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18 werden mit Behinderung – Jetzt neu mit Checkliste!
Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung z. B. bei dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.
Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein:
Ab diesem Zeitpunkt haben z. B. Menschen, die dauerhaM voll erwerbsgemindert sind, Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.
Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichHge Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken.
Pressemitteilung vom 18. Septembere 2025
Unter dem u.a. Link können Sie sowohl den Ratgeber als auch die Checkliste herunterladen. Ebenso können Sie dort die Informationen gedruckt bestellen.






