Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) veröffentlicht.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
Zehn Jahre nach Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ kam am 2. Dezember 2019 der „Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, trafen sich mehr als 40 hochrangige staatliche und nicht-staatliche Akteure im Bundesfamilienministerium.
Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen ist nach wie vor ein tabuisiertes und kontrovers diskutiertes Thema, welches jedoch in der Praxis eine hohe Relevanz hat. Vor einiger Zeit wurde dazu eine Expertise mit Empfehlungen an Politik und Gesellschaft herausgegeben. Anlässlich des 5. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch wurde am 18.11.2019 ein neues Erklärvideo veröffentlicht.
In Berlin wurden Kinder oder Jugendliche wohl länger als bisher angenommen gezielt zur Pflege an Pädophile vermittelt und von diesen dann auch sexuell missbraucht. Das legt ein am Montag, dem 18. November 2019, in der Hauptstadt vorgestellter Zwischenbericht eines Forschungsvorhabens der Universität Hildesheim zum verstörenden Wirken des Berliner Sozialpädagogen Helmut Kentler (1928-2008) nahe.
Das Forschungsprojekt „MiKADO – Missbrauch von Kindern: Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer“ an der Universität Regensburg ist abgeschlossen. Die Ergebnisse verdeutlichen das Ausmaß des Problems und die Notwendigkeit eines umfangreichen Maßnahmenpakets zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen
Eine Recherche des DIJuF zeigte, dass es in der ärztlichen Praxis viele offene Fragen und sehr unterschiedliche Einschätzungen und Umgangsweisen mit dem Thema bzw. den betroffenen Jugendlichen gibt. Auch in der Fachliteratur und in vorliegenden Empfehlungen der Fachgesellschaften wurden nur wenige Hinweise zum medizinischen Vorgehen und zur Spurensicherung für diese besondere Gruppe gefunden. Das DIJuF hat daher zur Frage der ärztlichen Versorgung eine Expertise erarbeitet.
Im Nachgang zur nationalen Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche am 25.-26.3.09 in Berlin haben die Kinderschutzzentren Anregungen zur Diskussion um den Nationalen Aktionsplan veröffentlicht.
Der Bundesbeauftragte stellt fest: „Keine Entwarnung. Kein Schlussstrich. Trotz wachsender Sensibilität: Nach der Bundestagswahl braucht sexueller Kindesmissbrauch höheren politischen Stellenwert“
Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Wir alle nutzen digitale Medien regelmäßig. Digitale Medien bergen unendliche Möglichkeiten, sowohl förderliche als auch beängstigende und gefährdende. Auf eine besondere Gefährdung macht der "Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs" aufmerksam.
Die BMJ-Arbeitsgruppe des Runden Tisches hat Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden in Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Heranwachsende in Institutionen beschlossen
Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um einen ersten Zwischenbericht zum Projekt „Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen: Eine Befragung von 16- bis 40-Jährigen“, der 12 Monate nach Projektbeginn erstellt wurde.
Der Endbericht berücksichtigt die Inhalte aller Anrufe und Briefe, die von April 2010 bis Ende August 2011 bei der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten eingegangen waren.
Jahresbilanz des Missbrauchsbeauftragten: Sexueller Kindesmissbrauch bleibt auch ein Jahr nach Ende des Runden Tisches ein gravierendes Problem. Bis heute warten Betroffene auf Verbesserungen. Gesellschaftliche Dachorganisationen zeigen Bereitschaft, Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt zu schützen.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Themen:
Presseereklärung des Paritätischen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
20101207_StORMG.pdf
Stellungn_StORMG.pdf