Experten: "Große Lösung" bei Kinder- und Jugendhilfe muss kommen
Für die umfassende Zuständigkeit der Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendliche unabhängig von eventuellen seelischen, geistigen oder körperlichen Behinderungen sprechen sich die Autoren des 13. Kinder- und Jugendberichtes aus.
Bei einem öffentlichen Expertengespräch im Familienausschuss am Montagnachmittag sagte Professor Heiner Keupp, Vorsitzender der Sachverständigenkommission, gebraucht werde die ”Große Lösung“. ”Da müssen wir ran“, forderte der Sozialpsychologe. Es sei ihm bewusst, dass es mit ”tiefgreifenden Veränderungen“ verbunden sei, wolle man die bisher geltenden verschiedenen Sozialgesetzgebungen zu einem einzigen Gesetz zusammenführen.
Derzeit, so ergänzte der Sozialpädagoge Christian Lüders, gebe es lediglich im Bereich der Kindertagesstätten ein flächendeckendes integratives Betreuungsangebot. ”Danach ist Schluss damit“, so Lüders. Für alle Älteren bedeute dies: Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe auf der einen Seite und Behindertenhilfe auf der anderen Seite. Beide Maßnahmen seien sehr spezialisiert, aber gleichzeitig auch voneinander isoliert. ”Ein behinderter Jugendlicher mit einem Drogenproblem ist im derzeitigen Hilfesystem nicht denkbar“, kritisierte Lüders, ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. Bei den Arbeiten am Kinder- und Jugendbericht sei zudem aufgefallen, dass es keine Studien über die ”subjektiven Sichtweisen“ Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen gebe. ”Die unzureichende Datenlage ist im Grunde ein Skandal“ befand Lüders.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht, der unter dem Titel ”Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ stand, verweisen die Wissenschaftler zudem darauf, dass nach wie vor der soziale Status entscheidend für die Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen sei. Besonderen Förderungsbedarf sehen Keupp und Lüders daher bei Kindern, die in Armut aufwachsen, bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Gleiches gelte auch für Kinder von psychisch kranken Eltern und traumatisierte Kinder und Jugendliche.
Auf die geforderte große Lösung eingehend zeigte sich Professor Keupp optimistisch, auf diesem Wege voranzukommen. Schließlich, so Keupp, habe die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem vorgelegten Bericht deutlich gemacht, ebenfalls an einer Zusammenfassung der Leistungen für Kinder und Jugendliche interessiert zu sein.
IGfH Fachtagung in Kooperation mit der Forschungsgruppe Pflegekinder an der Universität Siegen, dem Kompetenzzentrum Pflegekinder e.V., PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. und Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e.V. - vom 13. bis 14. September 2022 in Bonn -. Ein Ziel der Tagung ist es, diese getrennten Fachdiskussionen, Konzepte und Forschungen zusammenzuführen, um jeweils Anregungen für die anderen Felder fruchtbar zu machen.
Der Fachtag nimmt die gesetzlichen Neuerungen in interdisziplinärer Weise in den Blick und beleuchtet die Chancen, die mit der Modernisierung von Recht und Praxis einhergehen können.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, stellte ihren dritten Bericht als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe für den Berichtszeitraum 2020/2021 in Kiel vor. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum 577 Petent*innen (278 Eingaben im Jahr 2020 und 299 im Jahr 2021) beraten.
Der vierte Abschnitt aus der Bachelorarbeit der Autorin, in der sie sich im Besonderen mit der Aufgabe und Stellung der Pflegeeltern im Bereich der Pflegekinderhilfe beschäftigt.
Der KVJS - Kommunalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg - hat ein Papier zu Schutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe erarbeitet. Die vorliegende Handreichung soll eine Orientierung zur Entwicklung eigener Schutzkonzepte in den Stadt- und Landkreisen - bezogen auf jedes Pflegeverhältnis - sein. Ziel ist es, von Beginn an eine verbesserte Qualität in der Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe sicherzustellen und überprüfbar zu machen (vgl. § 79a Satz 1 SGB VIII).
Die Dokumentation zur Fachtagung vom 14.-15.06.2012 ist veröffentlicht worden. Unter diesem Motto "Stabile Brücken für Pflegekinder bauen" wurde auf der Tagung die Gestaltung der Übergänge bei Pflegekindern und dabei insbesondere die Rolle der Fachkräfte als „Lotsen im Übergang“ aus sozialpädagogisch-forschender und rechtlich-organisatorischer Sicht diskutiert.
