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15.04.2024
Politik

Stärkung des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt

Als Resultat der großen Anfrage zum Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 62. Sitzung folgenden Beschluss gefasst: "Stärkung des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt fortsetzen - gemeinsam für die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt eintreten."

Beschluss des Landtages:

Stärkung des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt fortsetzen - gemeinsam für die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt eintreten.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 62. Sitzung zu Drucksache 8/3911 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen für das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt seit 2019 verbessert hat und bittet sie, diesen Prozess fortzusetzen und

a. mit den Kommunen über die in deren Zuständigkeitsbereich liegende Festsetzung der einmaligen Beihilfen oder Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII in den Austausch zu treten, ebenso die Zahlung von Bereitstellungskosten für Bereitschaftspflegestellen mit dem Ziel, die für die positive Entwicklung jedes einzelnen Pflegekindes erforderlichen materiellen Bedingungen gegebenenfalls in Teilbereichen zu harmonisieren;

b. die grundsätzliche Orientierung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) zur Festsetzung der Pauschalbeträge nach § 39 Abs. 5 SGB VIII beizubehalten und somit (auch) der Empfehlung zur Anpassung des Erziehungsbetrages ab dem Jahr 2025 zu folgen;

c. die Möglichkeiten und Erfordernisse von landesweiten Aktionen zur Gewinnung von Pflegeeltern, die die umfänglichen Aktivitäten der Jugendämter ergänzen, im Dialog mit den primär zuständigen örtlichen Jugendämtern, dem Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern e. V. und dem Fachzentrum für das Pflegekinderwesen zu prüfen;

d. die Parameter von Sonderpflegeformen in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt und den örtlichen Jugendämtern zu prüfen und auf diese Weise einen einheitlichen Umgang der Jugendämter zu fördern und e. zu prüfen, ob die Erlaubniserteilung für Vormundschaftsvereine auf Grundlage von § 54 SGB VIII auch unter dem Aspekt der Sicherstellung der Betreuungsqualität in Sachsen-Anhalt eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens wäre.

2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Gleichstellung der Pflegeeltern beim Bundeselterngeld sowie für angemessene Beiträge zur Altersvorsorge von Pflegepersonen einzusetzen.

Dr. Gunnar Schellenberger Präsident

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