referates:

I. Soll- und Istzustand – Daten und Zahlen
"Art. 2 II GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
– so regelt es unsere Verfassung. Dabei kommt dem menschlichen Leben innerhalb der Ordnung des Grundgesetzes ein Höchstwert zu, der den Staat zu umfassendem Schutz verpflichtet".

Mit diesen Worten beginnt die Autorin den Abschnitt der rechtlichen Einbindung der Kindesmisshandlung in das nationale und übernationale Rechtsverständnis.

II. Der konkrete Schütteltraumafall

Anhand eines von ihr als Anwältin vertretenen Opfers beschreibt sie den unglaublichen Weg der Anerkennung des Kindes als Opfer.

III. "Unwissenheit ist die Wurzel allen Übels" (Sokrates) und " Was einen treffen kann, kann jeden treffen " (Seneca )

"Nichtwissen bedeutet, dass Sachverhalte nicht richtig eingeschätzt werden, falsch bewertet werden und dass dadurch Ungerechtigkeit entsteht"schreibt die Autorin und schildert die Auswirkungen des Nichtwissens der Beteiligten auf die Hilfe und Entschädigung für das Kind als Opfer.

IV. Das Schütteltrauma oder "Einen Säugling zu schütteln, stellt ein potentiell, lebensgefährliches Ereignis dar." ( Dr. Bernd Herrmann, Kassel )

"Zunächst habe ich - zum wiederholten Male in meiner Tätigkeit als Opferanwältin - erfahren, dass fachliches aber fachfremdes Know-how zum Teil Jahrzehnte braucht, bis es sich soweit durchgesetzt hat, dass es auch in juristische Entscheidungen Eingang findet".
In diesem Abschnitt wird das Schütteltrauma in all seiner Gefährlichkeit beschrieben und erläutert, wie die Schädigungen durch ein Schütteltrauma klar als solche erkannt werden könnten.

III. Für wen ist das Wissen über Schütteltraumata bedeutsam?

"Aufklärung und Information über das hohe Gefährdungspotential, dass im Schütteln eines Säuglings steckt, muß in aller erster Linie an Eltern und all diejenigen gehen, denen Eltern ihre Kinder zur Betreuung überlassen wie Erzieher, Kindermädchen, Babysitter, etc. gehen"

"Am zweiwichtigsten sind die Kenntnisse des Schütteltraumas für all diejenigen, die als Helfer und Behandler mit betroffenen Kindern zu tun haben, und zwar insbesondere dann, wenn es bereits passiert ist"

"¼ aller betroffenen Kinder sterben innerhalb weniger Tage nach dem Schütteltrauma. 60 Von den Überlebenden ¾ tragen nach Zahlen aus den USA wiederum 75 % Langzeitschäden davon.. "

"Es ist daher wichtig zu wissen, dass ein Schütteltrauma stets von derartiger Schwere ist, dass es sich nicht um ein "Versehen" handelt, sondern um eine Handlung, die potentiell lebensgefährlich ist und auch für Außenstehende als Gewalttat erkennbar ist".

IV. Was kann man tun?

"Die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse über das Schütteltrauma müssen in der kinderfachärztlichen Praxis sowie der dazugehörigen sonstigen medizinischen und therapeutischen Praxis verbreitet werden.
Der sorgfältigen Dokumentation durch alle Beteiligten muß mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden".

"Hilfreich wäre es auch gewesen und ist es heute immer noch, wenn zumindest die gutachterliche Literatur Informationen zum Thema Schütteltrauma bereit hielte".

Das Schütteltrauma ist eine schwere Kindesmißhandlung - mit schweren Folgen für Leben und Umwelt des Kindes - mit erheblichen gesamtgesellschaftlich zu tragenden Folgen und Kosten

Sie können das komplette Referat in der u.a.pdf-Datei lesen.

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