Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten.
Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.
Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel.
So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.
Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.
Der Familienrichter oder die Richterin kann in die Elternrechte eingreifen und den Eltern ihre Rechte ganz oder teilweise entziehen, sofern das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dabei muss der Richter abwägen, welches der Elternrechte notwendigerweise auf jemanden anderen zu übertragen ist, und welches der Rechte bei den Eltern verbleiben kann.
Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel.
So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.
Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Die persönlichen Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel sollen dazu dienen, die Lebenssituation des Mündels in der Pflegefamilie besser zu kennen und "Wohl und Willen des Mündels" zu beachten. Der Vormund soll eine Beziehung zum Mündel aufbauen und besonderen Wert darauf legen, dass das Kind oder der Jugendliche sein Leben mit gestalten kann und an allen Entscheidungen beteiligt wird.
Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen, dann "zerfällt" gewissermaßen auch die Ausübung des Sorgerechtes. Wesentliche, für die Zukunft des Kindes wichtige Entscheidungen oder Handlungen bleiben dem Sorgeberechtigten – also hier dem Vormund – vorbehalten.
Pflegekinder haben häufig Pfleger oder Vormünder. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten.
Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und klar, dass es auf Dauer dort bleibt, können auch seine Pflegeeltern die Aufgabe des Einzelvormundes übernehmen. Entweder schlägt das Jugendamt sie dem Gericht vor, oder sie machen diesen Vorschlag direkt selbst vor Gericht. Das Jugendamt muss dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.
Erfahrungsbericht einer Vormundin, in dem sie beginnt mit der Feststellung: "In 30 Jahren Berufstätigkeit als Vormundin/Verfahrensbeiständin musste ich immer wieder die Erfahrung machen, dass es sehr schwierig war, konkrete Hilfen/Unterstützungen für meine Mündel und auch für die Pflegefamilien zu bekommen."
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat ein Internetforum für die Praxis eröffnet. Dort können sich Fachkräfte der Vormundschaft, ehrenamtliche Vormund*innen, aber auch Fachkräfte aus Einrichtungen und den Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und junge Menschen austauschen.
Eine Studie des "Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft" und der IGFH - durchgeführt von ISA-Institut für Soziale Arbeit. Die Studie beginnt mit dem Satz "Über kein anderes Feld der Kinder- und Jugendhilfe ist womöglich so wenig bekannt, wie über das Handlungsfeld der Vormundschaft und Pflegschaft". Um dies zu ändern beschreibt die Studie die Ist-Situation der Vormundschaft und Pflegschaft, die Mängel in der Statistik und Ideen für die zukünftige Entwicklung in Forschung und Praxis.
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Infoseite für Vormünder, Pfleger und alle Interessierte erstellt, auf der aktuelle Informationen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis zu finden sind.
Schon seit längerer Zeit ist eine Reform der Vormundschaft in Arbeit. Im Sommer 2020 wird ein Referentenentwurf zur neuen Gesetzgebung erwartet. Da sich Bereiche der Vormundschaft auch im SGB VIII wiederfinden und auch hier eine Ergänzung und Veränderung ansteht, hat der Bundesforum Vormundschaft nochmals auf notwendigen Veränderungs- und Erklärungsbedarf in der Gesetzgebung hingewiesen.
Die Internetseite des Bundesforums Vormundschaft ist nun freigeschaltet. Das Bundesforum will eine starke Vormundschaft, will Partner in der Kinder- und Jugendhilfe sein und informiert über Fakten und Fachdiskussion rund um die Vormundschaft
Wenn die Eltern eines Kindes ihr Sorgerecht nicht mehr ausüben können, dann wird ihnen per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechtes entzogen. An Stelle der Eltern ist nun ein Vormund oder ein Pfleger Inhaber des Sorgerechtes für ein bestimmtes Kind. Vormund kann sein ein Jugendamt, ein Vertreter eines Vereins, ein Berufsvormund oder eine ehrenamtliche Einzelperson. Da der ehrenamtliche Einzelvormund vom Gesetz her vorrangig ist, können sich auch Pflegeeltern für ihr Pflegekind als ehrenamtliche Einzelvormünder zur Verfügung stellen.
Das Verhältnis von Vormund und Mündel ist Gegenstand eines Forschungsprojektes, das vom DIH (Deutsches Institut für Heimerziehungsforschung) und dem BVVT (Bundesverband Vormundschaftstag e.V.) mit einer Studierendengruppe der Evangelischen Hochschule für Sozialarbeit Berlin durchgeführt wird.
Beteiligung durch Ausfüllen eines Online-Fragebogens ist erwünscht.