Sie sind hier

24.06.2011
Politik

Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrecht - Synopse des DIJuF -

Das Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) hat eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zukünftigen Fassung der Paragrafen erarbeitet.

aus der Synopse des DIJuF

"Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag am 14.04.2011 verabschiedet, der Bundesrat hat am 27.05.2011 zugestimmt. Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung (Sommer 2011) in Kraft treten, Artikel 1 Nr 3 (§ 1837 Abs. 2 BGB nF) und Artikel 2 (§ 55 Abs. 2,3 SGB VIII nF) ein Kalenderjahr (12 Monate) später"

Gegenübergestellt wurden die Paragrafen aus dem BGB 1793, 1800, 1837, 1840 1908b und aus dem SGB VIII § 55.

hier können Sie die Synopse einsehen und herunterladen

Das könnte Sie auch interessieren

Antrag / Musterschreiben

Antrag auf ehrenamtliche Vormundschaft durch Dritte

Personen, die dem Pflegekind verbunden sind, können sich als ehrenamtliche Einzelvormünder beim Amtsgericht zur Verfügung stellen.
Politik

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das DIJuF und das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft haben jeweils in ihren Synopsen alte und neue Regelungen bzw. Vorschläge des Gesetzentwurfs für das Vormundschafts- und Betreuungsrechts gegenüber gestellt. Das DIJuF bezieht sich auf die Änderungen im SGB VIII und das Bundesforum Vormundschaften und Pflegeschaften auf die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Politik

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 23. September hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht beschlossen. Nun muss der Entwurf durch zwei Lesungen des Bundestages. Dazwischen werden noch Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages angehört. Dann geht der Entwurf durch Beratungen des Bundesrates. Es wird mit einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht vor 2022 gerechnet.
Politik

Vormundschaftsvereine als wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe stärken!

Anlässlich der heutigen (26.11.2020) Lesung des Gesetzes zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes im Bundestag weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) auf die Gefahr hin, dass die vormundschaftsführenden Vereine durch die Reform geschwächt werden. „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die Bestellung des Vormundschaftsvereins grundsätzlich zuzulassen“, so SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Politik

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschuss des Bundestages zum Vormundschafts- und Betreuungsgesetz

Der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigte sich am 23. Februar mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. November 2010.
Erfahrungsbericht

von:

Wem hilft die Kinder- und Jugendhilfe wirklich? - Theorie, Anspruch und Wirklichkeit

Erfahrungsbericht einer Vormundin, in dem sie beginnt mit der Feststellung: "In 30 Jahren Berufstätigkeit als Vormundin/Verfahrensbeiständin musste ich immer wieder die Erfahrung machen, dass es sehr schwierig war, konkrete Hilfen/Unterstützungen für meine Mündel und auch für die Pflegefamilien zu bekommen."
Hinweis

von:

Vormundschaft in Zeiten der Corona-Krise

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Infoseite für Vormünder, Pfleger und alle Interessierte erstellt, auf der aktuelle Informationen und Anregungen aus der Praxis für die Praxis zu finden sind.
Tiefergehende Information

Interessante Fragen zum Sorgerecht und zur Vormundschaft

Diese Fragen wurden in unserem Forum für Vormünder gestellt.
Tiefergehende Information

Zusätzliche Person als Vormund?

Ich bin alleinige Vormündin meiner 13-jährigen Pflegetochter. Nun möchte ich zur Absicherung noch eine weiter Person (nicht meinen Ehemann) als Vormund eintragen lassen, um für den Fall der Fälle, eine Person mit in der Verantwortung zu haben, falls ich - aus welchem Grund auch immer - dazu nicht in der Lage sein sollte. Geht das überhaupt nachträglich ? Wenn ja - wie gehe ich da vor ?
Tiefergehende Information

Eigene Erfahrungen als ehrenamtlicher Einzelvormund

Die Umsetzung des Gesetzes in der Praxis ist mit viel Diskussion, Abwertung, Unverständnis, Überforderungsgefühlen, Ängsten und selten mit Zuversicht und positivem Empfinden verbunden. Die Ämter tun sich schwer, die Amtsvormünder müssen sich umstellen, andere Beteiligte um das Pflegekind herum müssen sich sortieren – es muss sich jeder bewegen. Ich begrüße diese Veränderung und bin der Überzeugung, dass sie für die Kinder und Jugendliche mit Vormündern oder Pflegern eine positive und sinnvolle Verbesserung bedeutet.