Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
Die BAG Landesjugendämter verabschiedete bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung mit denen erstmals seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren bundesweit gültige Maßstäbe gesetzt werden.
Da Familien einen Anspruch darauf haben, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden wurden auf der 118. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 6. bis 8. Mai 2015 in Kiel diese 100seitigen Empfehlungen beschlossen,
Inhaltsangabe:
Vorwort
1.Einleitung
2.Grundlagen der Hilfeplanung
2.1Definition Hilfeplanung –Hilfeplanverfahren –Hilfeplan
2.2 Hilfeplanung als pädagogischer Prozess
2.3 Rechtliche Grundlagen der Hilfeplanung
2.3.1Rechtliche Grundlagen für alle Hilfearten
2.3.2Zusätzliche rechtliche Grundlagen bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
2.4Das sozialrechtliche Leistungsdreieck
2.5Aufgaben und Rollen der unterschiedlichen Beteiligten in der Hilfeplanung
3.Einzelfallorientierte Qualitätsmerkmale
3.1Beteiligung der Eltern und Kinder an der Hilfeplanung
3.2Bedeutung der sozialpädagogischen Diagnostik
3.3 Zielorientierung und-formulierung als Grundlage für Hilfen
3.4Ressourcen-und Sozialraumorientierung
3.5Gleichberechtigte Berücksichtigung vielfältiger Lebenslagen
3.6Bedeutung des Zusammenwirkens der Fachkräfte
4.Ergebnis-, Prozess-und Strukturqualität
4.1Ergebnisqualität
4.2Prozessqualität: Prozessdiagramm und Arbeitsschritte
4.3Strukturqualität
4.3.1Leitungsverantwortung für das Hilfeplanverfahren
4.3.2Personalentwicklung
4.3.3Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
4.3.4Kooperation mit anderen Systemen
4.3.5Reflexion und Auswertung von Wirkungen und Effekten und Weiterentwicklung der Hilfeplanung
4.3.6Schnittstelle Hilfeplanung–Jugendhilfeplanung
5.Spezifische Aspekte
5.1Hilfeplanung bei stationärer Unterbringung gemäß §§ 33, 34 SGB VIII
5.2Hilfeplanung gemäß § 35a SGB VIII
5.3Hilfeplanung mit jungen Volljährigen
5.4Hilfeplanung im Kontext von Kindeswohlgefährdung: Wächteramt und Schutzkonzepte
5.5Hilfeplanung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
5.6Hilfeplanung bei Auslandsmaßnahmen
5.7Hilfeplanung und Erziehungsberatung
5.8Hilfeplanung im Kontext gerichtlicher Verfahren
6.Literaturverzeichnis
Liste der Mitglieder der Arbeitsgruppe
Anhang
1. Materialien zu § 36 SGB VIII aus den Bundesländern
2. Anlagen
Auf der 126. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 22. bis 24. Mai 2019 in Chemnitz wurde die 8. überarbeitete Auflage der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen und inzwischen veröffentlicht.
In der Empfehlung „Hilfe zur Erziehung in Pflegefamilien und in familienähnlichen Formen“ aus Dezember 2002 setzte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) mit der Frage der Familie für die Erziehung eines Kindes auseinander. Einen Teil der Empfehlung über die Bedeutung der Familie als Lebensort für das Kind wollen wir Ihnen auszugsweise vorstellen.
Aus den Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - 7., neu bearbeitete Fassung 2014 "Auszug zum Datenschutz"
Das Bundeskinderschutzgesetz machte eine Aktualisierung der Arbeitshilfe „Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren im Rahmen der Betriebserlaubniserteilung für Einrichtungen der Erziehungshilfe“ durch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter erforderlich.
Hinweis auf die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vom Mai 2015 zur Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII - Auszüge des Vorwortes und der Einleitung.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) hat im November eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung beschlossen und diese jetzt veröffentlicht.
von:
Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII
Themen:
Da Familien einen Anspruch darauf haben, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden wurden auf der 118. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 6. bis 8. Mai 2015 in Kiel diese 100seitigen Empfehlungen beschlossen,
Inhaltsangabe:
Vorwort
1.Einleitung
2.Grundlagen der Hilfeplanung
2.1Definition Hilfeplanung –Hilfeplanverfahren –Hilfeplan
2.2 Hilfeplanung als pädagogischer Prozess
2.3 Rechtliche Grundlagen der Hilfeplanung
2.3.1Rechtliche Grundlagen für alle Hilfearten
2.3.2Zusätzliche rechtliche Grundlagen bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie
2.4Das sozialrechtliche Leistungsdreieck
2.5Aufgaben und Rollen der unterschiedlichen Beteiligten in der Hilfeplanung
3.Einzelfallorientierte Qualitätsmerkmale
3.1Beteiligung der Eltern und Kinder an der Hilfeplanung
3.2Bedeutung der sozialpädagogischen Diagnostik
3.3 Zielorientierung und-formulierung als Grundlage für Hilfen
3.4Ressourcen-und Sozialraumorientierung
3.5Gleichberechtigte Berücksichtigung vielfältiger Lebenslagen
3.6Bedeutung des Zusammenwirkens der Fachkräfte
4.Ergebnis-, Prozess-und Strukturqualität
4.1Ergebnisqualität
4.2Prozessqualität: Prozessdiagramm und Arbeitsschritte
4.3Strukturqualität
4.3.1Leitungsverantwortung für das Hilfeplanverfahren
4.3.2Personalentwicklung
4.3.3Zusammenwirken der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe
4.3.4Kooperation mit anderen Systemen
4.3.5Reflexion und Auswertung von Wirkungen und Effekten und Weiterentwicklung der Hilfeplanung
4.3.6Schnittstelle Hilfeplanung–Jugendhilfeplanung
5.Spezifische Aspekte
5.1Hilfeplanung bei stationärer Unterbringung gemäß §§ 33, 34 SGB VIII
5.2Hilfeplanung gemäß § 35a SGB VIII
5.3Hilfeplanung mit jungen Volljährigen
5.4Hilfeplanung im Kontext von Kindeswohlgefährdung: Wächteramt und Schutzkonzepte
5.5Hilfeplanung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
5.6Hilfeplanung bei Auslandsmaßnahmen
5.7Hilfeplanung und Erziehungsberatung
5.8Hilfeplanung im Kontext gerichtlicher Verfahren
6.Literaturverzeichnis
Liste der Mitglieder der Arbeitsgruppe
Anhang
1. Materialien zu § 36 SGB VIII aus den Bundesländern
2. Anlagen
Hier können Sie die Empfehlungen lesen