Sie sind hier

19.11.2019
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Missbrauch von Pflegekindern in Berlin länger als angenommen

In Berlin wurden Kinder oder Jugendliche wohl länger als bisher angenommen gezielt zur Pflege an Pädophile vermittelt und von diesen dann auch sexuell missbraucht. Das legt ein am Montag, dem 18. November 2019, in der Hauptstadt vorgestellter Zwischenbericht eines Forschungsvorhabens der Universität Hildesheim zum verstörenden Wirken des Berliner Sozialpädagogen Helmut Kentler (1928-2008) nahe.
Opfer fühlten sich von staatlichen Stellen im Stich gelassen

In dem Bericht, den der Senat in Auftrag gab, werden die Fälle von zwei Fünfjährigen aufgelistet, die 1989 beziehungsweise 1991 zu einem Pflegevater kamen, der regelmäßigen Kontakt zu Kentler pflegte. Die Opfer schilderten nun in Interviews mit den Wissenschaftlern ihr Leiden und machten dabei auch deutlich, das sie sich von staatlichen Stellen - nicht zuletzt dem Jugendamt - im Stich gelassen fühlten.

«Nicht nur Jugendliche, sondern auch Kinder betroffen»

Die von Kentler als «wissenschaftliches Experiment» verbrämte Praxis, Pflegekinder und -jugendliche an Pädophile zu vermitteln, begann in Berlin Ende der 1960er Jahre. Nach bisheriger Auffassung war sie vor allem bis in die 1970er und 1980er Jahren verbreitet. Jetzt zeige sich, dass der Einfluss Kentlers über einen weitaus längeren Zeitraum reiche als bisher angenommen, sagte Scheeres. «Und wir gehen davon aus, dass nicht nur Jugendliche, sondern auch Kinder betroffen waren.»

Kentler war anerkannter Psychologe und Sexualforscher

Kentler glaubte, dass sich pädophile Männer als Pflegeväter besser um ihre Schützlinge kümmern würden als andere Pflegeeltern. Dass sie dafür Sex wollen könnten, war für den seinerzeit weithin anerkannten Psychologen und Sexualforscher kein Hinderungsgrund. Die Pädophilen erhielten sogar Pflegegeld. Von Seiten der Behörden blieben diese Vorgänge entweder unbemerkt, wurden ignoriert oder sogar gefördert.

Scheeres will Lehren für die heutige Jugendhilfepraxis ziehen

Scheeres wie auch die beteiligten Wissenschaftler verwiesen darauf, dass das Projekt zur Erforschung der erschütternden Vorgänge noch nicht abgeschlossen sei und bis April 2020 weiterlaufe. «Es darf nichts beschönigt werden, es darf nichts verharmlost werden. Das sind wir den Betroffenen schuldig», sagte Scheeres. Wichtig sei zudem, die Verantwortung staatlicher Stellen, auch des Senats, herauszuarbeiten, Strukturen offenzulegen und Lehren für die heutige Jugendhilfepraxis zu ziehen.

Anzahl der Opfer laut der Aussage der Forscher bislang unklar

Im Rahmen des Forschungsprojektes, das nicht das erste, aber wohl das umfassendste zu Kentler ist, sichten die Hildesheimer Wissenschaftler unter anderem Akten und sprechen mit unterschiedlichsten Zeitzeugen. Hilfreich wären dabei Opfer des quasi staatlich geförderten sexuellen Missbrauchs - allerdings haben sich bislang erst drei gemeldet, von denen zwei den Forschern über ihr Schicksal berichteten. Wieviele Opfer es überhaupt gibt, ist nach Aussage der Forscher unklar.

Kentler wurde nie strafrechtlich verfolgt

Kentler, der nach seiner Zeit am «Pädagogischen Zentrum Berlin» als Professor für Sozialpädagogik an der TU Hannover lehrte, wurde für sein «Experiment» nie strafrechtlich verfolgt, weil seine Taten als verjährt galten. An dieser rechtlichen Hürde scheiterten auch Anläufe von Opfern für eine juristische Aufarbeitung.

