Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Entlastung der Vormünder
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) verlängert die Laufzeit des Projekts „Medizinische Kinderschutzhotline“ bis einschließlich Dezember 2024. Zudem steht die Hotline seit dem 01. Januar 2021 auch Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Familiengerichte zur Verfügung. Damit verstärkt das BMFSFJ den Kinderschutz in Deutschland und bewilligt den Antrag der Projektleitung des Universitätsklinikums Ulm.
Neue Studie der Universität Koblenz deckt strukturelle Defizite und Missstände in der Aufgabenbewältigung der Jugendämter auf. Dies bezieht sich im besonderen Maße auf die Möglichkeiten und die Pflichten zum Kinderschutz. Laut Studienleiterin Prof. Dr. Kathinka Beckmann von der Hochschule Koblenz gelte es daher, dem ASD durch politische Einmischung wieder zu seinem Recht zu verhelfen. Für die Studie wurden mit einer repräsentativen Befragung die alltäglichen Arbeitsvollzüge im ASD erhoben und deren Prozess- und Strukturqualität ermittelt.
Die Verbesserungen der Pflegekinderhilfe durch das BuKiSchG werden erneut infrage gestellt. Hierzu Stellungnahmen von : Agenda-Pflegefamilien/Aktivverbund-Berlin e.V., Aktionsbündnis-Praxis und PFAD Bundesverband.
Mit dieser Stellungnahme vom 26. Juni 2019 will die Kinderkommission vor dem Hintergrund der Risiken der Digitalisierung Hinweise für eine angemessene Prävention und Regulierung geben, damit sich Kinder und Jugendliche sicher und erfolgreich in der digitalen Welt bewegen können. Denn die eigentlichen Ziele der Digitalen Agenda werden weniger durch passiven Konsum der Angebote erreicht, denn vielmehr durch Phantasie und kreative Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten.
Die öffentliche Diskussion um den Vergiftungstod des 11-jährigen Pflegekindes Chantal in Hamburg ist nach Auffassung der „Forschungsgruppe Pflegekinder“ der Universität Siegen von Verkürzungen und Fehleinschätzungen geprägt. Im Rahmen einer im Folgenden im Wortlaut widergegebenen Erklärung bieten die Siegener Forscherinnen und Forscher eine Einordnungshilfe.
Nach Meinung des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte hat das neue Gesetz hat keine Verbesserung darin geschaffen, dass alle kinderbetreuende Berufe ohne ausdrücklicher Erlaubnis der Eltern miteinander sprechen dürfen. Weiterhin seien die Schranken dafür zu hoch.
Die BAG LJA hat sich bei ihrem Treffen positiv zu den Änderungen im Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes sowie zur Imagekampagne der Jugendämter und zu Hilfen bei Kindesentführungen geäußert.
Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Themen:
Einsetzung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Entlastung der Vormünder
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“