Sie sind hier

15.04.2024
Politik

Stärkung des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt

Als Resultat der großen Anfrage zum Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 62. Sitzung folgenden Beschluss gefasst: "Stärkung des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt fortsetzen - gemeinsam für die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt eintreten."

Beschluss des Landtages:

Stärkung des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt fortsetzen - gemeinsam für die weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens in Sachsen-Anhalt eintreten.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 62. Sitzung zu Drucksache 8/3911 folgenden Beschluss gefasst:

1. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen für das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt seit 2019 verbessert hat und bittet sie, diesen Prozess fortzusetzen und

a. mit den Kommunen über die in deren Zuständigkeitsbereich liegende Festsetzung der einmaligen Beihilfen oder Zuschüsse gem. § 39 Abs. 3 SGB VIII in den Austausch zu treten, ebenso die Zahlung von Bereitstellungskosten für Bereitschaftspflegestellen mit dem Ziel, die für die positive Entwicklung jedes einzelnen Pflegekindes erforderlichen materiellen Bedingungen gegebenenfalls in Teilbereichen zu harmonisieren;

b. die grundsätzliche Orientierung an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) zur Festsetzung der Pauschalbeträge nach § 39 Abs. 5 SGB VIII beizubehalten und somit (auch) der Empfehlung zur Anpassung des Erziehungsbetrages ab dem Jahr 2025 zu folgen;

c. die Möglichkeiten und Erfordernisse von landesweiten Aktionen zur Gewinnung von Pflegeeltern, die die umfänglichen Aktivitäten der Jugendämter ergänzen, im Dialog mit den primär zuständigen örtlichen Jugendämtern, dem Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern e. V. und dem Fachzentrum für das Pflegekinderwesen zu prüfen;

d. die Parameter von Sonderpflegeformen in Zusammenarbeit mit dem Fachzentrum für Pflegekinderwesen Sachsen-Anhalt und den örtlichen Jugendämtern zu prüfen und auf diese Weise einen einheitlichen Umgang der Jugendämter zu fördern und e. zu prüfen, ob die Erlaubniserteilung für Vormundschaftsvereine auf Grundlage von § 54 SGB VIII auch unter dem Aspekt der Sicherstellung der Betreuungsqualität in Sachsen-Anhalt eine geeignete Maßnahme zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Pflegekinderwesens wäre.

2. Der Landtag beauftragt die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Gleichstellung der Pflegeeltern beim Bundeselterngeld sowie für angemessene Beiträge zur Altersvorsorge von Pflegepersonen einzusetzen.

Dr. Gunnar Schellenberger Präsident

Das könnte Sie auch interessieren

Politik

Verbesserte Rahmenbedingungen für Pflegekinder und ihre Familien

Mehrheitlich hat die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder am 4. Mai 2018 einen Antrag Baden-Württembergs unterstützt, der die Bundesregierung auffordert, die Rahmenbedingungen für Pflegekinder und deren Familien zu verbessern.
Kommentar

von:

Über die Studie Stabile Pflegeverhältnisse

Die Studie belegt eindrücklich die Bedeutung guter Rahmenbedingungen für die Pflegekinderhilfe.
Bericht

von:

Pflegefamilien gestern – heute – morgen. Wie sieht die Zukunft des Pflegekindes aus?

Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V. lud am 21. November 2018 zu einem Treffen ein, um Verantwortliche der Pflegekinderhilfe an einen Tisch zu bekommen, Unstimmigkeiten zu erläutern und gemeinsame Lösungen anzudenken. So kamen VertreterInnen des Ministeriums, des Landesjugendamtes, der Jugendämter, Politiker, Fachkräfte und natürlich Pflegeeltern in Halberstadt zusammen. Das Treffen wurde von einer Journalistin einer regionalen Zeitung moderiert, die auch anschließend darüber berichtete. Diese Veranstaltung war der Auftakt zu einer verbesserten Öffentlichkeitsarbeit des Landesverbandes und örtlicher Vereine, um deutlicher auf die Probleme der Pflegefamilien besonders in der Zusammenarbeit aller Beteiligten hinzuweisen.
Projekt

Jetzt geht’s los: „Jugendhilfe nachgefragt!“

Ein neues Projekt des Kompetenzzentrums Pflegekinder e.V. für die Zeit vom April 2022 bis Ende März 2023. Das Projekt möchte die Beteiligung von Pflegekindern in der Praxis der Pflegekinderhilfe verankern und verstärken.
Nachricht

Über 1.800 Kinder leben in "Profi"-Pflegefamilien

"Westfälische Pflegefamilie" ist ein Konzept des Landesjugendamt Westfalen-Lippe für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder in Familienpflege gemäß § 33 Satz 2 SGB VIII. Diese Pflegefamilien erhalten besondere Rahmenbedingungen, um dem Bedarf dieser Kinder entsprechend zu können.
Projekt

Das Elternberatungsprojekt

In dem von der Aktion Mensch geförderten Projekt „Zusammenarbeit mit Eltern in der Pflegekinderhilfe“ entwickelte PFIFF im Projektzeitraum von 2019 bis 2022 mit zwei weiteren freien Trägern der Pflegekinderhilfe (Wellenbrecher e.V. (Herne) und PiB Pflegekinder in Bremen gGmbH) die spezifischen Angebote zur Zusammenarbeit mit Eltern weiter.
Politik

Bundesratsinitiative für ein Elterngeld für Pflegeeltern

Alle Fraktionen des Landtages in Schleswig-Holstein fordern einen Beschluss ihres Landtages, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass zukünftig auch Eltern von Pflegekindern einen Anspruch auf Elterngeld haben.
Hinweis

Leiterin eines Pflegekinderdienstes

Das jugendhilfeportal.de hat im Rahmen seiner Interviewserie 'Im Gespräch' ein Interview mit der Leiterin eines Pflegekinderdienstes veröffentlicht.
Hinweis

Die Westfälischen Pflegefamilien (WPF) werden 25 Jahre alt

Das Landesjugendamt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe LWL hat in den 1990er Jahren die Idee der Westfälischen Pflegefamilien entwickelt. Inzwischen arbeiten 50 Träger nach diesem Modell im Trägerverbund Westfälische Pflegefamilien zusammen.
Hinweis

Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der Pflegekinderhilfe

Die Verabschiedung des SGB VIII gibt der Bedeutung des Themas nun auch einen entsprechenden rechtlichen Rahmen. Ab sofort liegt mit dem neuen Diskussionspapier "Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten in der Pflegekinderhilfe. Ausgangslage, Anforderungen und Ansatzpunkte", erstellt von Anika Metzdorf-Scheithauer und Heinz Müller ( ism Mainz) im Auftrag des Dialogforum Pflegekinderhilfe, eine gebündelte Zusammenstellung vorhandener Informationen über den aktuellen Stand in der Praxis vor. Daran anknüpfend werden Ansatzpunkte und Anregungen für Anregungs- und Beschwerdemöglichkeiten für eine zukunftsweisende Pflegekinderhilfe erarbeitet. (Broschüre IGFH vom Mai 2021)