10. Kinderschutzforum „KINDGERECHT“ vom 10. bis 12.09.2014 in der Universität zu Köln
Erst knapp 4% der Einrichtungen und Institutionen in der Jugendhilfe haben bis heute die am Runden Tisch „Sexuelle Gewalt“ beschlossenen Schutzkonzepte umgesetzt. Kommunen und Länder sind nicht bereit, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, sagt Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren, beim Abschluss des 10. Kinderschutzforums in Köln.
650 Kinderschutzexpert(inn)en diskutierten an drei Tagen an der Uni Köln über neue Herausforderungen für den Kinderschutz. Ein immer größeres Gefahrenpotenzial entsteht durch die sozialen Netzwerke, die nicht nur Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen, sondern auch Stress unter Jugendlichen erheblich befördern können, ganz zu schweigen von allen Formen von Cyber-Mobbing bis hin zu sexuellem Missbrauch im Internet.
Allein in diesem Bereich ist es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg gekommen. Die Nutzung der elektronischen interaktiven Medien gewinnt somit an Bedeutung für die Arbeit im Kinderschutz. Arthur Kröhnert ergänzt, dass hier sowohl ein großer Qualifikationsbedarf für Mitarbeiter(innen) in der Jugendhilfe besteht, aber sieht auch die Gefahr, dass Kinderschutz von der Entwicklung abgekoppelt wird, wenn die Politik nicht bereit ist, hier auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand des Kinderschutzforums war auch der Blick auf Kinder in besonderen Lebenssituationen, z.B. Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen. Diese werden von Jugendhilfe und Justiz noch immer übersehen. Es bedarf dringend Lösungen, wie dem Aufbau von kindgerechten Besuchsmöglichkeiten in den JVAs, allerdings vor allem auch entsprechender psychosozialer Betreuung.
Das 10. Kinderschutzforum als größter deutscher Kinderschutzkongress hat aus Sicht von Arthur Kröhnert weitere wichtige Zukunftsprojekte im Kinderschutz erörtert und Konzepte für die Verbesserung im deutschen Kinderschutz vorgelegt. Die Kinderschutz-Zentren begleiten bundesweit jedes Jahr mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und deren Familien, die von allen Formen von Gewalt betroffen sind.
Kindgerechte Ausstattung der Einrichtungen der Jugendhilfe steht häufig noch im Gegensatz zu den Forderungen nach Beteiligung und Förderung von Kindern gemäß ihrer individuellen Entwicklungsbedürfnisse, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind.
Als Ausblick appelliert der Kongress an die Jugendhilfe, wieder mutig eigene Konzepte in den Diskurs einzubringen und in der Kooperation mit anderen Institutionen selbstbestimmt gewonnene Erkenntnisse umzusetzen, um sich nicht auf Organe reduzieren zu lassen, die nur Verwaltungsrichtlinien abarbeiten. Zukunftsorientiert geht es darum, in allen Bereichen unserer Gesellschaft „kindgerecht“ die Interessen und Rechte von Kindern umzusetzen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V.
Bundesgeschäftsführer Arthur Kröhnert
Bonner Straße 145, 50968 Köln
Tel.: 0221 56975-3, Fax: 0221 56975-50
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Internet: www.kinderschutz-zentren.org
IMPUL!SE Nr. 18. Das erste Impulspapier in 2023 geht auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (Schutzkonzept) ein.
Verbesserung des Kinderschutzes unter anderem auch durch fallübergreifende Zusammenarbeit, Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt, Verbesserung der Amtsvormundschaften, Förderung der Einzelvormundschaften und rechtliche Absicherung von Pflegekindern nach längerem Aufenthalt in der Pflegefamilie.
Viertes IMPUL!SE-Papier der AFET. Mit der Reform des SGB VIII kommt es nun auch zu einigen Veränderungen im Bereich der Praxis des Kinderschutzes. In diesem Arbeitspapier werden einige der neuen Regelungen kritisch hinterfragt und kommentiert. Den Autoren aus den Kinderschutzzentren geht es dabei nicht um konkrete Lösungsideen, sondern um Impulse und Denkanstöße zur Gestaltung gelingender Kinderschutzpraxis insgesamt.
Stellungnahme von PFIFF gGmbH zum Tod der kleinen Yagmur in Hamburg. PFIFF setzt sich mit seinen Angeboten an Ambulanten Hilfen schon seit Jahren dafür ein, dass Übergänge zwischen leiblichen Eltern und Pflegefamilie sorgfältig geplant und die Rückführung eines Pflegekindes in seine Herkunftsfamilie durch intensive Elternarbeit begleitet werden.
Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Das DIJuF hat ausführliche kritische Hinweise erarbeitet, die Veränderungen bei Inkrafttreten des Kindeschutzgesetzes nach dem bisheringen Referentenentwurf aufzeigen.
