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01.11.2018
Hinweis

Pflegekinder müssen anteilige Kosten der Jugendhilfe erstatten

Wenn Pflegekinder z.B. durch eine Ausbildung Einkommen erzielen, müssen sie davon 75 % an das Jugendamt erstatten, wenn bisher Leistungen der Jugendhilfe (Pflegegeld) gezahlt wurden. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung erzeugt viel Kritik. Spiegel-Online hat sich mit einem Artikel über eine junge Auszubildende genau mit diesem Thema beschäftigt.

In dem Artikel auf spiegel-online "Der Staat langt zu" beschäftigen sich die Autoren mit dem Einkommen von Pflegekindern und der Kostenheranziehung des Jugendamtes. Pflegekinder müssen bis zu 75 Prozent ihres Einkommens an den Staat abgeben. Es gibt zu dieser Regelung viel Kritik, weil sie die Verselbständigung des jungen Menschen erschwert. Die noch im Bundesrat vorliegende Reform des SGB VIII wollte in diesem Bereich eine Änderung herbeiführen. Ab der Geltung des Gesetzes sollten nur noch 50 % des Einkommens des jungen Menschen angerechnet werden. Das Gesetz wird jedoch so nicht mehr kommen und eine neue Diskussionsrunde beginnt. Vielleicht gelingt es darin zukünftig, die Frage der Kostenheranziehung junger Menschen im Grundsätzlichen anders zu regeln, so dass diese Forderungen kein Hemmschuh mehr für eine selbstbestimmte und eigenständige Lebensführung des jungen Menschen darstellen werden.