Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Entlastung der Vormünder
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“
Die BAG LJA hat sich bei ihrem Treffen positiv zu den Änderungen im Entwurf des Bundeskinderschutzgesetzes sowie zur Imagekampagne der Jugendämter und zu Hilfen bei Kindesentführungen geäußert.
Das Institut für soziale Arbeit e.V. / Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW/Bildungsakademie BiS hat ‚Zehn Empfehlungen zur Ausgestaltung der Rolle der Kinderschutzfachkraft nach den §§ 8a Abs. 4, 8b Abs. 1 SGB VIII und § 4 KKG‘ herausgegeben.
Seit vier Jahren bieten die Kinderschutzzentren für interessierte Fachleute Fortbildungen im Rahmen einer Sommerhochschule zu Themen des Kinderschutzes an. So auch 2019. Nun wurden die Texte und Ergebnisse veröffentlicht. Die Texte zur 4. Sommerhochschule Kinderschutz geben einen fundierten Ein- und Überblick in die Inhalte der Sommerhochschule Kinderschutz, die vom 18. bis 20. September 2019 unter der Überschrift "Diversität im Kinderschutz gestalten" an der Hochschule Bremen stattfand. Bremer Schriften zur Sozialen Arbeit. Band 1. Hochschule Bremen.
Das Aktionsbündnis Praxis, ein Zusammenschluss erfahrener Praktiker im Pflegekinderwesen, begrüßt die Vorschläge des Referentenentwurfes hält aber in seiner Stellungnahme vom 8.2.11 eine Verbesserungen der Position der Pflegeeltern und der Hilfeplanung für unbedingt notwendig. (Ergänzung der Stellungnahme am 20.2.11)
Die Bundesorganisationen PFAD-Bundesverband und die BAG KiAP haben eigene Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundeskinderschutzgesetzes mit inhaltlich unterschiedlichen Einschätzungen veröffentlicht.
Anlass dieses offenen Briefes zur Beendigung der Sendung „Super-Nanny“ ist die Folge vom 14.09.2011, in der Kinder vor laufender Kamera gewalttätigen Übergriffen ihrer Mutter ausgesetzt waren und keiner der Anwesenden vom RTL in das Geschehen eingriffen.
Viertes IMPUL!SE-Papier der AFET. Mit der Reform des SGB VIII kommt es nun auch zu einigen Veränderungen im Bereich der Praxis des Kinderschutzes. In diesem Arbeitspapier werden einige der neuen Regelungen kritisch hinterfragt und kommentiert. Den Autoren aus den Kinderschutzzentren geht es dabei nicht um konkrete Lösungsideen, sondern um Impulse und Denkanstöße zur Gestaltung gelingender Kinderschutzpraxis insgesamt.
Nach Meinung des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte hat das neue Gesetz hat keine Verbesserung darin geschaffen, dass alle kinderbetreuende Berufe ohne ausdrücklicher Erlaubnis der Eltern miteinander sprechen dürfen. Weiterhin seien die Schranken dafür zu hoch.
Paritätischer mahnt zur Besonnenheit beim Kinderschutz
Themen:
Einsetzung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe
Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die Einrichtung einer interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung eines Kinderschutzgesetzes in der nächsten Legislaturperiode. Der Verband begrüßt die Vorschläge von Justizministerin Zypries zur Reform des Vormundschaftsrechtes als wichtigen Schritt zur Verbesserung des Kinderschutzes, warnt jedoch davor, sich in Einzelmaßnahmen zu verrennen.
Entlastung der Vormünder
Die Entlastung der Amtsvormünder und eine Stärkung der Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen seien überfällig. „Ein Amtsvormund, der für 120 Kinder und Jugendliche zuständig ist, kann seine Aufgabe nicht mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung wahrnehmen. Hier brauchen wir zwingend eine Entlastung“, so Verbandsvorsitzende Heidi Merk. Geprüft werden müsse, wie sichergestellt werden kann, dass Vertrauen und Bindung zwischen Vormund und Mündel aufgebaut werden können. „Es ist nicht mit der gesetzlichen Vorgabe eines geänderten Betreuungsschlüssels und der verstärkten Mobilisierung Ehrenamtlicher allein getan. Es müssen auch die entsprechenden Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“, so Merk.
„Die Politik muss nach der Bundestagswahl unter Beteiligung aller betroffenen Akteure prüfen, welche weiteren bundesgesetzlichen Regelungen zur besseren Prävention notwendig sind“, fordert die Verbandsvorsitzende. „Alle müssen gemeinsam an einen Tisch und genau schauen, wie die verschiedenen Einzelmaßnahmen sinnvoll aufeinander abgestimmt werden können. Nur dann bekommen wir ein Kinderschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen wirklich hilft.“