Erneute Diskussionen zu den Änderungen im Pflegekinderwesen durch das Bundeskinderschutzgesetz
Die Verbesserungen der Pflegekinderhilfe durch das BuKiSchG werden erneut infrage gestellt. Hierzu Stellungnahmen von : Agenda-Pflegefamilien/Aktivverbund-Berlin e.V., Aktionsbündnis-Praxis und PFAD Bundesverband.
Aus dem Anschreiben des Aktivverbundes/Agenda-Pflegefamilien und des Aktionsbündnis-Praxis an die Mitglieder des Ausschusses für Familien, Senioren und Jugend des Bundestages vom 23.9.2011
"Als Praktiker im Pflegekinderwesen haben wir uns sehr engagiert an den geplanten Änderungen des SGB VIII beim BuKiSchuGs beteiligt. Wir haben Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung im Bundesfamilienministerium teilgenommen. Wir waren sehr erfreut, dass die Vorstellungen aus der Praxis des Pflegekinderwesens in dem Entwurf dann berücksichtigt wurden. Wir - das sind 6 Landesvertretungen von Pflegeelternverbänden und das Aktionsbündnis Praxis, ein Zusammenschluss von engagierten Praktikern aus der Pflegekinderhilfe.
Nun haben wir voller Bestürzung die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände vom 14.9.2011 gelesen und sehen, dass die Spitzenverbände ein Herzstück der Pflegekinderhilfe - die ortsnahe Betreuung der Pflegefamilie und des Pflegekindes - ablehnen.
Aus Sorge sehen wir uns daher veranlasst, auf die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände aus unseren Praxiserfahrungen heraus zu reagieren und mailen Ihnen unsere Stellungnahmen anbei zu.
Wir bitten Sie sehr, den Entwurf des BuKiSchuG im Bereich des Pflegekinderwesens so wie vorgeschlagen als Gesetz zu ermöglichen"
Im PDF-Anhang finden Sie die drei Stellungnahmen:
1. Aktionsbündnis-Praxis
2. Aktivverbund Berlin für die Agenda-Pflegefamilien
3. PFAD-Bundesverband
IMPUL!SE Nr. 18. Das erste Impulspapier in 2023 geht auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (Schutzkonzept) ein.
AFET hat das elfte Arbeitspapier im Rahmen seiner IMPUL!SE mit dem Thema "Qualitätsanforderungen an 'die insoweit erfahrene Fachkraft' nach den §§ 8a und 8b im SGB VIII und 4 KKG" veröffentlicht.
Viertes IMPUL!SE-Papier der AFET. Mit der Reform des SGB VIII kommt es nun auch zu einigen Veränderungen im Bereich der Praxis des Kinderschutzes. In diesem Arbeitspapier werden einige der neuen Regelungen kritisch hinterfragt und kommentiert. Den Autoren aus den Kinderschutzzentren geht es dabei nicht um konkrete Lösungsideen, sondern um Impulse und Denkanstöße zur Gestaltung gelingender Kinderschutzpraxis insgesamt.
Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft
Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.
Verbesserung des Kinderschutzes unter anderem auch durch fallübergreifende Zusammenarbeit, Zusammenarbeit zwischen Familiengericht und Jugendamt, Verbesserung der Amtsvormundschaften, Förderung der Einzelvormundschaften und rechtliche Absicherung von Pflegekindern nach längerem Aufenthalt in der Pflegefamilie.
Bericht der Enquete-Kommission der Bürgerschaft Hamburg vom Januar 2019
Kinderschutz und Kinderrechte sollen durch Überprüfung, Weiterentwicklung, Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Grundlagen, fachlicher Standards und Regeln in der Kinder- und Jugendhilfe – Verbesserung der Interaktion der verschiedenen Systeme und Akteurinnen und Akteure in Hamburg gestärkt werden. Die Enquete-Kommission hat dazu einen Bericht von über einhundert Seiten verfasst und darin siebzig Empfehlungen formuliert.
„Das Jahr 2012 war für die Kinder in Deutschland ein gutes Jahr.“ Mit diesen Worten zog heute in Köln anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann, Bilanz
Das Aktionsbündnis Praxis, ein Zusammenschluss erfahrener Praktiker im Pflegekinderwesen, begrüßt die Vorschläge des Referentenentwurfes hält aber in seiner Stellungnahme vom 8.2.11 eine Verbesserungen der Position der Pflegeeltern und der Hilfeplanung für unbedingt notwendig. (Ergänzung der Stellungnahme am 20.2.11)
Erneute Diskussionen zu den Änderungen im Pflegekinderwesen durch das Bundeskinderschutzgesetz
Themen:
Aus dem Anschreiben des Aktivverbundes/Agenda-Pflegefamilien und des Aktionsbündnis-Praxis an die Mitglieder des Ausschusses für Familien, Senioren und Jugend des Bundestages vom 23.9.2011
"Als Praktiker im Pflegekinderwesen haben wir uns sehr engagiert an den geplanten Änderungen des SGB VIII beim BuKiSchuGs beteiligt. Wir haben Stellungnahmen abgegeben und auch an der Anhörung im Bundesfamilienministerium teilgenommen. Wir waren sehr erfreut, dass die Vorstellungen aus der Praxis des Pflegekinderwesens in dem Entwurf dann berücksichtigt wurden. Wir - das sind 6 Landesvertretungen von Pflegeelternverbänden und das Aktionsbündnis Praxis, ein Zusammenschluss von engagierten Praktikern aus der Pflegekinderhilfe.
Nun haben wir voller Bestürzung die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände vom 14.9.2011 gelesen und sehen, dass die Spitzenverbände ein Herzstück der Pflegekinderhilfe - die ortsnahe Betreuung der Pflegefamilie und des Pflegekindes - ablehnen.
Aus Sorge sehen wir uns daher veranlasst, auf die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände aus unseren Praxiserfahrungen heraus zu reagieren und mailen Ihnen unsere Stellungnahmen anbei zu.
Wir bitten Sie sehr, den Entwurf des BuKiSchuG im Bereich des Pflegekinderwesens so wie vorgeschlagen als Gesetz zu ermöglichen"
Im PDF-Anhang finden Sie die drei Stellungnahmen:
1. Aktionsbündnis-Praxis
2. Aktivverbund Berlin für die Agenda-Pflegefamilien
3. PFAD-Bundesverband
Aktionsbündnis-Praxis Stellunganhme zum BuKiSchG 21.9..pdf
AktivverbundAgenda-Pflegefamilien Stellungnahme Ausschuss 26 09 2011.pdf
Stellungnahme von PFAD e.V. 23.9.2011.pdf