Sie sind hier

06.03.2012
Fachartikel

Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie

Bei der Beteiligung von Herkunftseltern im Hilfeplanprozess gibt es einige Herausforderungen an die fachliche Arbeit. An der Bruchstelle einer Fremdplatzierung von Kindern ist die vom KJHG geforderte Partizipation der Eltern wenig realisiert -- möglicherweise kann sie in vielen Fällen auch nicht wirklich realisiert werden.

Partizipation von Eltern im Hilfeplanprozess in Bezug auf die Inpflegegabe -

Auszug aus dem Handbuch Pflegekinderhilfe - Teil C - Die Pflegekinderhilfe in der Praxis, S. 534 ff von Elisabeth Heming/Irmela Wiemann/Eva Ris

Aus den im vorherigen Abschnitt formulierten Konflikten ergeben sich für die Beteiligung von Herkunftseltern im Hilfeplanprozess einige Herausforderungen an die fachliche Arbeit.
An der Bruchstelle einer Fremdplatzierung von Kindern ist die vom KJHG geforderte Partizipation der Eltern wenig realisiert – möglicherweise kann sie in vielen Fällen auch nicht wirklich realisiert werden. Das Grundgefühl der Herkunftseltern gegenüber der Jugendhilfe ist im Wesentlichen das der Machtlosigkeit – so das Fazit aus Interviewaussagen. Frau K. bspw. formuliert folgendermaßen:

"Weil ich sag mal so: Das Jugendamt, das hat auch die Hand immer drüber. Und die versuchen auch, einen ein bisschen klein zu kriegen. Also so hab ich mich gefühlt (...). Die haben die Macht, ja. Also ich hab mich ein bisschen unterdrückt gefühlt. Ich hab auch zu meiner Mutti gesagt: Die kriegen sowieso ihr Recht, ob ich da nun hingehe oder ich bleib weg – hab ich gesagt – das kommt sowieso auf dasselbe raus" (Helming 2002a, S. 203).

Eine tatsächliche Mitentscheidungsmöglichkeit sehen sie oft nicht – und haben sie im Zwangskontext auch nur sehr bedingt (ebd.; Faltermeier 2003; Rock u.a. 2008) Es trägt zu diesem Gefühl der Machtlosigkeit bei, dass die Fachkräfte vom Jugendamt nach Ansicht der Eltern nur den Ausschnitt sehen, der zur Fremdplatzierung geführt hat und darauf "starren". Dazu als Beispiel Frau B.:

"Und die Jahre, die vorher waren, die haben sie auch nicht gesehen. (…) Die picken sich nur das raus, (…) was sie gegen dich verwenden können, das nimmt man her, das putscht man auf und das bauscht man auf. Und da hast du halt keine Chance. Da kannst zehnmal sagen, ich bin im Recht, weil ich sehe ja andere Sachen auch. Und dann denk ich mir: Das gibt es doch gar nicht, das kann doch gar nicht sein. Und vor allem warum?" (Helming 2002a, S. 206).

Die Eltern fühlen sich unter Anklage, unter Beobachtung: Auch wenn man sich noch so sehr anstrengt, der Fokus liegt auf den Fehlern der Vergangenheit. Verstärkt wird dieses Gefühl durch ein durchgehend beschriebenes Empfinden von Nicht-Verstehen, und vor allem durch den Eindruck mangelnder Transparenz. Da aber die Eltern die Möglichkeit, dass ihre Kinder fremdplatziert werden, oft lange von sich wegschieben und nicht wahrhaben wollen, ist dieser Eindruck nicht wirklich auflösbar. Dazu kommt gerade bei bildungsunterversorgten Eltern eine häufig fehlende Verbalisierungsfähigkeit, die wiederum als Interesselosigkeit ausgelegt werden kann. Wenn bspw. die SozialarbeiterIn eine Herkunftsmutter im Hilfeplangespräch fragt:

Ja, was stellen Sie sich denn vor, warum möchten Sie denn gerne Charlie zurückhaben?"
und die Antwort eher hilflos ausdrückt: "Meine Familie, die möchte doch auch
gerne mal den Charlie sehen. Die haben ihn noch nie gesehen"
(zit. nach I H, 1566-1577) –

dann hat die Herkunftsmutter sich sozusagen wieder einen "Minuspunkt " eingehandelt.

