10. Kinderschutzforum „KINDGERECHT“ vom 10. bis 12.09.2014 in der Universität zu Köln
Erst knapp 4% der Einrichtungen und Institutionen in der Jugendhilfe haben bis heute die am Runden Tisch „Sexuelle Gewalt“ beschlossenen Schutzkonzepte umgesetzt. Kommunen und Länder sind nicht bereit, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, sagt Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren, beim Abschluss des 10. Kinderschutzforums in Köln.
650 Kinderschutzexpert(inn)en diskutierten an drei Tagen an der Uni Köln über neue Herausforderungen für den Kinderschutz. Ein immer größeres Gefahrenpotenzial entsteht durch die sozialen Netzwerke, die nicht nur Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen, sondern auch Stress unter Jugendlichen erheblich befördern können, ganz zu schweigen von allen Formen von Cyber-Mobbing bis hin zu sexuellem Missbrauch im Internet.
Allein in diesem Bereich ist es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg gekommen. Die Nutzung der elektronischen interaktiven Medien gewinnt somit an Bedeutung für die Arbeit im Kinderschutz. Arthur Kröhnert ergänzt, dass hier sowohl ein großer Qualifikationsbedarf für Mitarbeiter(innen) in der Jugendhilfe besteht, aber sieht auch die Gefahr, dass Kinderschutz von der Entwicklung abgekoppelt wird, wenn die Politik nicht bereit ist, hier auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand des Kinderschutzforums war auch der Blick auf Kinder in besonderen Lebenssituationen, z.B. Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen. Diese werden von Jugendhilfe und Justiz noch immer übersehen. Es bedarf dringend Lösungen, wie dem Aufbau von kindgerechten Besuchsmöglichkeiten in den JVAs, allerdings vor allem auch entsprechender psychosozialer Betreuung.
Das 10. Kinderschutzforum als größter deutscher Kinderschutzkongress hat aus Sicht von Arthur Kröhnert weitere wichtige Zukunftsprojekte im Kinderschutz erörtert und Konzepte für die Verbesserung im deutschen Kinderschutz vorgelegt. Die Kinderschutz-Zentren begleiten bundesweit jedes Jahr mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und deren Familien, die von allen Formen von Gewalt betroffen sind.
Kindgerechte Ausstattung der Einrichtungen der Jugendhilfe steht häufig noch im Gegensatz zu den Forderungen nach Beteiligung und Förderung von Kindern gemäß ihrer individuellen Entwicklungsbedürfnisse, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind.
Als Ausblick appelliert der Kongress an die Jugendhilfe, wieder mutig eigene Konzepte in den Diskurs einzubringen und in der Kooperation mit anderen Institutionen selbstbestimmt gewonnene Erkenntnisse umzusetzen, um sich nicht auf Organe reduzieren zu lassen, die nur Verwaltungsrichtlinien abarbeiten. Zukunftsorientiert geht es darum, in allen Bereichen unserer Gesellschaft „kindgerecht“ die Interessen und Rechte von Kindern umzusetzen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V.
Bundesgeschäftsführer Arthur Kröhnert
Bonner Straße 145, 50968 Köln
Tel.: 0221 56975-3, Fax: 0221 56975-50
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Internet: www.kinderschutz-zentren.org
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Neue Studie der Universität Koblenz deckt strukturelle Defizite und Missstände in der Aufgabenbewältigung der Jugendämter auf. Dies bezieht sich im besonderen Maße auf die Möglichkeiten und die Pflichten zum Kinderschutz. Laut Studienleiterin Prof. Dr. Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz gelte es daher, dem ASD durch politische Einmischung wieder zu seinem Recht zu verhelfen. Für die Studie wurden mit einer repräsentativen Befragung die alltäglichen Arbeitsvollzüge im ASD erhoben und deren Prozess- und Strukturqualität ermittelt.
Mit dieser Stellungnahme vom 26. Juni 2019 will die Kinderkommission vor dem Hintergrund der Risiken der Digitalisierung Hinweise für eine angemessene Prävention und Regulierung geben, damit sich Kinder und Jugendliche sicher und erfolgreich in der digitalen Welt bewegen können. Denn die eigentlichen Ziele der Digitalen Agenda werden weniger durch passiven Konsum der Angebote erreicht, denn vielmehr durch Phantasie und kreative Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten.
Das Institut für soziale Arbeit e.V. / Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW/Bildungsakademie BiS hat ‚Zehn Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft nach den §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 KKG‘ herausgegeben.
