Sie sind hier

05.06.2010
Fachartikel

Schütteltrauma - ein unbekannte Form der Kindesmisshandlung !? Oder- bitte nicht schütteln

Eine Arbeit von Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening über die Schwierigkeiten, das Schütteltrauma als rechtlich zu wertende Kindesmisshandlung mit dem Recht auf Opferentschädigung zu verstehen.

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Opferanwältin für Kinder
Seit 2006 Vorsitzende des Vereins der Anwälte und Anwältinnen im Familienrecht e.V.
Praktiziert in Essen in der Anwältinnen-Praxis Dr. Gudrun Doering-Striening und Imke Schwerdtfeger
Internet: www.rue94.de www.rue94.de

Schütteltrauma eine unbekannte Form der Kindesmisshandlung!? Oder - Bitte nicht schütteln

Inhalt des Referates:

I. Soll- und Istzustand – Daten und Zahlen

"Art. 2 II GG: Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
– so regelt es unsere Verfassung. Dabei kommt dem menschlichen Leben innerhalb der Ordnung des Grundgesetzes ein Höchstwert zu, der den Staat zu umfassendem Schutz verpflichtet".

Mit diesen Worten beginnt die Autorin den Abschnitt der rechtlichen Einbindung der Kindesmisshandlung in das nationale und übernationale Rechtsverständnis.

II. Der konkrete Schütteltraumafall

Anhand eines von ihr als Anwältin vertretenen Opfers beschreibt sie den unglaublichen Weg der Anerkennung des Kindes als Opfer.

III. "Unwissenheit ist die Wurzel allen Übels" (Sokrates) und " Was einen treffen kann, kann jeden treffen " (Seneca )

"Nichtwissen bedeutet, dass Sachverhalte nicht richtig eingeschätzt werden, falsch bewertet werden und dass dadurch Ungerechtigkeit entsteht"schreibt die Autorin und schildert die Auswirkungen des Nichtwissens der Beteiligten auf die Hilfe und Entschädigung für das Kind als Opfer.

IV. Das Schütteltrauma oder "Einen Säugling zu schütteln, stellt ein potentiell, lebensgefährliches Ereignis dar." ( Dr. Bernd Herrmann, Kassel )

"Zunächst habe ich - zum wiederholten Male in meiner Tätigkeit als Opferanwältin - erfahren, dass fachliches aber fachfremdes Know-how zum Teil Jahrzehnte braucht, bis es sich soweit durchgesetzt hat, dass es auch in juristische Entscheidungen Eingang findet".
In diesem Abschnitt wird das Schütteltrauma in all seiner Gefährlichkeit beschrieben und erläutert, wie die Schädigungen durch ein Schütteltrauma klar als solche erkannt werden könnten.

V. Für wen ist das Wissen über Schütteltraumata bedeutsam?

"Aufklärung und Information über das hohe Gefährdungspotential, dass im Schütteln eines Säuglings steckt, muß in aller erster Linie an Eltern und all diejenigen gehen, denen Eltern ihre Kinder zur Betreuung überlassen wie Erzieher, Kindermädchen, Babysitter, etc. gehen"

"Am zweiwichtigsten sind die Kenntnisse des Schütteltraumas für all diejenigen, die als Helfer und Behandler mit betroffenen Kindern zu tun haben, und zwar insbesondere dann, wenn es bereits passiert ist"

"¼ aller betroffenen Kinder sterben innerhalb weniger Tage nach dem Schütteltrauma. 60 Von den Überlebenden ¾ tragen nach Zahlen aus den USA wiederum 75 % Langzeitschäden davon.. "

"Es ist daher wichtig zu wissen, dass ein Schütteltrauma stets von derartiger Schwere ist, dass es sich nicht um ein "Versehen" handelt, sondern um eine Handlung, die potentiell lebensgefährlich ist und auch für Außenstehende als Gewalttat erkennbar ist".

VI. Was kann man tun?

"Die vorliegenden medizinischen Erkenntnisse über das Schütteltrauma müssen in der kinderfachärztlichen Praxis sowie der dazugehörigen sonstigen medizinischen und therapeutischen Praxis verbreitet werden.
Der sorgfältigen Dokumentation durch alle Beteiligten muß mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden".

"Hilfreich wäre es auch gewesen und ist es heute immer noch, wenn zumindest die gutachterliche Literatur Informationen zum Thema Schütteltrauma bereit hielte".
Das Schütteltrauma ist eine schwere Kindesmißhandlung - mit schweren Folgen für Leben und Umwelt des Kindes - mit erheblichen gesamtgesellschaftlich zu tragenden Folgen und Kosten
Sie können das komplette Referat in der u.a.pdf-Datei lesen.

Das könnte Sie auch interessieren

Stellungnahme

von:

von:

Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Sozialgesetzbuch VIII

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege zur 'Großen Lösung' vom Jan. 2015
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Zugänge ermöglichen - Exklusion vermeiden

Vorstellung des Forschungsprojektes der Uni-Siegen auf einer Fachtagung am 13. und 14. Februar in Köln. Auch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, soll die Option der Unterbringung in einer Pflegefamilie bestehen.
Bericht zur Veranstaltung

Tagungsdokumentation: Von der Wiege bis zur Bahre... die UN-Behindertenrechtskonvention einmal zu Ende gedacht

Menschen mit und ohne Behinderung kamen am 5. Februar 2013 in Frankfurt a. M. zur Fachtagung des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik zusammen. Die Ergebnisse wurden nun von der ISS veröffentlicht.
Stellungnahme

von:

Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien - Berücksichtigung im Bundesteilhabegesetz

Das 'Aktionsbündnis Kinder mit Behinderungen in Pflegefamilien' hat in einer Stellungnahme die Berücksichtigung der Pflegekinder im Bundesteilhabegesetz angemahnt.
Stellungnahme

Streitigkeiten zu Lasten betroffener behinderter Kinder und Jugendlicher bereits im Vorfeld vermeiden

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge legt differenziert langfristig mögliche Optionen zur Überführung der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen in ein Leistungssystem (SGB VIII oder SGB XII) dar und fordert die Ausschöpfung aller bereits jetzt bestehender Möglichkeiten.
Fachartikel

von:

Schulsituation von Schülern mit FASD

Bisher wird die Förderung von Schülern mit FASD an Förder- und Regelschulen mehr oder weniger dem Zufall überlassen. Das hat zur Folge, dass die Schullaufbahn von Kindern mit FASD von Umschulungen, Abbrüchen und Niederlagen geprägt ist.
Fachartikel

Schütteltrauma - eine unbekannte Form der Kindesmisshandlung!?

Eine Arbeit von Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening über die Schwierigkeiten, das Schütteltrauma als rechtlich zu wertende Kindesmisshandlung mit dem Recht auf Opferentschädigung zu verstehen.
Fachartikel

von:

Die Bedeutung der Bindung für Kinder mit Behinderung

Tagungsbeitrag Bundesfachtagung: "Wege finden - Türen öffnen - Pflegefamilien auch für Kinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen" in Düsseldorf am 14.03.07 von Susanne Lambeck.
Fachartikel

von:

Der Hydrocephalus

Der Hydrocephalus (früher bekannt als „Wasserkopf“) ist eine komplexe Erkrankung die sowohl connatal (angeboren) wie auch im späteren Lebensalter erworben sein kann. Die möglichen Ursachen sind vielfältig
Stellungnahme

von:

Grundbedingungen für eine Inklusive Lösung

Ein Diskussionspapier der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zu einer Inklusiven Lösung innerhalb der Reform des SGB VIII - u.a. auch in der Pflegekinderhilfe.