Die Gestaltung von Hilfeplangesprächen

Vor Hilfeplangesprächen ist es notwendig, sich der Zielsetzungen zu vergewissern:
Mit welchen Zielsetzungen, wann, wie, durch wen und mit wem werden einzelne Sitzungen einberufen und durchgeführt? Bei Pflegeverhältnissen, die von allen Beteiligten als dauerhaft angesehen werden, macht es vermutlich keinen Sinn, alle zwei Jahre ein Hilfeplangespräch zu führen, dass der "Überprüfung der Geeignetheit und Notwendigkeit" der Hilfe dienen soll. Diese Zielsetzung könnte Pflegeeltern, Kinder und Eltern verunsichern, selbst wenn die "Überprüfung" nur formal vorgenommen wird. Hier sollten eher Fragen des Wohls der Kinder und ihrer Entwicklung in der Pflegefamilie im Mittelpunkt stehen, zum Beispiel könnten mögliche notwendige Zusatzhilfen und Gestaltung der Kontakte zu den Eltern besprochen werden usw.

Aufgrund der zumeist sehr realen Machtlosigkeit der Herkunftseltern gegenüber der Jugendhilfe in Situationen der Kindeswohlgefährdung und Fremdplatzierung ist eine tatsächliche "Gleichberechtigung" im Hilfeplanprozess nicht realisierbar und eine Forderung nach Handeln "auf gleicher Augenhöhe " bleibt ein rein programmatischer Anspruch. Dennoch sollte in den Hilfeplangesprächen sowohl inhaltlich als auch in der Form der Gestaltung ein respektvoller Umgang umgesetzt werden – gerade auf dem Hintergrund
reflexiven Wissens um die eigene Machtposition. Maihorn (2006) gibt dafür folgende Hinweise:

  • "klar, verbindlich und ehrlich sein und damit für einen tragfähigen Arbeitsrahmen sorgen;
  • die KlientInnen als unfreiwillige KlientInnen mit ihren Widerständen respektieren;
  • zurückhaltend in Interpretationen und Bewertungen sein;
  • nicht selbst in Aktionismus verfallen und nicht vorschnell Hilfsangebote unterbreiten;
  • die Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte nicht nur zusichern, sondern selbst auch einhalten" .

Rock u.a. 2008 arbeiten u.a. folgende Fallstricke für Hilfeplangespräche im Bereich Pflegekinderhilfe heraus:

  • Herkunftseltern und Pflegeeltern fühlen sich nicht genügend informiert, sie wissen nicht, was sie erwartet.
  • Hilfeplangespräche werden gar nicht oder in zu großen Zeitabschnitten durchgeführt, Termine werden verschoben, finden nicht regelmäßig statt, was zu Misstrauen der Herkunfts- und Pflegeeltern führen kann.
  • In den Gesprächen hat die Sichtweise der Pflegeeltern mehr Gewicht, da ihr Alltag mit den Kindern verhandelt wird; sie werden von den Herkunftseltern als bevorzugt behandelt wahrgenommen; oder umgekehrt haben Pflegeeltern den Eindruck, ihr Bemühen um die Kinder wird nicht genügend wertgeschätzt und die SozialarbeiterInnen reden den Herkunftseltern "nach dem Mund", um sie zu "befrieden". Das Jugendamt wird also als parteiisch erlebt und nicht als Vermittlungsinstanz.
  • Unterschiedliche Maßstäbe werden angelegt, wenn es um das Nicht-Einhalten von Terminen geht, was entweder bei den Pflegeeltern oder bei den Herkunftseltern eher toleriert wird.
  • Informationen werden in einer unsensiblen Art und Weise weitergegeben, sei es über die Herkunftseltern an die Pflegeeltern oder umgekehrt.

Es ist notwendig, die Hilfeplangespräche vorzubereiten und bewusst zu gestalten. Die Intention, Eltern beteiligen zu wollen, reicht nicht aus, um Professionalität an diesem Punkt zu realisieren. Beteiligung von Eltern ist mehr, als sie zu fragen, was sie denn denken. Partizipation als Methode muss in Theorie und Praxis geübt werden, z. B.

