Sie sind hier

14.11.2010
Fachartikel

herausgegeben von:

Auswirkungen des § 54.2 SGB XII - Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien

Ein Blick auf die veränderte Praxis bei der Unterbringung behinderter Kinder in Pflegefamilien aus der Sicht des des Zentralen Fachdienstes für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen der Diakonie in Düsseldorf

Der Artikel hat folgende Schwerpunkte:

1. Kurzbeschreibung des Zentralen Fachdienstes für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen der Diakonie in Düsseldorf

2. Gesetzesänderung

3. Auswirkungen
3.1 Vermittlungsanfragen
3.2. Vermittlung aus stationären Einrichtungen
3.3. Zuständigkeitswechsel gemäß § 86. Abs. 6 SGB VIII

4. Leistungen an Pflegefamilien
4.1. Beratung und Begleitung
4.2. Finanzielle Leistungen

5. Ausbau von Fachdiensten für Pflegekinder mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen

6. Zusammenfassung

Sie können den Artikel mit dem unten angehängten pdf-Anhang herunterladen.

Das könnte Sie auch interessieren

Fachartikel

von:

herausgegeben von:

Inklusion in der Pflegekinderhilfe? Pflegeverhältnisse für Kinder mit Behinderung

Dieser Artikel befasst sich mit Anforderungen an Pflegeverhältnisse in denen Kinder mit einer Behinderung leben. Dafür werden Untersuchungsergebnisse vorgestellt und Konsequenzen für begleitende Soziale Dienste vorgeschlagen. Abschließend werden Chancen und Grenzen von Inklusion in der Pflegekinderhilfe diskutiert.
Fachartikel

von:

Von Missverständnissen, Schuldzuweisungen und Kränkungen

Wie kann gute Kommunikation in Bezug auf FASD gelingen und was kann sie schlimmstenfalls vermeiden? Pflegeeltern machen die Erfahrung, dass ihre Kommunikation mit den anderen Beteiligten der Pflegekinderhilfe gerade in Bezug auf FASD als schwierig empfunden wird. Sie kennen es gar nicht anders, als dass sie Verhaltensweisen, Benehmen und Emotionen ihrer Kinder/Jugendliche immer und immer wieder erklären und darlegen müssen, damit die Gesprächspartner das Kind verstehen, die Situation der Pflegefamilie erkennen und die Handlungen der Pflegeeltern akzeptieren können.
Arbeitspapier

von:

Die Pflegefamilie in der sozialhilfe-rechtlichen Eingliederungshilfe

Die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl hat ein Diskussionspapier von Prof. Peter-Christian Kunkel zur Frage der Zuordnung der Pflegefamilie mit Kindern mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe veröffentlicht.
Fachartikel

von:

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII

Was sind seelische Behinderungen und wie kann im Rahmen des § 35a SGTB VIII Anspruch verwirklicht werden.
Stellungnahme

von:

Petition: FASD muss anerkannte Behinderung werden

Bereits Ende 2020 wurde eine Petition angegangen, in der es darum ging, FASD als eigenständige Krankheit (Behinderung) in der Versorgungs-Medizin-Verordnung (VersMedV) aufnehmen zu lassen. Diese Petition wurde vom Petitionsausschuss aufgrund einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt. Die Beteiligten rund um die Menschen mit FASD haben diese Ablehnung nicht gutgeheißen. Nun wurde vom gemeinnützigen Verein Happy Baby International e.V., der sich intensiv mit FASD auseinandersetzt und dabei von anerkannten Fachleuten unterstützt wird, eine erneute Petition gestartet. Zur Ablehnung der ersten Petition gibt es eine Stellungnahme von Nevim Krüger, 1. Vors. Pfad-Landesverband Niedersachsen, die wir zum Verständnis des Geschehens veröffentlichen.
Gutachten

von:

von:

Anrechnung von Kindergeld bei körperlich bzw. geistig behinderten Pflegekindern

Gutachten des Deutschen Vereins vom Januar 2016 zur Anrechnung bzw. Nichtanrechnung des Kindergeldes, welches Pflegeeltern für ihr Pflegekind mit Behinderungen beziehen.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Inklusion in Deutschland - eine Studie der Bertelsmann-Stiftung

Feststellung der Bertelsmann-Studie: Fast jedes dritte Kind mit Förderbedarf besucht mittlerweile (Schuljahr 2013/14) eine Regelschule (31,4 Prozent). Das ist ein Anstieg um 71 Prozent gegenüber dem Schuljahr 2008/09 (18,4 Prozent). Trotz dieser Fortschritte ist die Situation an deutschen Schulen für Kinder und Jugendliche mit Handicap aber immer noch unbefriedigend.
Bericht zur Veranstaltung

von:

Demonstration von Pflegeeltern in Berlin

Im ausführlichen Bericht über die Demonstration des Bundesverbandes behinderter Pflegekinder im Juli 2017 in Berlin erfahren Sie auch noch einmal die Forderungen des Bundesverbandes.
Stellungnahme

von:

Stellungnahme zur Verbesserung der Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren zum Projekt "Weiterentwicklung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Hilfen und der Prävention seelischer Störungen im Kindes- und Jugendalter in Deutschland - Entwicklung und Abstimmung von Handlungsempfehlungen". In Deutschland besteht ein sich stetig verbesserndes, aber noch keineswegs hinreichendes und umfassendes Versorgungsangebot rund um die Bedarfe psychisch erkrankter und hochbelasteter Kinder und Jugendlicher. An zahlreichen Stellen bleiben Lücken und Schwierigkeiten erkennbar: in Versorgungsvielfalt, in durchgängiger Infrastruktur, in Zugängen und in multiprofessionellem und einrichtungsübergreifendem Miteinander.
Fachartikel

von:

herausgegeben von:

Unterschiedliche Zuständigkeiten für die Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen

Für Pflegekinder mit Behinderungen werden bei ihrer Unterbringung in einer Pflegefamilie unterschiedliche Gesetze zuständig, je nachdem welche Art der Behinderung die Kinder haben. Für die Unterbringung von körperlich oder geistig behinderten Kindern ist das SGB IX (Eingliederungshilfe) zuständig, für Kinder mit seelischer Behinderung das SGB VIII zuständig. Darüber hinaus wurde im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz der Grundgedanke der Inklusion verankert, durch den alle Kinder - unabhängig ob behindert oder nicht - der Jugendhilfe zugeordnet werden sollen. Diese Veränderungen sollen schrittweise bis 2028 erfolgen. Die einzelnen Bundesländer haben zur bisherigen Unterbringung von Pflegekindern mit Behinderungen unterschiedliche Regelungen getroffen. Diese müssen bis 2028 der Zuständigkeit in der Jugendhilfe angeglichen werden. Viele Beteiligten sehen in diesem Prozess eine Problematik und wollen darauf aufmerksam machen, sodass die grundsätzlich zugesagte Inklusion nicht auf halben Wege stehen bleibt.