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09.06.2022
Politik

Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Die Fachverbände der Kinder- und Jugendhilfe sind vom Bundesfamilienministerium zu einer Stellungnahme zu einem Referentenentwurf der Bundesregierung gebeten worden. Dieser Entwurf beschäftigt sich mit der Veränderung der bisherigen Kostenheranziehung junger Menschen für Leistungen der Jugendhilfe und plant, diese Kostenbeteiligung mit Wirkung ab 1. Januar 2023 völlig zu streichen

Auszug aus dem Referentenentwurf

In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eige-nes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt ebenfalls für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die nach § 19 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberech-tigte nach § 19 SGB VIII). Gemäß § 94 Absatz 6 SGB VIII haben junge Menschen sowie Leistungsberechtigte nach § 19 SGB VIII bis zu 25 % ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungs-berechtigten nach § 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist, junge Menschen darin zu unterstützen, sich zu einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln. Junge Men-schen sollen darin gestärkt und dazu motiviert werden, Verantwortung zu übernehmen für einen erfolgreichen Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Die Heranzie-hung junger Menschen zu den Kosten der Leistung widerspricht diesem Auftrag der Kinder und Jugendhilfe. Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen. Das Erreichen selbst gesteckter Ziele wie zum Beispiel die Finanzierung eines Führerscheins, die Finanzierung einer Reise, das Er-arbeitung von Startkapital für ihre Zukunft, wird erschwert bzw. dauert insgesamt länger. Damit können Erfolgserlebnisse durch eigenes Engagement unerreichbar erscheinen, ge-rade auch im Vergleich mit Gleichaltrigen, die ihre Einkommen behalten dürfen. Die Moti-vation, sich Ziele zu setzen und sich für diese einzusetzen, wird dadurch gedämpft. Dies kann zur Folge haben, dass eine Ausbildung gar nicht erst begonnen oder einer anderen Beschäftigung nicht nachgegangen wird. Dadurch werden nicht nur die Chancen der jungen Menschen am Arbeitsmarkt eingeschränkt, den jungen Menschen fehlen letztlich auch Mit-tel, um finanziell unabhängig zu werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung von jungen Menschen und Leistungs-berechtigten nach § 19 sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch können die jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen. 

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