  • mit Hilfe von konkreten Rollenspielen;
  • mit Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen;
  • durch Evaluation der Hilfeplangespräche im Nachhinein mit den Herkunftseltern, weiteren beteiligten Fachkräften und Pflegeeltern;
  • möglicherweise durch Einbezug von MediatorInnen oder ModeratorInnen, oder Fachkräften, die die Rolle von "Ombudspersonen" für Herkunftseltern übernehmen und im Gespräch auf deren Perspektive achten;
  • durch die Aufforderung an die Eltern, Vertrauenspersonen zum Gespräch mitzubringen.

Um eine spannungsreiche Situation zu entspannen, können Anfangsrituale sinnvoll sein:

  • die Atmosphäre auflockern durch ein so genanntes "joining", d.h. einen verbindenden Gesprächsbeginn (Was fällt positiv auf, wie kann den Eltern und Kindern und Jugendlichen gegenüber Wertschätzung gezeigt werden?);
  • Vorstellungsrunde unter Klärung der Rollen, z. B. Leitung der Diskussion bzw. Moderation;
  • Transparenz fördern: Wozu dient das aktuelle Gespräch, wer hat welche Ziele?
  • Die Rechte der Betroffenen darlegen.

Es ist im Einzelfall zu erwägen, ob nicht bei hochkonflikthaften Beziehungen zwischen Pflegeeltern, MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und Eltern eine Person zur Moderation des Verfahrens hinzu zu ziehen ist, die im System keine aktuelle Funktion hat und Neutralität den verschiedenen Parteien gegenüber wahren kann. Ihre Aufgabe wäre nicht nur, auf die Einhaltung von Regeln im Gespräch zu achten, sondern auch, nach der Beratung den Beratungsverlauf gemeinsam zu reflektieren.

Im Gespräch soll die aktuelle Situation der Pflegekinder, Eltern und Pflegeeltern auf der Grundlage der unterschiedlichen Sichtweisen herausgearbeitet und es sollen anhand der unterschiedlichen Zielvorstellungen die nächsten Schritte entwickelt werden, seien es Vorgaben für Umgangskontakte, Rückführungsaspekte, aber auch in Bezug auf allgemeine Aspekte des Wohlergehens der Kinder oder Jugendlichen. Gerade für die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen gilt es, eine Gesprächsstruktur zu vermeiden, bei der sie lediglich abgefragt werden. Die Erwachsenen sollten ihnen erleichtern, eher ins Erzählen zu kommen. Dass eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Prinzip unter bestimmten Bedingungen durchaus möglich und fruchtbar ist, zeigen Erfahrungen aus dem Family-Group-Conference- Ansatz (FGC) (Hansbauer u.a. 2009a; Hansbauer u.a. 2009b): Zwar besteht die Gefahr, dass die Meinungen, Wünsche und Interessen von den in der Regel

"redegewandteren und durchsetzungsfähigeren Erwachsenen, die zudem die Mehrheit bilden, nicht immer ausreichend berücksichtigt (werden) (…). Druck, Vorwürfe und mangelnde Aufmerksamkeit der Erwachsenen lösen bei ihnen (den Kindern und Jugendlichen) Gefühle der Hilf- und Machtlosigkeit und auch der Verweigerung aus" (Hansbauer u.a. 2009a, S. 10). Wenn sie jedoch Wertschätzung und Akzeptanz erfahren, dann können sie "überraschende Kompetenzen und große Mitwirkungsbereitschaft zeigen. Die konzeptionell im Verfahren
verankerte partnerschaftliche Aushandlung (…) ergibt sich also nicht von selbst. (…) Ein ernsthaftes Interesse, Zuwendung und Wertschätzung sind somit wichtige Voraussetzungen dafür, dass sich Kinder/Jugendliche gut aufgehoben fühlen. Eine Haltung der Allparteilichkeit (Montada/Kals 2007, S. 44) anstatt einer Neutralität ermöglicht es der Koordination, die Kinder und Jugendlichen immer wieder einzubeziehen und sie zu ermutigen, sich zu artikulieren. In Finnland z.B. werden aus diesem Grunde zwei Koordinatorinnen eingesetzt, von denen eine
nur für die Kinder/Jugendlichen verantwortlich ist (vgl. Mirsky 2003). Neben der direkten Zuwendung sollten – besonders wenn jüngere Kinder betroffen sind – die Rahmenbedingungen eine entspannte und zeitlich angemessene Beteiligung der Kinder ermöglichen. (…) Ein in Form einer unterstützenden Person strukturell verankerter Beistand für die Kinder und Jugendlichen hat sich als hilfreich erwiesen, sofern diese Rolle gut vorbereitet und transparent umgesetzt wurde". (ebd., S. 11).