Quelle: Pressemitteilung vom 18. Nov. 2019

Das könnte Sie auch interessieren

Nachricht aus Hochschule und Forschung

Abschlussbericht der DJI-Studie „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen”

Seit Anfang März liegt nun der vollständige Abschlussbericht der Institutionenbefragung in Schulen, Internaten und Heimen vor - auch online.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
02.02.2021

Herausnahme aus der Pflegefamilie wegen möglicher sexueller Gefährdung

Das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie aufgrund einer möglicherweise nicht auszuschließenden sexueller Gefährdung des Kindes durch den Pflegevater rechtsgültig ist. Die vom Pflegevater verschwiegene Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material legte aus Sicht des Amtsvormundes eine Kindeswohlgefährdung des Pflegekindes nahe. Wenn ein Gericht trotz Warnungen des Jugendamtes die Rückführung des Kindes zu der Pflegemutter anordne, müssen die Richter sehr genau begründen, warum für das Kind kein Risiko besteht, entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine solche Begründung im Sinne des Kinderschutzes sah das BVerfG als nicht gegeben an und hob den Beschluss des OLG - Rückführung des Kindes zur Pflegemutter - auf.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Studie: Sexualisierte Gewalt in der Erfahrung Jugendlicher

Studie der Philipps-Universität Marburg und der Justus-Liebig-Univversität Giessen zur Frage von sexualisierter Gewalt in der Erfahrung Jugendlicher
Nachricht aus Hochschule und Forschung

von:

Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs zeigt: Die gesamte Gesellschaft muss Verantwortung übernehmen

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit
Nachricht aus Hochschule und Forschung

"Kooperation von öffentlicher Jugendhilfe und Strafjustiz bei Sexualdelikten gegen Kinder

Abschlussbericht eines europäischen Projektes zur Zusammenarbeit der Jugendhilfe und der Strafjustiz bei sexuellem Missbrauch gegenüber Kindern.
Nachricht aus Hochschule und Forschung

Abschlussbericht der Kentler-Studie zur Unterbringung von Pflegekindern bei pädophilen Pflegevätern

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und das Wissenschaftsteam der Universität Hildesheim – Prof. Dr. Meike Baader, Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Dr. Julia Schröder sowie Dr. Carolin Oppermann – haben heute den Abschlussbericht der Universität Hildesheim zum Wirken von Helmut Kentler in der Berliner öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt. Hintergrund sind Kentlers Initiativen zur Einrichtung von Pflegestellen bei pädophilen, auch wegen Sexualdelikten vorbestraften Männern ab Ende der 1960er bis zu Beginn der 2000er Jahre.
Arbeitspapier

von:

Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

Im Fall von sexueller Gewalt bzw. dem Verdacht auf sexuelle Gewalt gegen ein Kind oder ein*e Jugendliche*n stellen sich für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Bezug auf die Einleitung und den Ablauf eines Strafverfahrens zahlreiche Fragen. Das DIJuF hat auf Basis eines in seiner Fachzeitschrift 'Jugendamt' erscheinenden Artikels immer wiederkehrende Fragen und entsprechende Antworten zum Thema in einem Arbeitspapier zusammengefasst und auf seine Webseite gestellt.
Fachartikel

von:

Grenzverletzungen durch digitale Medien

Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Wir alle nutzen digitale Medien regelmäßig. Digitale Medien bergen unendliche Möglichkeiten, sowohl förderliche als auch beängstigende und gefährdende. Auf eine besondere Gefährdung macht der "Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs" aufmerksam.
Arbeitspapier

Sexualisierter Gewalt im digitalen Raum begegnen

Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. AJS hat eine aktualisierte Broschüre zum Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt herausgegeben im digitalen Raum herausgegeben. Hiermit sollen Kinder geschützt und in ihren Rechten gestärkt werden.
Stellungnahme

von:

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Das Deutsche Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht eV (DIJuF) hat am 14. September 2020 eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder veröffentlicht. Das Institut äußert sich in seiner Stellungnahme besonders zu den geplanten Veränderungen in familiengerichtlichen Verfahren und zu den Straftatbeständen bei sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Ebenso hat der Paritätische Gesamtverband im Rahmen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Gesetzentwurf Stellung genommen.