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften (SPLGs) sind familienorientierte Lebensgemeinschaften mit einer innewohnenden Fachkraft, die in der Regel ein bis zwei Kinder in ihre Lebensgemeinschaft aufnehmen und gesetzlich der Heimerziehung zugeordnet werden (§ 34 SGB VIII). Bei dem Träger P.E.B.e.V. werden die SPLGs unter die Überschrift "familienanaloge Lebensgemeinschaften" (LGs) gefasst. Deshalb sprechen wir im weiteren Text von sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften (SPLGs) oder (familienanalogen) Lebensgemeinschaften (LGs).
Der Jugendhilfereport 04.10 des Landschaftsverbandes Rheinland brachte in seinem Schwerpunktthema „Pflegekinderwesen“ Beiträge zur aktuellen Qualitätsentwicklung.
In den nächsten Monaten werden einige Forschungen zum Pflegekinderwesen vorgestellt
a) Forschungsergebnisse der Uni Siegen in Siegen und anderswo
b) Forschungsergebnis der Uni Ulm in Ulm und Berlin
Im DJI-Bulletin 3/2010 Heft 91 findet sich ein Artikel zur Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien mit dem besonderen Blick auf die Frage der Dauerhaftigkeit der Unterbringung.
In der 'Schriftenreihe Materialien zur Prävention' der Bertelsmann-Stiftung im Rahmen der Initiative 'Kein Kind zurücklassen' wurde ein Forschungsprojekt der Stiftung vergeben. Der Bertelsmann Stiftung ist es ein Anliegen, Chancen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Hierzu müssen auch die Hilfen zur Erziehung in den Fokus gerückt werden. Denn sie sind längst zu einem wesentlichen Element in der Kinder- und Jugendhilfe geworden, das nicht nur wichtige Hilfe in Notlagen anbietet, sondern auch Bildungs- und Teilhabechancen fördert.
Stellungnahme der dgkjp für eine weitere Verbesserung der Kooperation zwischen Kinder- und Jugendpsychotherapie und der Kinder- und Jugendhilfe mit konkreten Vorschlägen besonders zur Hilfeplanung.
Der 13. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel "Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe" wurde von einer Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Heiner Keupp erstellt und verlangt vor allem eine bessere Vernetzung der vorhandenen Angebote und Strukturen.
Experten: "Große Lösung" bei Kinder- und Jugendhilfe muss kommen
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Bei einem öffentlichen Expertengespräch im Familienausschuss am Montagnachmittag sagte Professor Heiner Keupp, Vorsitzender der Sachverständigenkommission, gebraucht werde die ”Große Lösung“. ”Da müssen wir ran“, forderte der Sozialpsychologe. Es sei ihm bewusst, dass es mit ”tiefgreifenden Veränderungen“ verbunden sei, wolle man die bisher geltenden verschiedenen Sozialgesetzgebungen zu einem einzigen Gesetz zusammenführen.
Derzeit, so ergänzte der Sozialpädagoge Christian Lüders, gebe es lediglich im Bereich der Kindertagesstätten ein flächendeckendes integratives Betreuungsangebot. ”Danach ist Schluss damit“, so Lüders. Für alle Älteren bedeute dies: Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe auf der einen Seite und Behindertenhilfe auf der anderen Seite. Beide Maßnahmen seien sehr spezialisiert, aber gleichzeitig auch voneinander isoliert. ”Ein behinderter Jugendlicher mit einem Drogenproblem ist im derzeitigen Hilfesystem nicht denkbar“, kritisierte Lüders, ebenfalls Mitglied der Sachverständigenkommission. Bei den Arbeiten am Kinder- und Jugendbericht sei zudem aufgefallen, dass es keine Studien über die ”subjektiven Sichtweisen“ Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen gebe. ”Die unzureichende Datenlage ist im Grunde ein Skandal“ befand Lüders.
Im 13. Kinder- und Jugendbericht, der unter dem Titel ”Mehr Chancen für gesundes Aufwachsen - Gesundheitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung in der Kinder- und Jugendhilfe“ stand, verweisen die Wissenschaftler zudem darauf, dass nach wie vor der soziale Status entscheidend für die Gesundheit der Kinder- und Jugendlichen sei. Besonderen Förderungsbedarf sehen Keupp und Lüders daher bei Kindern, die in Armut aufwachsen, bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ebenso wie bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Gleiches gelte auch für Kinder von psychisch kranken Eltern und traumatisierte Kinder und Jugendliche.
Auf die geforderte große Lösung eingehend zeigte sich Professor Keupp optimistisch, auf diesem Wege voranzukommen. Schließlich, so Keupp, habe die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zu dem vorgelegten Bericht deutlich gemacht, ebenfalls an einer Zusammenfassung der Leistungen für Kinder und Jugendliche interessiert zu sein.
pressemitteilung aus dem Bundestag