Leitfaden für Hilfeplangespräche

Kontext der Hilfe noch einmal sorgfältig abklären:

  • Verantwortlichkeit: Wer ist für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich?
  • Handelt es sich um eine freiwillige Beratung/Hilfe zur Erziehung oder um einen Zwangskontext mit drohendem oder realisiertem Sorgerechtsentzug?
  • Ist den Herkunfts- und Pflegeeltern klar, welchen Sinn die Gespräche haben sollen?
  • Ist den Herkunfts- und Pflegeeltern klar, welche Schritte oder Veränderungen von ihnen erwartet werden und welche Konsequenzen eine Nicht-Veränderung hätte?
  • Wird ein evtl. Kontrollauftrag seitens des Jugendamtes klar vertreten?
  • Entscheidung: Wer trifft die letztendliche Entscheidung, in welchem Umfang stimmt sie mit den Einzelvorstellungen der Beteiligten überein? Wie wird mit abweichenden Meinungen verfahren?
  • Sitzungsprotokolle und Entscheidungen: In welcher Form und in welchem Umfang und von wem werden die Entscheidungen und die einzelnen Stellungnahmen festgehalten (Protokoll, Aktenvermerke, Hilfeplanformblatt usw.), wem wird was zur Einsicht zugestellt, was ist wem zugänglich?
  • Befindlichkeiten: Wie wird die Zufriedenheit der einzelnen Beteiligten mit dem Verfahren und dem Ergebnis eingeschätzt – von wem?

Zielklärung für das eigene Vorgehen
In Vorbereitung auf schwierige Gespräche mit den Herkunfts- und Pflegeeltern kann es hilfreich sein, sich selbst noch einmal Klarheit in Bezug auf folgende Fragen zu verschaffen:

  • Worin sehe ich meine Aufgabe, bezogen auf die Familien? (Und worin nicht?)
  • Was will ich im Gespräch erreichen?
  • Worauf will ich und kann ich mich im Gespräch beziehen?
  • Was sind die nächsten wichtigen Ziele und Schritte? (Was ist zwingend, wo gibt es Spielräume?)
  • Beteiligung der Pflegefamilie: Welchen Stellenwert und welche Funktion hat der Einbezug der Pflegeeltern? Wie werden sie einbezogen?
  • Beteiligung sonstiger Personen aus dem sozialen Netzwerk der Kinder und Jugendlichen, Pflegeeltern, Eltern (Professionelle wie ErzieherInnen, LehrerInnen, TherapeutInnen, AnwältInnen)? Welchen Stellenwert und welche Funktion hat der Einbezug sonstiger Personen aus dem sozialen Netzwerk der Eltern, der Kinder und Jugendlichen (FreundInnen auf gleicher Altersebene beispielsweise) und der Pflegeeltern zur Unterstützung?

Wie können sie beteiligt werden?
Leitfaden für das Vorgehen im Gespräch mit den Eltern:
Verhandlungsformen: In welcher Form werden die unterschiedlichen Verfahrens- und Zielvorstellungen der Beteiligten verhandelt? Wer moderiert, wer dominiert, wer spricht für wen (Anwaltsfunktion)? Wird eine für alle Beteiligten verständliche Sprache verwendet?

  • Benennen der eigenen Aufgabe;
  • Benennen des Ziels des Gesprächs;
  • Benennen der vorliegenden Informationen: Situation der Kinder – was läuft gut, was sollte sich ändern, was steht an?
  • Sichtweise der Pflegeeltern, Herkunftseltern, evtl. von anwesenden Kindern erfragen.
  • Festhalten von Entscheidungen, Klärung weiteren Vorgehens.

