Sie sind hier

Tiefergehende Information

Betreuung übernehmen für ein Mündel, das volljährig wird

Bekomme ich automatisch die Betreuung für mein Mündel, wenn es jetzt bald volljährig wird, aber noch nicht selbstständig leben kann und viel Schwierigkeiten in finanziellen Dingen hat?

Wenn Ihr Mündel volljährig ist, dann erlischt mit dieser Volljährigkeit jede Vertretung für den jungen Menschen. Er/Sie ist dann volljährig und allein für sich verantwortlich.

Wenn Sie als Vormund der Meinung sind, dass Ihr Mündel einige Bereiche z.B. Finanzen noch nicht selbständig regeln kann, dann sollten Sie bevor das Mündel volljährig wird rechtzeitig vorher an das Amtsgericht schreiben und für den entsprechenden Bereich der Unselbsttändigkeit einen Betreuer vorschlagen.

Das Gericht wird sich dann mit dem jungen Menschen in Verbindung setzten, denn dieser muss mit einer Betreuung einverstanden sein.

Wenn Sie möchten, können Sie sich auch selbst als Betreuer vorschlagen, der junge Mensch muss dies dann allerdings auch so wollen.

Letzte Aktualisierung am: 
01.10.2010

Das könnte Sie auch interessieren

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.