Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) veröffentlicht.
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Jetzt stellt sie ihren ersten Zwischenbericht vor. Neben der Dokumentation ihrer Arbeit beinhaltet der Bericht erste Erkenntnisse aus vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten. Er beinhaltet zudem Botschaften von Betroffenen an die Gesellschaft und Empfehlungen der Kommission an die Politik.
In Vorbereitung und aus Anlass eines Expertengesprächs im BMFSFJ, auf Einladung von Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat Prof. Jörg M. Fegert zehn Thesen formuliert und mit Arbeitsergebnissen belegt. Sie sollen psychisches Leid sowie körperliche und psychische Langzeitfolgen durch Prävention und geeignete Intervention mindern, denn es ist wichtig, dass Betroffene und ihre Interessen bei politischen Debatten im Fokus stehen und nicht allein die Täter und Täterinnen und ihre abscheulichen Taten.
Das Forschungsprojekt „MiKADO – Missbrauch von Kindern: Aetiologie, Dunkelfeld, Opfer“ an der Universität Regensburg ist abgeschlossen. Die Ergebnisse verdeutlichen das Ausmaß des Problems und die Notwendigkeit eines umfangreichen Maßnahmenpakets zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen
Am 30. September tagt in Berlin erneut der Runde Tisch Missbrauch. Im März hatte die Bundesregierung beschlossen ihn einzuberufen, nachdem zahlreiche Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch die Öffentlichkeit erschüttert hatten. Sein Ziel: Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Seitdem ist ein halbes Jahr vergangen.
Mit mehr als 100 konkreten Einzelempfehlungen fordert die vom Land eingerichtete Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg in ihrem Abschlussbericht Bund, Land und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft zum Handeln für einen besseren Kinderschutz auf. Die Kommission Kinderschutz wurde im Herbst 2018 anlässlich des besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen im Breisgau eingesetzt.
Eine Studie des Deutschen Jugendinstitut (DJI), die vom Unabhängigen Beauftragen für Fragen des Sexuellen Missbrauchs in Auftrag gegeben wurde, zeigt, wie es an deutschen Schulen um den Schutz vor sexuellem Missbrauch steht
Der Fachkreis »Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen« beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im April 2018 eine Empfehlung an Politik und Gesellschaft erarbeitet.
Der Endbericht berücksichtigt die Inhalte aller Anrufe und Briefe, die von April 2010 bis Ende August 2011 bei der Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten eingegangen waren.
Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
Themen:
Presseereklärung des Paritätischen
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.
Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.
Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:
Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches
Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand
Erweiterte Informationsrechte des Verletzten
Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung
Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte
Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist
Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.
Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.
Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier
20101207_StORMG.pdf
Stellungn_StORMG.pdf