Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Entlastung der Vormünder
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“
IMPUL!SE Nr. 18. Das erste Impulspapier in 2023 geht auf die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung eines Konzepts zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt (Schutzkonzept) ein.
Sieben Monate nach dem Dritten Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden in Rio de Janeiro eröffnet heute in Berlin die europäische Nachfolgekonferenz. Im Fokus steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet.
Bevor Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden, haben sie oft Zeiten erlebt, in denen ihr Kinderschutz z.B. durch Gewaltanwendungen im körperlichen, emotionalen und/oder sexuellen Bereich verletzt worden ist. Mit diesen oft traumatisierenden Vorerfahrungen kommen die Kinder dann in ihre Pflegefamilien. Das bisher Erlebte prägt ihr Verhalten und ihre Empfindungen - es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Pflegefamilien auch wissen, was die Kinder erlebt haben. Die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass Kinder ohne Rücksicht oder Wissen ihrer Geschichte in Familien vermittelt werden und auch oft keine passende Begleitung oder Beratung angeboten wird. Kann der Kinderschutz so gewährt werden?
Nach einer erneuten schweren Misshandlung eines Kindes in einer vom Jugendamt betreuten Familie hat der Pflegeelternrat Hamburg eine Presseerklärung herausgegeben, in dem er weitreichendere Maßnahmen für einen besseren Schutz der Kinder in Hamburg fordert.
„Das Jahr 2012 war für die Kinder in Deutschland ein gutes Jahr.“ Mit diesen Worten zog heute in Köln anlässlich des bevorstehenden Weltkindertags der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann, Bilanz
Ein Positionspapier der Kinderschutz-Zentren. Mit diesem Papier legen die Kinderschutz-Zentren ihre Expertise zum Verständnis von Psychischer Gewalt und Emotionaler Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen dar und erläutern ihre Arbeitsweise im Zusammenhang mit dieser Problematik. Die Positionierung spiegelt die aktuelle Diskussion der Kinderschutz-Zentren wider.
Mit dieser Stellungnahme vom 26. Juni 2019 will die Kinderkommission vor dem Hintergrund der Risiken der Digitalisierung Hinweise für eine angemessene Prävention und Regulierung geben, damit sich Kinder und Jugendliche sicher und erfolgreich in der digitalen Welt bewegen können. Denn die eigentlichen Ziele der Digitalen Agenda werden weniger durch passiven Konsum der Angebote erreicht, denn vielmehr durch Phantasie und kreative Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten.
Mit mehr als 100 konkreten Einzelempfehlungen fordert die vom Land eingerichtete Kommission Kinderschutz in Baden-Württemberg in ihrem Abschlussbericht Bund, Land und Kommunen, aber auch die Zivilgesellschaft zum Handeln für einen besseren Kinderschutz auf. Die Kommission Kinderschutz wurde im Herbst 2018 anlässlich des besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen im Breisgau eingesetzt.
Kinderschutzexperte Dr. Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut hat am 2. Februar 2016 seinen Abschlussbericht zum Kinderschutzverfahren im Fall Alessio vorgestellt.
Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Themen:
Einsetzung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Entlastung der Vormünder
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“