Sie sind hier

Tiefergehende Information

Betreuung übernehmen für ein Mündel, das volljährig wird

Bekomme ich automatisch die Betreuung für mein Mündel, wenn es jetzt bald volljährig wird, aber noch nicht selbstständig leben kann und viel Schwierigkeiten in finanziellen Dingen hat?

Wenn Ihr Mündel volljährig ist, dann erlischt mit dieser Volljährigkeit jede Vertretung für den jungen Menschen. Er/Sie ist dann volljährig und allein für sich verantwortlich.

Wenn Sie als Vormund der Meinung sind, dass Ihr Mündel einige Bereiche z.B. Finanzen noch nicht selbständig regeln kann, dann sollten Sie bevor das Mündel volljährig wird rechtzeitig vorher an das Amtsgericht schreiben und für den entsprechenden Bereich der Unselbsttändigkeit einen Betreuer vorschlagen.

Das Gericht wird sich dann mit dem jungen Menschen in Verbindung setzten, denn dieser muss mit einer Betreuung einverstanden sein.

Wenn Sie möchten, können Sie sich auch selbst als Betreuer vorschlagen, der junge Mensch muss dies dann allerdings auch so wollen.

Letzte Aktualisierung am: 
01.10.2010

Das könnte Sie auch interessieren

Hinweis

Vormundschaftsrecht

Das Bundesministerium der Justiz hat eine aktuelle Broschüre " Das Vormundschaftsrecht - wer sorgt für Kinder ohne Eltern" herausgegeben.
Erfahrungsbericht

von:

Veras Einzelvormund

Während meiner Einzelvormundschaft für Vera beschäftigte sich diese immer wieder in besonderem Maße mit ihrer Herkunftsfamilie.
Nachricht

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft erhalten!

Pressemitteilung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft zur angekündigten Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesfamilienministeriums. Das Bundesforum schreibt dazu: "Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!" Eine Beendigung der finanziellen Förderung bedroht die Arbeit und Existenz des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft - und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, in dem mit dem 1. Januar 2023 eine aktualisierte Gesetzgebung in Kraft tritt, die viel Veränderung der Praxis erforderlich macht.
Hinweis

Aktuelle Infos zur Vormundschaft

Die Internetseite des Bundesforums Vormundschaft ist nun freigeschaltet. Das Bundesforum will eine starke Vormundschaft, will Partner in der Kinder- und Jugendhilfe sein und informiert über Fakten und Fachdiskussion rund um die Vormundschaft
Politik

von:

Vorschläge und Eckpunkte zur Reform des Vormundschaftsrechts

In der nächsten Zeit ist beabsichtigt, das Vormundschaftsrecht grundlegender zu reformieren. Nun hat das Bundesministerium entsprechende Eckpunkte zu möglichen Veränderung vorgelegt.
Erfahrungsbericht

von:

Wem hilft die Kinder- und Jugendhilfe wirklich? - Theorie, Anspruch und Wirklichkeit

Erfahrungsbericht einer Vormundin, in dem sie beginnt mit der Feststellung: "In 30 Jahren Berufstätigkeit als Vormundin/Verfahrensbeiständin musste ich immer wieder die Erfahrung machen, dass es sehr schwierig war, konkrete Hilfen/Unterstützungen für meine Mündel und auch für die Pflegefamilien zu bekommen."
Politik

Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht - Synopse des DIJuF -

Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Fassung der Paragrafen erarbeitet.
Politik

Reform des Vormundschaftsrecht

Das Kabinett hat am 25. August 2010 den von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" beschlossen.
Projekt

Ehrenamtliche Vormundschaft und Pflegekinderhilfe

Das Kompetenzzentrum Pflegekinder präsentiert eine neues Portal mit Ergebnissen aus dem zweijährigen Projekt "Ehrenamtliche Einzelvormundschaft und Pflegekinderhilfe Chancen, Grenzen, Gestaltungsmöglichkeiten" und stellt darin Wissenswertes und Praxisanregungen für eine Auseinandersetzung mit dem Themenfeld „Vormundschaft und Pflegekinderhilfe“ vor.