Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) veröffentlicht.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um einen ersten Zwischenbericht zum Projekt „Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Eine Befragung von 16- bis 40-Jährigen“, der 12 Monate nach Projektbeginn erstellt wurde.
Die Unabhängige Beauftragte Dr. Christine Bergmann stellt in einem Abschlussbericht die Ergebnisse der einjährigen Aufarbeitung zum sexuellen Missbrauch vor und gibt Empfehlungen.
Der Fachkreis »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im April 2018 eine Empfehlung an Politik und Gesellschaft erarbeitet.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Positionspapier 2022 zur Staatlichen Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauchs - Bilanz und Ausblick - im Februar 2022 veröffentlicht. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion der staatlichen Verantwortung gerade nach den kirchlichen Missbrauchsgutachten in München und Köln vehementer geführt wird.
Die BMJ-Arbeitsgruppe des Runden Tisches hat Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden in Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Heranwachsende in Institutionen beschlossen
Ein Zwischenruf der Kinderschutz-Zentren zur aktuellen Debatte. Die jüngst bekannt gewordenen Fälle von Gewalt an Kindern zeigen in aller Dramatik die Dimensionen von Ursachen, Formen und Folgen von Gewalt. Es sind Fälle organisierter, systematischer schwerer sexueller Gewalt in einem Ausmaß, das fassungslos macht. In der derzeitigen medialen und politischen Debatte fehlt es an Differenzierung und vielen fachlich notwendigen Überlegungen, denn organisierte systematische Gewalt unterscheidet sich in Ursachen, Dynamik, Verlauf und Handlungserfordernissen von Gewalt in der Familie und in Beziehungen im Nahfeld von Kindern und Jugendlichen.
Am 30. September tagt in Berlin erneut der Runde Tisch Missbrauch. Im März hatte die Bundesregierung beschlossen ihn einzuberufen, nachdem zahlreiche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit erschüttert hatten. Sein Ziel: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen.
Jahresbilanz des Missbrauchsbeauftragten: Sexueller Kindesmissbrauch bleibt auch ein Jahr nach Ende des Runden Tisches ein gravierendes Problem. Bis heute warten Betroffene auf Verbesserungen. Gesellschaftliche Dachorganisationen zeigen Bereitschaft, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen.
Vom 23. - 25.4.2010 trafen sich in Wuppertal Experten aus dem gesamten Bundesgebiet und Österreich, die männliche Opfer sexualisierter Gewalt begleiten, beraten und zum Thema forschen. Sie fordern mehr qualifizierte Hilfen und veröffentlichten einen Appell
Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Themen:
Presseereklärung des Paritätischen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
20101207_StORMG.pdf
Stellungn_StORMG.pdf