Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten.
Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.
Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel.
So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.
Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.
Der Familienrichter oder die Richterin kann in die Elternrechte eingreifen und den Eltern ihre Rechte ganz oder teilweise entziehen, sofern das Wohl des Kindes gefährdet ist. Dabei muss der Richter abwägen, welches der Elternrechte notwendigerweise auf jemanden anderen zu übertragen ist, und welches der Rechte bei den Eltern verbleiben kann.
Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel.
So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.
Pflegekinder haben häufig Pfleger oder Vormünder. Ein Vormund ist der gesetzliche Vertreter für ein Kind in allen Angelegenheiten.
Ist ein Pflegekind in seiner Pflegefamilie integriert und klar, dass es auf Dauer dort bleibt, können auch seine Pflegeeltern die Aufgabe des Einzelvormundes übernehmen. Entweder schlägt das Jugendamt sie dem Gericht vor, oder sie machen diesen Vorschlag direkt selbst vor Gericht. Das Jugendamt muss dann zu diesem Vorschlag eine Stellungnahme abgeben.
Die persönlichen Kontakte des Vormundes zu seinem Mündel sollen dazu dienen, die Lebenssituation des Mündels in der Pflegefamilie besser zu kennen und "Wohl und Willen des Mündels" zu beachten. Der Vormund soll eine Beziehung zum Mündel aufbauen und besonderen Wert darauf legen, dass das Kind oder der Jugendliche sein Leben mit gestalten kann und an allen Entscheidungen beteiligt wird.
Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen, dann "zerfällt" gewissermaßen auch die Ausübung des Sorgerechtes. Wesentliche, für die Zukunft des Kindes wichtige Entscheidungen oder Handlungen bleiben dem Sorgeberechtigten – also hier dem Vormund – vorbehalten.
Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.
Das Deutsche Institut für Jungendhilfe und Familienrecht - DIJuF - veröffentlicht die vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz - BMJV - erarbeiteten Eckpunkte für eine weitere Reform der Vormundschaft und stellt dazu ein Diskussionsforum zur Verfügung.
Nach meiner Kenntnis ist die Rechtslage bei Eltern, die die gemeinsame Personensorge ausüben, so, dass grundsätzlich jedes Elternteil alleine rechtswirksam unterschriftsberechtigt ist (natürlich im grundsätzlichen Einvernehmen mit dem anderen Personensorgeberechtigten) - ist das bei gemeinschaftlichen Vormündern anders geregelt oder entsprechend?
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Infoseite für Vormünder, Pfleger und alle Interessierte erstellt, auf der aktuelle Informationen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis zu finden sind.
In der nächsten Zeit ist beabsichtigt, das Vormundschaftsrecht grundlegender zu reformieren. Nun hat das Bundesministerium entsprechende Eckpunkte zu möglichen Veränderung vorgelegt.
Bekomme ich automatisch die Betreuung für mein Mündel, wenn es jetzt bald volljährig wird, aber noch nicht selbstständig leben kann und viel Schwierigkeiten in finanziellen Dingen hat?
Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat ein Internetforum für die Praxis eröffnet. Dort können sich Fachkräfte der Vormundschaft, ehrenamtliche Vormund*innen, aber auch Fachkräfte aus Einrichtungen und den Sozialen Diensten, (Pflege-)Eltern und junge Menschen austauschen.
Schon seit längerer Zeit ist eine Reform der Vormundschaft in Arbeit. Im Sommer 2020 wird ein Referentenentwurf zur neuen Gesetzgebung erwartet. Da sich Bereiche der Vormundschaft auch im SGB VIII wiederfinden und auch hier eine Ergänzung und Veränderung ansteht, hat der Bundesforum Vormundschaft nochmals auf notwendigen Veränderungs- und Erklärungsbedarf in der Gesetzgebung hingewiesen.
Das DIJuF hat gemeinsam mit der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V. (IGfH) und dem Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft e. V. eine Neuauflage der Broschüre "Dein Vormund vertritt dich" veröffentlicht.
Anläßlich einer eskalierenden Auseinandersetzung zwischen Pflegeeltern und einem Amtsvormund bezüglich der Auswahl der Einrichtung für die Unterbringung eines 17-jährigen behinderten Pflegekindes aus Hamburg, findet Edda Jacobs, Vorsitzende des Hamburger PFAD Landesverbandes Freunde der Kinder e.V. in einem Artikel des Hamburger Abendblatts vom 9.April 2018 deutliche Worte.