Im Januar 2019 wurde bekannt, dass auf einem Campingplatz im nordrhein-westfälischen Lügde-Elbrinxen gegen eine große Anzahl von Kindern langjährig sexualisierte Gewalt ausgeübt wurde. Der Haupttäter wird später unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 223 Fällen verurteilt. Es kommt zur Verurteilung weiterer Täter. Beim Haupttäter war ein Mädchen aus Niedersachsen untergebracht, für welches das Jugendamt des Landkreises Hameln-Pyrmont Vollzeitpflege gewährt hat. Das Mädchen war mehr als zwei Jahre als Pflegekind beim Haupttäter belassen wurde und während dieser Zeit der Begleitung und Kontrolle wurde die sexualisierte Gewalt nicht erkannt. Im Juni 2019 wurde die Einrichtung einer Kommission beschlossen, die den Auftrag erhalten hat, die aus Anlass der Missbrauchsfälle von Lügde relevant gewordenen Strukturen und Prozesse zum Schutz von Kindern einer kritischen, systematischen und strukturellen Analyse zu unterziehen. Im Abschlussbericht gibt die Kommission 44 Empfehlungen zur Verbesserung der Situation.
Die Verbesserungen der Pflegekinderhilfe durch das BuKiSchG werden erneut infrage gestellt. Hierzu Stellungnahmen von : Agenda-Pflegefamilien/Aktivverbund-Berlin e.V., Aktionsbündnis-Praxis und PFAD Bundesverband.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Politik lässt Jugendhilfe bei der Umsetzung der Schutzkonzepte für Kinder allein
Themen:
Erst knapp 4% der Einrichtungen und Institutionen in der Jugendhilfe haben bis heute die am Runden Tisch „Sexuelle Gewalt“ beschlossenen Schutzkonzepte umgesetzt. Kommunen und Länder sind nicht bereit, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, sagt Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren, beim Abschluss des 10. Kinderschutzforums in Köln.
650 Kinderschutzexpert(inn)en diskutierten an drei Tagen an der Uni Köln über neue Herausforderungen für den Kinderschutz. Ein immer größeres Gefahrenpotenzial entsteht durch die sozialen Netzwerke, die nicht nur Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen, sondern auch Stress unter Jugendlichen erheblich befördern können, ganz zu schweigen von allen Formen von Cyber-Mobbing bis hin zu sexuellem Missbrauch im Internet.
Allein in diesem Bereich ist es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg gekommen. Die Nutzung der elektronischen interaktiven Medien gewinnt somit an Bedeutung für die Arbeit im Kinderschutz. Arthur Kröhnert ergänzt, dass hier sowohl ein großer Qualifikationsbedarf für Mitarbeiter(innen) in der Jugendhilfe besteht, aber sieht auch die Gefahr, dass Kinderschutz von der Entwicklung abgekoppelt wird, wenn die Politik nicht bereit ist, hier auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand des Kinderschutzforums war auch der Blick auf Kinder in besonderen Lebenssituationen, z.B. Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen. Diese werden von Jugendhilfe und Justiz noch immer übersehen. Es bedarf dringend Lösungen, wie dem Aufbau von kindgerechten Besuchsmöglichkeiten in den JVAs, allerdings vor allem auch entsprechender psychosozialer Betreuung.
Das 10. Kinderschutzforum als größter deutscher Kinderschutzkongress hat aus Sicht von Arthur Kröhnert weitere wichtige Zukunftsprojekte im Kinderschutz erörtert und Konzepte für die Verbesserung im deutschen Kinderschutz vorgelegt. Die Kinderschutz-Zentren begleiten bundesweit jedes Jahr mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und deren Familien, die von allen Formen von Gewalt betroffen sind.
Kindgerechte Ausstattung der Einrichtungen der Jugendhilfe steht häufig noch im Gegensatz zu den Forderungen nach Beteiligung und Förderung von Kindern gemäß ihrer individuellen Entwicklungsbedürfnisse, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind.
Als Ausblick appelliert der Kongress an die Jugendhilfe, wieder mutig eigene Konzepte in den Diskurs einzubringen und in der Kooperation mit anderen Institutionen selbstbestimmt gewonnene Erkenntnisse umzusetzen, um sich nicht auf Organe reduzieren zu lassen, die nur Verwaltungsrichtlinien abarbeiten. Zukunftsorientiert geht es darum, in allen Bereichen unserer Gesellschaft „kindgerecht“ die Interessen und Rechte von Kindern umzusetzen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V.
Bundesgeschäftsführer Arthur Kröhnert
Bonner Straße 145, 50968 Köln
Tel.: 0221 56975-3, Fax: 0221 56975-50
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Internet: www.kinderschutz-zentren.org