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19.02.2011
Stellungnahme

Stellungnahme zum Gesetzentwurf Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs

Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) veröffentlicht.

Presseereklärung des Paritätischen

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vom 7.12.2010 für ein "Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)" steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Der PARITÄTISCHE hat zu den Vorschlägen des BMJ eine Stellungnahme erarbeitet.

Der am 7. Dezember 2010 vom Bundesministeriums der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf steht in Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung im Frühjahr 2010 eingesetzten Runden Tisch "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich". Dieser Runde Tisch legte am 1. Dezember 2010 einen Zwischenbericht vor, worin eine Reihe von Empfehlungen formuliert sind. Der Gesetzentwurf des BMJ greift ausschließlich die Empfehlungen der "Unterarbeitsgruppe Opferschutz im Ermittlung- und Strafverfahren" des Runden Tischs sexueller Kindesmissbrauch auf und beschränkt sich auf konkrete Vorschläge im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich.

Der PARITÄTISCHE begrüßt im Wesentlichen die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und kommentiert folgende Aspekte für eine Verbesserung des Opferschutzes:

Vermeidung von Mehrfachvernehmungen, Vorrang des Zeugenwunsches

Prozesskostenhilfe für anwaltlichen Beistand

Erweiterte Informationsrechte des Verletzten

Verstärkter Schutz der Privatsphäre durch Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Verhandlung

Höhere Qualitätsanforderungen für Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte

Verlängerung der zivilrechtlichen und der strafrechtlichen Verjährungsfrist

Darüber hinaus hält der PARITÄTISCHE die Möglichkeit einer Nebenklage auch gegen jugendliche Straftäter für notwendig und führt dies zum Schluss seiner Stellungnahme aus.

Sie finden die Stellungnahme und den Referentenentwurf als pdf-Anhang.

Den Zwischenbericht des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch finden Sie auf der Seite des BMJ hier