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Viertes IMPUL!SE-Papier der AFET. Mit der Reform des SGB VIII kommt es nun auch zu einigen Veränderungen im Bereich der Praxis des Kinderschutzes. In diesem Arbeitspapier werden einige der neuen Regelungen kritisch hinterfragt und kommentiert. Den Autoren aus den Kinderschutzzentren geht es dabei nicht um konkrete Lösungsideen, sondern um Impulse und Denkanstöße zur Gestaltung gelingender Kinderschutzpraxis insgesamt.
Ein Positionspapier der Kinderschutz-Zentren. Mit diesem Papier legen die Kinderschutz-Zentren ihre Expertise zum Verständnis von Psychischer Gewalt und Emotionaler Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen dar und erläutern ihre Arbeitsweise im Zusammenhang mit dieser Problematik. Die Positionierung spiegelt die aktuelle Diskussion der Kinderschutz-Zentren wider.
Eingebettet in die Mitgliederversammlung der IGfH im September 2021 fand eine öffentliche Fachveranstaltung zum neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) statt. Kern-Themen waren "Recht und Beteiligung von jungen Menschen und Eltern", "Inklusion", "Kinderschutz und Kooperation" sowie "Leaving Care".
Politik lässt Jugendhilfe bei der Umsetzung der Schutzkonzepte für Kinder allein
Themen:
Erst knapp 4% der Einrichtungen und Institutionen in der Jugendhilfe haben bis heute die am Runden Tisch „Sexuelle Gewalt“ beschlossenen Schutzkonzepte umgesetzt. Kommunen und Länder sind nicht bereit, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen, sagt Arthur Kröhnert, Bundesgeschäftsführer der Kinderschutz-Zentren, beim Abschluss des 10. Kinderschutzforums in Köln.
650 Kinderschutzexpert(inn)en diskutierten an drei Tagen an der Uni Köln über neue Herausforderungen für den Kinderschutz. Ein immer größeres Gefahrenpotenzial entsteht durch die sozialen Netzwerke, die nicht nur Kommunikationsmöglichkeiten eröffnen, sondern auch Stress unter Jugendlichen erheblich befördern können, ganz zu schweigen von allen Formen von Cyber-Mobbing bis hin zu sexuellem Missbrauch im Internet.
Allein in diesem Bereich ist es in den letzten Jahren zu einem rasanten Anstieg gekommen. Die Nutzung der elektronischen interaktiven Medien gewinnt somit an Bedeutung für die Arbeit im Kinderschutz. Arthur Kröhnert ergänzt, dass hier sowohl ein großer Qualifikationsbedarf für Mitarbeiter(innen) in der Jugendhilfe besteht, aber sieht auch die Gefahr, dass Kinderschutz von der Entwicklung abgekoppelt wird, wenn die Politik nicht bereit ist, hier auch finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Gegenstand des Kinderschutzforums war auch der Blick auf Kinder in besonderen Lebenssituationen, z.B. Kinder, deren Eltern im Gefängnis sitzen. Diese werden von Jugendhilfe und Justiz noch immer übersehen. Es bedarf dringend Lösungen, wie dem Aufbau von kindgerechten Besuchsmöglichkeiten in den JVAs, allerdings vor allem auch entsprechender psychosozialer Betreuung.
Das 10. Kinderschutzforum als größter deutscher Kinderschutzkongress hat aus Sicht von Arthur Kröhnert weitere wichtige Zukunftsprojekte im Kinderschutz erörtert und Konzepte für die Verbesserung im deutschen Kinderschutz vorgelegt. Die Kinderschutz-Zentren begleiten bundesweit jedes Jahr mehr als 10.000 Kinder, Jugendliche und deren Familien, die von allen Formen von Gewalt betroffen sind.
Kindgerechte Ausstattung der Einrichtungen der Jugendhilfe steht häufig noch im Gegensatz zu den Forderungen nach Beteiligung und Förderung von Kindern gemäß ihrer individuellen Entwicklungsbedürfnisse, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind.
Als Ausblick appelliert der Kongress an die Jugendhilfe, wieder mutig eigene Konzepte in den Diskurs einzubringen und in der Kooperation mit anderen Institutionen selbstbestimmt gewonnene Erkenntnisse umzusetzen, um sich nicht auf Organe reduzieren zu lassen, die nur Verwaltungsrichtlinien abarbeiten. Zukunftsorientiert geht es darum, in allen Bereichen unserer Gesellschaft „kindgerecht“ die Interessen und Rechte von Kindern umzusetzen.
Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V.
Bundesgeschäftsführer Arthur Kröhnert
Bonner Straße 145, 50968 Köln
Tel.: 0221 56975-3, Fax: 0221 56975-50
E-Mail: die@kinderschutz-zentren.org
Internet: www.kinderschutz-zentren.org