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Sollen wir als Pflegeeltern dennoch die Vormundschaft beantragen?
Themen:
Ich würde locker die gesamte Vormundschaft anpeilen - sowohl die Teile, die schon entzogen wurden aber dann auch die Teile, die noch bei der leiblichen Mutter sind. Dies können Sie mit deren völligen Desinteresse und der Nichterreichbarkeit begründen. Eine Nichterreichbarkeit ist immer ein wesentlicher Grund eines Entzuges, weil das Kind einfach ein Recht hat auf juristische Vertretung in allen seinen Lebensbereichen.
Letzte Aktualisierung am:
11.03.2021
Weitere Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Vormundschaftsrecht