Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) veröffentlicht.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
Vom 23. - 25.4.2010 trafen sich in Wuppertal Experten aus dem gesamten Bundesgebiet und Österreich, die männliche Opfer sexualisierter Gewalt begleiten, beraten und zum Thema forschen. Sie fordern mehr qualifizierte Hilfen und veröffentlichten einen Appell
Projekt „FokusJA“ ermöglicht einen partizipativen Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten in der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Hochschule Hannover, die Westfälische Wilhelms-Universität Münster und die Stiftung Universität Hildesheim forschen gemeinsam für besseren Wissenstransfer zu Kooperation, Hilfeplanung und Schutzkonzepten im Rahmen von sexualisierter Gewalt.
Am 30. September tagt in Berlin erneut der Runde Tisch Missbrauch. Im März hatte die Bundesregierung beschlossen ihn einzuberufen, nachdem zahlreiche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit erschüttert hatten. Sein Ziel: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen.
Die BKSF - Bundeskoordination für spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend - hat in einem Papier die von ihr als notwendig angesehenen Qualitätsstandards für Spezialisierte Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend erarbeitet.
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs hat das Positionspapier 2022 zur Staatlichen Verantwortungsübernahme bei der Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauchs - Bilanz und Ausblick - im Februar 2022 veröffentlicht. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion der staatlichen Verantwortung gerade nach den kirchlichen Missbrauchsgutachten in München und Köln vehementer geführt wird.
Im Nachgang zur nationalen Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche am 25.-26.3.09 in Berlin haben die Kinderschutzzentren Anregungen zur Diskussion um den Nationalen Aktionsplan veröffentlicht.
Sexualisierte Grenzverletzungen und Gewalt mittels digitaler Medien. Wir alle nutzen digitale Medien regelmäßig. Digitale Medien bergen unendliche Möglichkeiten, sowohl förderliche als auch beängstigende und gefährdende. Auf eine besondere Gefährdung macht der "Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs" aufmerksam.
Stellungnahme der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch: "Die aktuelle Diskussion über sexuellen Kindesmissbrauch in organisierten und rituellen Strukturen wirkt wie ein Déjà-vu: Es ist noch keine drei Jahrzehnte her, dass Betroffene von sexualisierter Gewalt im familiären Kontext mit der massiven Infragestellung ihrer Glaubwürdigkeit zu kämpfen hatten. Ihre Berichte wurden damals ebenfalls mit der Verallgemeinerung abgewehrt, es handle sich um die Beeinflussung durch Beratung und Therapie."
Eine Recherche des DIJuF zeigte, dass es in der ärztlichen Praxis viele offene Fragen und sehr unterschiedliche Einschätzungen und Umgangsweisen mit dem Thema bzw. den betroffenen Jugendlichen gibt. Auch in der Fachliteratur und in vorliegenden Empfehlungen der Fachgesellschaften wurden nur wenige Hinweise zum medizinischen Vorgehen und zur Spurensicherung für diese besondere Gruppe gefunden. Das DIJuF hat daher zur Frage der ärztlichen Versorgung eine Expertise erarbeitet.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Themen:
Presseereklärung des Paritätischen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
20101207_StORMG.pdf
Stellungn_StORMG.pdf