Quelle:
Handbuch Pflegekinderhilfe - Teil C - Die Pflegekinderhilfe in der Praxis, S. 534 ff
Elisabeth Heming/Irmela Wiemann/Eva Ris

Das könnte Sie auch interessieren

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
21.06.2018

Wechsel der Amtsvormundschaft beim Zuständigkeitswechsel des Jugendamtes

Das OLG Dresden hatte zu prüfen, ob ein Verbleib einer Amtsvormundschaft in einem nun nicht mehr zuständigen Jugendamt aus Kindeswohlgründen möglich ist oder wie weit die Vorschrift des § 87 c SGB VIII – örtliche Zuständigkeit – bindend ist.
Fachartikel

von:

Umgang bei Kindern im Kinderheim oder in der Pflegefamilie

Wie Trennungs- und Scheidungskinder haben natürlich auch Heimkinder und Pflegekinder ein Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sowie die Eltern eine Pflicht und ein Recht zum Umgang haben. Bei diesen Kindern – und hier besonders bei Pflegekindern – ist es jedoch notwendig, dieses Recht des Umgangs auf eine mögliche Gefährdung des Kindes durch den Umgang selbst oder die Art und Weise des Umgangs zu überprüfen.
Fachartikel

von:

Pflegeeltern helfen bei der Suche nach Pflegefamilien

Pflegeelternverbände und Initiativen können es nur verantworten, neue Pflegeeltern zu werben, wenn die Rahmenbedingungen für Pflegefamilien stimmen. Doch dies ist ihnen mit gutem Gewissen nur dann möglich, wenn auch die Rahmenbedingungen für Pflegeeltern und ihre Kinder stimmen, damit diese ihre Aufgabe überhaupt erfüllen können.
Fachartikel

von:

Schutz vor Herausnahme eines Pflegekindes aus seiner Pflegefamilie zwecks Adoption

Wenn sich Pflegeeltern mit einem Herausgabeverlangen des Verlangens des Jugendamtes zwecks Adoption konfrontiert sehen und sie aus Gründen des Kindeswohls die Adoption für eine Fehler halten, sollten sie zügig rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Ein rechtlicher Fachbeitrag von Ricarda Wilhelm, Steffen Siefert und Claudia Marquard, Rechtsanwälte.
Fachartikel

von:

AFT - unzulässige Maßnahmen gegenüber Pflegeeltern?

In mehreren Fällen griffen einige Jugendämter zu einer Maßnahme, vor der Pflegeeltern gewarnt werden müssen. Erklärungen zur "Aufsuchenden Familientherapie (AFT)"
Konzept

Spezielles FASD-Konzept eines Pflegekinderdienstes

FASD-Konzept des Pflegekinderfachdienstes Neustadt/Aisch - Bad Windsheim: Jugendamtsleitung und Fachkräfte pflegen eine wertschätzende Haltung gegenüber den Pflegefamilien und deren Arbeit. Die Mitarbeiter nehmen Fortbildungen zum Thema FASD wahr und informieren sich über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen.
Gutachten

Unzulässigkeit einer Personalunion von Fachkräften im Pflegekinderdienst und Amtsvormund-/Pflegschaft

Das Gutachten des DIJUF weist daraufhin, dass Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes nicht gleichzeitig Vormünder der Pflegekinder sein können.
Arbeitspapier

Fachanweisung Pflegekinderdienst

Seit Mai 2013 arbeiten die Pflegekinderdienste in Hamburg mit einer neuen Fachanweisung, die bis Ende 2018 gilt.
Fachartikel

von:

Zwei Dienste - eine Aufgabe: Perspektive Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Innerhalb des Jugendamtes finden sich in der Pflegekinderhilfe Schnittstellen und Spannungsfelder. Die Spannungsfelder werden besonders durch Vorurteile auf beiden Seiten gekennzeichnet. Das ganze wird noch gefördert durch unklare Botschaften an die Beteiligten. Wie kann man damit umgehen?
Konzept

Gemeinsame Konzeption zur Vollzeitpflege

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises und die Jugendämter der Städte Bad Honnef, Königswinter, Lohmar, Sankt Augustin und Siegburg haben in ihrem regionalen Arbeitskreis "Vollzeitpflege" eine Rahmenkonzeption entwickelt.