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29.04.2022
Arbeitspapier

Das Jugendamt als Rehabilitationsträger

Das Landesjugendamt Niedersachsen hat die im Jahr 2012 entwickelte Handreichung zum § 35a SGB VIII auf die neuen Rechtslagen des SGB VIII und des BTHG angepasst. Ziel der Handreichung ist auch dieses Mal, die Weiterentwicklung der Planungsprozesse und die Klarheit im Verwaltungsverfahren in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII herauszuarbeiten.
Aus dem Vorwort

Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit (drohender) seelischen Behinderungen nimmt seit Jahren zu und beschäftigt demnach auch die Jugendämter, die im Bereich der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII über ein Leistungsportfolio verfügen, um die jungen Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und zu fördern. Im Zeitraum zwischen den Jahren 2009 und 2019 gab es einen Anstief von Fallzahlen allein in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche von 156 %. [....]

Die vorliegende Handreichung kann eine Grundlage bilden, Planungsprozesse und Klarheit im Verwaltungsverfahren auf die unterschiedlichen Organisations- und Arbeitsstrukturen der Jugendämter anzupassen. 

Inhaltliche Schwerpunkte der Handreichung 

1. BTHG und KJSG - Grundlagen und Änderungen

2. Falleingang

3. Zuständigkeitsklärung

4. Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung

5. Teilhabeplanverfahren und Hilfeplanung

6. Leistungsentscheidung

7. Fazit und Ausblick