Sie sind hier

21.09.2020
Politik

Schwerpunkte der SGB VIII-Reform

Der Reform-Gesetzesentwurf des SGB VIII befindet sich nun auf dem Weg der Ressortabstimmung. Das Kanzleramt und verschiedene Ministerien können nun ihre Überlegungen einbringen, bevor der Entwurf an Verbände und die Länder weitergegeben wird. Ende des Jahres soll das Kabinett den Gesetzesentwurf absegnen, dann der Bundestag und später der Bundesrat. Vor zwei Jahren wurde ein solcher Weg schon einmal mit einem Gesetzesentwurf zum SGB VIII beschritten und letztendlich vom Bundesrat gestoppt. Es wird also noch eine Weile dauern, ehe wir eine wirkliche Gesetzesänderung begrüßen können. Der Spiegel hat in einem Artikel die Schwerpunkte der Reform veröffentlicht.

Beteiligte:

Folgende Schwerpunkte wurden vom Spiegel genannt:
  1. Die Zusammenarbeit von Jugendamt und Jugendgericht, Familiengericht und Strafverfolgungsbehörden im Kinderschutz soll verbessert werden.
  2. Jugendliche, die in einer Einrichtung oder einer Pflegefamilie leben, können auch nach dem 18. Geburtstag leichter als bisher Hilfe bekommen.
  3. Eigenanteil junger Menschen an den Kosten der Erziehungshilfe soll von 75 % des Einkommens auf 25 % fallen.
  4. Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie soll umfassender möglich werden.
  5. Mehr Information und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Maßnahmen der Jugendhilfe.
  6. Übergänge der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche in die Leistungen der Jugendhilfe schrittweise ab 2024, mit neuem Gesetz 2027.

Im Spiegelartikel haben sich auch schon Politiker einiger Parteien zu Wort gemeldet und den Entwurf bewertet.