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17.07.2026
Stellungnahme

Kritik an der aktuellen Vorgehensweisen der Berliner Jugendämter

Der BRJ e.V. - Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. - hat eine Stellungnahme zu den aktuellen Vorgehensweisen der Berliner Jugendämter veröffentlicht. Darin befürchtet der BRJ, dass pauschale Sparvorgaben zunehmend die Hilfeplanung prägen und damit individuelle Bedarfsfeststellungen in den Hintergrund drängen können. Entscheidungen über Hilfen müssten sich jedoch am Bedarf junger Menschen orientieren – nicht an Haushaltszielen.

Themen:

Einleitung der Stellungnahme

Die derzeitigen Vorgehensweisen in den verschiedenen Jugendämtern der Bezirke gibt uns Anlass zu erheblicher fachlicher Kritik. Es steht außer Frage, dass die Bezirke unter massivem Haushaltsdruck stehen und öffentliche Mitel wirtschaftlich einzusetzen sind. Gleichwohl dürfen finanzielle Erwägungen weder den gesetzlichen Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe noch die individuellen Rechtsansprüche junger Menschen einschränken. Wir haben deshalb neben einer allgemeinen fachpolitischen Stellungnahme im zweiten Teil die Rechtsnormen detailliert aufgeführt.

Die mitgeteilten Festlegungen verschiedener Jugendämter vermiteln den Eindruck, dass pauschale Sparvorgaben künftig die Hilfeplanung prägen sollen. Damit entfernen sich diese nicht nur vom Geist und Wortlaut des SGB VIII, sondern kollidieren mit dem Sozialstaatsprinzip und der Gesetzesbindung der Verwaltung aus Art. 20 GG.

Das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) versteht sich als Leistungsgesetz und zeichnet sich durch die Mitwirkungsrechte der jungen Menschen und ihrer Familien sowie durch die Kooperation von öffentlicher und freier Jugendhilfe aus: Der Jugendhilfeausschuss ist nicht Befehlsempfänger der Verwaltung, sondern das politische und fachliche Beschlussgremium des Jugendamtes. 

Schwerpunkte der Stellungnahme

1. Das SGB VIII kennt keine Jugendhilfe nach Kassenlage

2. Verwaltungsvorgaben dürfen den individuellen Rechtsanspruch nicht ersetzen

3. Wohnungsnot ist kein persönliches Versagen junger Menschen

4. Prävention ist günstiger als spätere Reparatur

5. Partnerschaft mit Trägern der freien Jugendhilfe bedeutet fachlichen Dialog – keine Umsetzung von Sparvorgaben

Aufzeigung der kritischen Themen und Verstöße gegen Rechtsgrundlagen

Eine zweispaltige Aufstellung am Ende der Stellungnahme zeigt die kritischen thematischen Inhalte in der linken Spalte und die kritischen Anmerkungen dazu mit den rechtlichen Hinweisen in der rechte Spalte. 

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