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Frage und Antwort

Sollen wir als Pflegeeltern dennoch die Vormundschaft beantragen?

Leider würde uns der bisherige Vormund nicht unterstützen, da wir Differenzen in Bezug auf den über Jahre erzwungenen regelmässigen Umgang unseres schwer traumatisierten Pflegesohnes hatten. Ich habe nun in den Unterlagen festgestellt, dass den Eltern das Sorgerecht in fast allen Bereichen gerichtlich 2017 entzogen und auf das Jugendamt übertragen wurde - jedoch nicht komplett. Der Vater ist inzwischen verstorben, die Mutter völlig desinteressiert und nicht erreichbar. Beantragen wir dann dennoch die Übertragung der Vormundschaft auf uns als Pflegeeltern?

Ich würde locker die gesamte Vormundschaft anpeilen - sowohl die Teile, die schon entzogen wurden aber dann auch die Teile, die noch bei der leiblichen Mutter sind. Dies können Sie mit deren völligen Desinteresse und der Nichterreichbarkeit begründen. Eine Nichterreichbarkeit ist immer ein wesentlicher Grund eines Entzuges, weil das Kind einfach ein Recht hat auf juristische Vertretung in allen seinen Lebensbereichen.

Letzte Aktualisierung am: 
11.03.2021

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